Drohende Liebhaberei - Geschäftsaufgabe sinnvollß

Servus,

die Steuerbescheide sind vorläufig, weil noch nicht abschließend geklärt werden konnte, ob Liebhaberei vorliegt.

Wenn die Praxis aufgegeben wird, ohne dass irgendwann ein Gewinn erzielt wurde, wird vom FA reflexhaft Liebhaberei unterstellt. Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass Gewinnerzielungsabsicht auch tatsächlich zu Gewinnen führen würde. In diesem Fall würden alle vorläufigen Bescheide geändert und die Erstattungen zurückgefordert. Man müsste dann in einem mehr oder weniger zähen Rechtsbehelfsverfahren zeigen, dass die Absicht, Gewinne zu erzielen, vorgelegen hat und auch ganz konkret verfolgt wurde, ohne dass Gewinne tatsächlich erzielt wurden.

Je nachdem, welcher Aufwand für so ein Rechtsbehelfsverfahren nötig ist, kann es durchaus sein, dass es billiger ist, in einem einzigen Jahr einen nicht hohen, aber sichtbaren Gewinn zu erklären und dann die Bude dicht zu machen (Obacht auf eventuelle Entnahmegewinne!).

Schöne Grüße

MM

Hallo, liebe Community!

Ich arbeite seit einigen Jahren als Tierheilpraktikerin und hatte bis vor einem Jahr auch Praxisräume. Da ich zwar abnehmende Verluste hatte, aber bislang keinen Gewinn erzielt habe, waren alle Steuerbescheide seit Praxiseröffnung vorläufig.

Durch Aufgabe der Praxisräume (Fahrpraxis) hatte ich mir erhofft, in die Gewinnzone zu kommen, da die Mietausgaben weggefallen sind. Leider ist die Praxis nach Aufgabe der Räume richtig eingebrochen, die Einnahmen sind nur noch minimal.

Meine Frage wäre jetzt, ob es sinnvoll sein könnte, die Praxis aufzugeben, bevor das Finanzamt mir Liebhaberei unterstellt. Müsste ich dann alle mit den Praxisverlusten zusammenhängenden Steuererstattungen aus den vorläufigen Steuerbescheiden auch zurückzahlen oder gilt das nur bei Liebhaberei?

Viele Grüße
Henriette

den letzten absatz verstehe ich so nicht.

grundsätzlich wäre wohl die betriebsaufgabe jetzt im hinblick auf die vorher vorläufig anerkannten verluste eher ein problem, da ja nun kein totalüberschuss mehr erzielt werden kann. liebhaberei ist eine geschichte, die man immer im einzelfall mit einem steuerberater klären sollte.

gruß inder

Hallo Inder,

was ich meine ist, dass ich ja, wenn Liebhaberei festgestellt wird, die Steuererstattungen, die für die Praxis erfolgt sind, zurückzahlen müsste. Meine Frage ist, ob das auch der Fall wäre, wenn ich die Praxis jetzt aufgeben würde, da sie wider Erwarten keine Gewinne erzielt.

Mit dem Steuerberater will ich noch sprechen, aber der ist die nächsten Wochen noch im Urlaub…

Gruß
Henriette

Danke, MM,

das beantwortet meine Frage. Also wäre es, wenn ich es richtig verstehe, dann hier sinnvoll, in diesem Jahr keine Ausgaben zu erklären und die Einnahmen als (geringen) Gewinn stehen zu lassen.

Das hilft mir auf jeden Fall weiter.

Gruß
Henriette

Servus,

obwohl es ganz arg sehr verboten ist, hier Einnahmen zu erklären, die es nicht gab, wäre das der Weg, der mit größerer Wahrscheinlichkeit nicht zu weiterem Nachbohren führt. Dass Betriebsausgaben von einem Jahr aufs andere plötzlich verdampfen, kommt seltener vor, als dass man nach all den Mühen doch was einnimmt.

Schöne Grüße

MM

Bei mehrjährigen Verlusten würde mich und das FA wahrscheinlich auch interessieren, wie du deinen Lebensunterhalt bestritten hast.

Und was für Steuerstattungen denn? Kein Gewinn = keine Steuer, oder hast du die Verluste noch mit anderen Einkünten verrechnet?

Okay, danke nochmal.

Ja, genau, das wurde verrechnet. Habe das in Teilzeit gemacht und noch eine Festanstellung, auf die ich Lohnsteuer abführen muss.

Gruß
Henriette

Ich hoffe, du hast mit deinem Steuerberater damals einen Businessplan aufgestellt. Den würde ich jetzt als Gegenbeweis zur Liebhaberei führen…dass das Geschäft nicht läuft, kann man dir nicht ohne weiteres zur Last legen