Drohnen mit Kamera -Quattrocopter

Wenn so ein Ding über meinem Privatbesitz fliegen würde( sind ja mit Kameras ausgestattet) - darf ich es dann „abschießen“ um meinen Besitz zu schützen?
Es könnten ja auch Diebe so mein Grundstück ausspionieren?

Wenn so ein Ding über meinem Privatbesitz fliegen würde( sind
ja mit Kameras ausgestattet) - darf ich es dann „abschießen“
um meinen Besitz zu schützen?
Es könnten ja auch Diebe so mein Grundstück ausspionieren?

Sorry das hat nicht mein Fachgebiet. Ich kenne auch keine Rechtsprechung dazu

-(

Hallo,

wenn der Luftraum über dein Grundstück dir gehört, evtl. ja. Aber wie weit reicht dieser?
Die Frage ist hypotetisch,Luftaufnahmen oder Aufnahmen von einem benachbarten höheren Standpunkt wären erlaubt.
Ab wann beginnt der öffentliche Raum, von wo aus dein Grundstück einsehbar ist, wo beginnt eine Persönlichkeitsverletzung?

Ich denke hier wird die Rechtsprechung und der Gesetzgeber es noch konkretisiere müssen.
Aus Anhaltspunkt könnte die Regelung zu google-streetview herangezogen werden.

mfG

Hallo,
ich würde „das Ding“ bei der Staatsanwaltschaft wegen Hausfriedensbruch anzeigen.
MOETT

Wenn so ein Ding über meinem Privatbesitz fliegen würde( sind
ja mit Kameras ausgestattet) - darf ich es dann „abschießen“
um meinen Besitz zu schützen?
Es könnten ja auch Diebe so mein Grundstück ausspionieren?

Hallo la habana,
hierzu kann ich leider nichts sagen.

mfg
Akademie der Wohnungseigentümer

Wenn so ein Ding über meinem Privatbesitz fliegen würde( sind
ja mit Kameras ausgestattet) - darf ich es dann „abschießen“
um meinen Besitz zu schützen?
Es könnten ja auch Diebe so mein Grundstück ausspionieren?

da kann ich dir leider nicht helfen
uli

Wenn so ein Ding über meinem Privatbesitz fliegen würde( sind
ja mit Kameras ausgestattet) - darf ich es dann „abschießen“
um meinen Besitz zu schützen?
Es könnten ja auch Diebe so mein Grundstück ausspionieren?

kann ich auch nicht sagen. Tut mir leid.

Wenn so ein Ding über meinem Privatbesitz fliegen würde( sind
ja mit Kameras ausgestattet) - darf ich es dann „abschießen“
um meinen Besitz zu schützen?
Es könnten ja auch Diebe so mein Grundstück ausspionieren?

Hallo la habana, hab leider keinen Kontakt mehr zu sherlock holmes bzw. 007, kann nicht helfen tut mir leid Gruß

Wenn so ein Ding über meinem Privatbesitz fliegen würde( sind
ja mit Kameras ausgestattet) - darf ich es dann „abschießen“
um meinen Besitz zu schützen?
Es könnten ja auch Diebe so mein Grundstück ausspionieren?

Hallo La Habana,
das weiß ich nicht, mit Strafrecht kenne ich mich überhaupt nicht aus.
Allerdings weiß ich auch nicht, ob die Frage ernst gemeint ist!
Schon mit Google Earth kann man die Grundstücke in Deutschland recht genau von oben betrachten…
Und Selbstjustiz ist in Deutschland generell nicht erlaubt…

Wenn so ein Ding über meinem Privatbesitz fliegen würde( sind
ja mit Kameras ausgestattet) - darf ich es dann „abschießen“
um meinen Besitz zu schützen?
Es könnten ja auch Diebe so mein Grundstück ausspionieren?

Nutz- und sinnlose Antwort-Danke für nichts!!

Nein, das Schießen ist innerhalb bebauter Gebiete nur mit vorheriger Sondergenehmigung gestattet.
Neben diesem allgemeinen Verbot wäre es auch unzulässig, solche Drohnen anderweitig „vom himmel zu holen“ Der Luftraum über einem Grundstück ist nicht geschützt.
Was geschützt ist, ist Ihre Privatspäre. Die können Sie allerdings nur mit legaen mittel verteidigen, sprich mit einer Unterlassungsklage gegen den Drohnenbesitzer.

Wenn so ein Ding über meinem Privatbesitz fliegen würde( sind
ja mit Kameras ausgestattet) - darf ich es dann „abschießen“
um meinen Besitz zu schützen?
Es könnten ja auch Diebe so mein Grundstück ausspionieren?

nein, frage das luftfahrtbundesamt!

Wenn so ein Ding über meinem Privatbesitz fliegen würde( sind
ja mit Kameras ausgestattet) - darf ich es dann „abschießen“
um meinen Besitz zu schützen?
Es könnten ja auch Diebe so mein Grundstück ausspionieren?

schwierige Frage…
ich kann sie leider nicht juristisch beantworten,

am besten wäre es, das Teil abzuschießen und auf dem eigenen Grundstück dann einzusammeln und zu entsorgen,
damit hätten sich dann eigentlich alle Fragen erledigt,

hm, grübel… es sei denn, dass die Drohne während ihres Flugs alle gefilmten Aufnahmen schon an den Drohnensteigenlasser per Funk weitergesendet hätte…

Ich kann beim besten Willen nicht sagen,ob es für solche Überflüge eine gesetzliche Regelung gibt.

Wie so oft hinkt die Gesetzgebung hinter der Technik hinterher.
Google macht ja auch Luftaufnahmen, für Google maps…
vielleicht kann man unter diesem Stichwort nach der gesetzlichen Grundlage für solche „Angriffe“ googeln?

Wenn so ein Ding über meinem Privatbesitz fliegen würde( sind
ja mit Kameras ausgestattet) - darf ich es dann „abschießen“
um meinen Besitz zu schützen?
Es könnten ja auch Diebe so mein Grundstück ausspionieren?