Drittschuldner, Pfändung Miete

Hallo!
Das Finanzamt stellt einem Mieter eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung zu, weil es Ansprüche gegen den Vermieter (Vollstreckungsschuldner) eintreiben möchte. Als Drittschuldner muss der Mieter die Kaltmiete an das Finanzamt abführen und darf sie nicht mehr an den Vermieter zahlen.
Frage:
Kann der Vermieter aufgrund des gültigen Mietvertrags die Mietzahlung vom Mieter einklagen?
MfG, Andre

Hallo!

Das Finanzamt stellt einem Mieter eine Pfändungs- und
Einziehungsverfügung zu, weil es Ansprüche gegen den Vermieter
(Vollstreckungsschuldner) eintreiben möchte. Als
Drittschuldner muss der Mieter die Kaltmiete an das Finanzamt
abführen und darf sie nicht mehr an den Vermieter zahlen.

Kann der Vermieter aufgrund des gültigen Mietvertrags die
Mietzahlung vom Mieter einklagen?

Der Mieter zahlt als Drittschuldner die Kaltmiete ans Finanzamt. Die Zahlung wirkt befreiend, d. h. der Vermieter hat bezüglich Kaltmiete keinen Anspruch gegen den Mieter und kann deshalb auch nichts einklagen.

Gruß
Wolfgang

Guten Abend!

Doch, klagen kann man immer. Die Klage des Vermieters hat sogar Aussicht auf Erfolg, wenn der Mieter nicht darauf reagiert.

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Hallo worldwidefab,

heisst das, der Mieter muss zweimal löhnen? Kann er nicht ganz normal die Miete an den gepfändeten Vermieter überweisen und dann muss das Finazamt eben die Miete von dem pfänden? Verstehe ich wirklich nicht.

Heisst das denn auch, dass das Finanzamt dem Mieter, der doch vollkommen unschuldig ist an den Schulden des Vermieters, dem Mieter dann aufs Dach steigen kann, falls er die Mite weiterhin an diesen zahlt?

Und gilt das nur für das Finanzamt oder bekommt der Mieter jedesmal von Gläubigern des insolventen Vermieters Stress?

Und vor allem, kann der gepfändete Vermieter dem Mieter nach zwei Monatsmieten, die ja nicht er bekommen hat, sondern sein Gläubiger, kündigen und räumen lassen?

Sorry, ich raffe das alles nicht mit dem ganzen Paragraphendschungel. Kannst du das nochmal für juristische Volldödel wie mich erklären, wenn es nicht zuviel Umstände macht?

Gruß

Annie

Hallo!

heisst das, der Mieter muss zweimal löhnen?

Nein! Auf die Frage, ob der Vermieter klagen kann, wurde mit juristischem Oberschlausprech zwar formal richtig, aber für jeden juristischen Laien missverständlich geantwortet.

Klar, man kann von der Brücke springen und natürlich kann jedermann klagen. Auf einem ganz anderen Blatt steht, ob mit Aussicht auf Erfolg. Und wenn sich ein Beklagter nicht wehrt, nicht Stellung nimmt, nicht zum Termin erscheint und das deshalb ergehende Versäumnisurteil ignoriert, bekommt der Kläger einen vollstreckbaren Titel in der Hand…

Kann er nicht ganz normal die Miete an den gepfändeten Vermieter :überweisen…

Wieder so ein „kann“, mit dem vermeintlich um präzisen Ausdruck bemühte, aber an Sachaufklärung nicht interessierte Jurastudenten den Fragenden in blasiert-dümmlicher Weise auf die Schippe nehmen. Natürlich „kann“ der Mieter an den Papst oder an wen auch immer überweisen, solange der Mieter physisch nicht gehindert wird, solchen Blödsinn zu treiben.

dann muss das Finazamt eben die Miete von dem pfänden?
Verstehe ich wirklich nicht.

Das fehlende Verständnis liegt nicht an dir, sondern an einem formal zwar richtigen, aber an dieser Stelle haarspalterischen und deshalb wenig hilfreichen Beitrag.

Im Beispiel muss der Mieter seine Kaltmiete als Drittschuldner an das Finanzamt zahlen. Punkt.

Was es mit Drittschuldner auf sich hat, ist hier ganz gut erklärt:
Aus http://www.rechtslexikon-online.de:
Der Gläubiger kann bei der Zwangsvollstreckung anstatt in das Schuldnervermögen auch durch die Pfändung von Forderungen des Schuldners gegen Dritte vollstrecken. Dieser Dritte wird als Drittschuldner bezeichnet.
Der Drittschuldner ist also seinerseits Schuldner des Schuldners, gegen den die Zwangsvollstreckung betrieben wird.
Die Zwangsvollstreckung erfolgt über den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts, den es nach einem Antrag des Gläubigers an den Drittschuldner zustellt.
Mit Beginn der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses darf der Drittschuldner nicht mehr an den Schuldner leisten. Leistet er dennoch, erlischt die Schuld nicht und er ist gegenüber dem Gläubiger erneut zur Leistung verpflichtet.

