Hallo,
angenommen, jemand hat seinen Führerschein abgeben müsen, da er innerhalb einer Jahresfrist zu schnell gefahren ist. Das erst Mal musste er den FS 2012 abgeben, weil 42 km/h ausserhalb geschl. Ortschaft zu schnell. Dann nochmal 2013, weil 23km/h ausserhalb geschl. Ortschaften zu schnell. Zwar nur 23 km/h, aber da er ja vor nicht mal einem Jahr den FS abgeben musste, gilt da ja leider eine niedrigere „Toleranzschwelle“ der Behörden.
So, jetzt hat der angesprochene heute ausgesprochenes Pech gehabt, und hat wirklich aus Versehen im Überholverbot überholt. Wei das genau vonstatten ging, ist ja unerheblich, aber es war wirklich keine böse Absicht von ihm. eigentlich ist er echt geläutert durch die 2 Fahrverbote.
Nun ja, er wurde direkt durch die Ploizei angehalten und der Polizist meinte, dass würde 70€ und 3 Punkte kosten.
Muss aber daher wieder mit einem Fahrverbot gerechnet werden? Wegen der 1 jährigen „Bewähriungsfrist“?
MfG
Muss aber daher wieder mit einem Fahrverbot gerechnet werden?
Nein, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.
Schon das Fahrverbot wegen den 23km/h zu schnell fiel da aus dem Rahmen, denn üblich ist das erst ab 26km/h.
Was aber sicher geschehen wird ist eine angemessene Erhöhung des Bußgeldes wegen Voreintragungen.
Gruß Crack
Wenn man innerhalb eines Jahres zweimal über 21km/h geblitz
wird ist der FS auch für einen Monat weg
Bei Voreintragungungen im VZR kann das Bußgeld angemessen erhöht werden. Wenn Vorsatz angenommen wird, ist eine Verdopplung des Bußgeldsatzes nicht ausgeschlossen.
Wenn man innerhalb eines Jahres zweimal über 21km/h geblitz
wird ist der FS auch für einen Monat weg
Wo kann ich das nachlesen?
2 Like