Drohne gesichtet?

Hallo liebe Experten,
Momentan ist die Drohne ja in aller Munde. Soweit ich weiß, darf diese ja gar nicht im deutschen Luftraum fliegen - daher ja die Aufregung.

Vergangene Woche hab ich jedoch ein Flugobjekt gesichtet, dass der Drohne stark ähnelt. Es war letzte Woche Dienstag im Luftraum über Köln.

Es war grau und wurde charakteristisch vorne dicker. Definitiv keine Passagiermaschine. Auch keine Ähnlichkeit mit Militärfliegern, die ich schon mal gesehen habe.

Fliegen wirklich keine Drohnen zu Testzwecken in Deutschland?

Vielleicht kann mich jemand aufklären. Allen Spöttern zum Trotz bin ich nämlich fest davon überzeugt, die Euro Hawk gesehen zu haben :smile:

Liebe Grüße,
batz

Ob das wirklich ein Euro Hawk war, oder evtl ein Amerikanisches Modell oder was auch immer, kann ich auch nicht sagen.

Die Aussage: „Die Drohne darf über Deutschland nicht fliegen“ ist so pauschal aber falsch. Richtig ist: „Sie darf nicht im Zivilen Luftraum fliegen“. Erlaubt ist es dagegen mit der Drohne zu fliegen wenn der Luftraum in dem sie sich bewegt für die Zeit des Fluges für Zivile Flugzeuge gesperrt wird. Das ist logischerweise ein riesen Aufwand, und wird daher nur in Ausnahmefällen gemacht, deswegen ja auch die Diskussion, daß eine Drohne die ohne diese Sperraufwand fliegen dürfte sinnvoller wäre. Für regelmäßige Übungsflüge etc bräuchte man also wirklich eine Drohne die im Zivilen Luftraum fliegen darf. Ein generelles Verbot des Überfluges über Deutschland gibt es aber nicht.