Gruß
Wolfgang

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Danke, Wolfgang!

Im Beispiel muss der Mieter seine Kaltmiete als Drittschuldner
an das Finanzamt zahlen. Punkt.

Mit Beginn der Zustellung des Pfändungs- und
Überweisungsbeschlusses darf der Drittschuldner nicht mehr an
den Schuldner leisten. Leistet er dennoch, erlischt die Schuld
nicht und er ist gegenüber dem Gläubiger erneut zur Leistung
verpflichtet.

Okay. Also die Miete, die er ab Zugang des Pfändungsdingens an den Vermieter gezahlt hat, müsste er dann noch einmal an das Finanzamt zahlen. Also doch zweimal.

Was ein entsetzliches Theater, was für einen unglaublichen Stress hat ein unbescholtener Mieter dann also. Und das alles völlig gesetzeskonform. Heisst also im Klartext, dass man generell gesetzlichen Beistand zu holen gezwungen ist, damit man nicht irgendwann ebenso gepfändet wird?

Und was passiert, wenn der Vermieter nach zwei Monatsmieten Rückstand dann kündigt und die Räumung betreibt? Dann hat der unbescholtene Miter also noch einen Grund mehr, sich unbedingt einen Rechtsbeistand holen zu müssen?

Was, wenn der Mieter einfach aus diversen Gründen nicht in der Lage ist, den ganzen Shize zu durchschauen? Hat er dann Pech gehabt? Was, wenn er monatelang abkömmlich ist? Was, wenn niemand da ist, der ihm rechtzeitig erklärt, dass er nächstens seinerseits vom Finanzamt gepfändet wird, er, der er sich niemals etwas hat zuschulden kommen lasen? Haben alle Mieter gefälligst um diese beschissenen Fallstricke herumzuschlängeln, ansonsten selbst schuld?

Fuck.

Vielen Dank! Alles klar.

Gruß, Andre

Hallo Annie!

Okay. Also die Miete, die er ab Zugang des Pfändungsdingens an
den Vermieter gezahlt hat, müsste er dann noch einmal an das
Finanzamt zahlen. Also doch zweimal.
Heisst also im Klartext, dass man
generell gesetzlichen Beistand zu holen gezwungen ist, damit
man nicht irgendwann ebenso gepfändet wird?

Dem „Pfändungsdingens“ liegt ein Zettel mit Erläuterungen bei und falls nicht, muss man sich schlau machen, z. B. im Internet.

Und was passiert, wenn der Vermieter nach zwei Monatsmieten
Rückstand dann kündigt und die Räumung betreibt?

Bis zu einem Räumungsurteil müsste der betroffene Mieter mehrere mit Zustellungsurkunde eigegangene Sendungen ignoriert haben. Derartige Ignoranz kann übel ausgehen.

Was, wenn der Mieter einfach aus diversen Gründen nicht in der
Lage ist, den ganzen Shize zu durchschauen?

Soetwas kommt gar nicht so selten vor. So kann ein nennenswerter Teil unserer Bevölkerung nicht lesen und schreiben. Oder es fehlt Textverständnis, Gelesenes kann nicht in Handeln umgesetzt werden. Wenn Betroffene zudem ihren Briefkasten ignorieren und keine helfende Hand eingreift, werden solche Menschen leicht untergebuttert. Ja, ist leider so.

Gruß
Wolfgang

Guten morgen,

Was ein entsetzliches Theater, was für einen unglaublichen
Stress hat ein unbescholtener Mieter dann also.

welchen Streß meinst Du genau? Die Änderung des Dauerauftrages? Die regelmäßige, verständige Lektüre der eingehenden Post?

Wer am Rechtsverkehr teilnimmt (und das ist als Mieter, Kontoinhaber und Briefkasteneigentümer/-besitzer) der Fall, muß sich leider auch um ein paar Sachen kümmern. Das ganze ist durchaus auch ohne juristische Vorbildung zu handhaben.

Wem „das alles“ zu viel ist, der muß sich eine besenreine Höhle auf einem unbewohnten Eiland suchen.

Und was passiert, wenn der Vermieter nach zwei Monatsmieten
Rückstand dann kündigt und die Räumung betreibt?

Dann zeigt man das Schreiben vom Finanzamt sowie die Zahlungsbelege vor und hat anschließend seine Ruhe.

Was, wenn der Mieter einfach aus diversen Gründen nicht in der
Lage ist, den ganzen Shize zu durchschauen?

Welche diversen Gründe sollten das sein?

Hat er dann Pech
gehabt? Was, wenn er monatelang abkömmlich ist?

Es ist seit Jahrzehnten gängige Rechtsprechung, daß man im Falle längerer Abwesenheit dafür sorgen muß, daß die Post gesichtet wird.

niemals etwas hat zuschulden kommen lasen? Haben alle Mieter
gefälligst um diese beschissenen Fallstricke
herumzuschlängeln, ansonsten selbst schuld?

Beschissene Fallstricke? Was Du skizzierst, sind weltreisende, lebensuntüchtige oder die eingehende Post in Schuhkartons verstaunde Gesellen. Niemand sagt, daß das Leben einfach ist aber ist auch für Normalsterbliche durchaus zu bewältigen. Wem unser Leben zu kompliziert ist, der muß sich nach einer passenden Höhle umsehen.

Du beschreibst aber sehr anschaulich eine Entwicklung in der Bevölkerung, die ich selber auch beobachte: das völlige Ignorieren der eigenen Pflichten einerseits und die Erwartung, daß das Rechtssystem einen selber - andererseits - nicht nur vor allen anderen beschützt, sondern auch vor der eigenen Faul- und Blödheit.

Gruß
C.

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Hallo!

heisst das, der Mieter muss zweimal löhnen?

Nein, einmal. Und zwar nicht an den Vermieter, sondern an das Finanzamt.

Kann er nicht ganz
normal die Miete an den gepfändeten Vermieter überweisen

Kann er - zB aus Mitleid - machen (wobei die Gefahr, dass das Bankkonto auch schon gepfändet ist, ziemlich hoch sein dürfte), das entbindet ihn aber nicht von der Pflicht, zur Erfüllung seiner Pflichten aus dem Mietvertrag den monatlich vereinbarten Betrag an das Finanzamt zu überweisen.

Sorry für den juristischen Oberschlausprech, aber in einem Expertenforum sehe ich das mal durchaus als Kompliment. Ich gehe auch nicht ins Brett „Luft- und Raumfahrt“ und schreibe „Runter kommen sie alle. Hört doch mit Euren dämlichen Formeln auf“.

und
dann muss das Finazamt eben die Miete von dem pfänden?

Das ist dich der Witz an der Forderungspfändung. Vielleicht hatte der Vermieter ja schon eine Sachpfändung und hat dem Mann vom Hauptzollamt gesagt: „Geld und Wertsachen habe ich keine, aber immerhin habe ich einen Mieter, der mir monatlich eine gewisse Summe schuldet.“ Also wird eben diese Summe gepfändet.

Heisst das denn auch, dass das Finanzamt dem Mieter, der doch
vollkommen unschuldig ist an den Schulden des Vermieters, dem
Mieter dann aufs Dach steigen kann, falls er die Mite
weiterhin an diesen zahlt?

Das ist das allgemeine Lebensrisiko, wenn man am gesellschaftlichen Leben teilnimmt.

Und gilt das nur für das Finanzamt oder bekommt der Mieter
jedesmal von Gläubigern des insolventen Vermieters Stress?

Skizziere doch mal bitte, was Du unter „Stress“ verstehst. Der Mieter kriegt eine Verfügung, in der steht: „Zahle jetzt erstmal nicht mehr an den, sondern an mich“. Zack, das war’s. Wenn das für Dich Stress ist, dann herzlichen Glückwunsch. Dann habe ich Dich jeden Morgen schon vor dem Duschen in Sachen Stressfaktoren überholt.

Und vor allem, kann der gepfändete Vermieter dem Mieter nach
zwei Monatsmieten, die ja nicht er bekommen hat, sondern sein
Gläubiger, kündigen und räumen lassen?

Damit Wolfgang beruhigt ist: Nein. Jedenfalls nicht, wenn der Mieter sich zur Wehr setzt, was sehr einfach ist: Er muss vor Gericht einfach auf die Pfändung hinweisen.

Es besteht kein Kündigungsgrund, denn der Mieter leistet mit befreiender Wirkung an das Finanzamt.

Sorry, ich raffe das alles nicht mit dem ganzen
Paragraphendschungel. Kannst du das nochmal für juristische
Volldödel wie mich erklären, wenn es nicht zuviel Umstände
macht?

Was ich oberschlau sprechen wollte: Im Zivilrechtsverkehr ist alles möglich. Der Vermieter kann natürlich klagen, legt dem Gericht den Mietvertrag vor udn wenn der Mieter sich gar nicht rührt, muss das Gericht ihn zur Zahlung verurteilen, einfach weil es nicht Aufgabe des Gerichts ist, zu ermitteln, ob der Beklagte gegen die Forderung etwas einzuwenden haben könnte. Hat er natürlich, nämlich die Pfändung, aber wenn er das dem Gericht nicht erzählt, verliert er den Prozess.

Klingt lebensfern? Oberschlaujuristen aus der Praxis ist in Sachen „Strategien“ von Schuldnern nur sehr wenig fremd.