Drohungen mit Anzeige- ist das rechtens?

Liebe Leute, ich habe eine Nachbarin, eine Dame, die mir bei jeder Kleinigkeit mit einer Anzeige droht. Anfangs habe ich darüber noch geschmunzelt, mittlerweile stört es mich immens.
Zwar ist bis heute noch keine einzige Anzeige ins Haus eingetrudelt (sie hätte auch keinen Grund mich anzuzeigen) aber die ständigen Beschuldigungen stören mich doch sehr!
Wie ist das rechlich, kann ich sie irgendwie durch die Polizei ermahnen, mit diesen ungerechtfertigten Drohungen aufzuhören?
Es wäre schön, könnte mir jemand helfen!
Liebe Grüße, Gerhard

ich denke nicht, dass die Polizei etwas wird machen können, eine Unterlassungsklage o.Ä. wird sicherlich noch mehr Stress bereiten, und am Ende wohl kaum etwas bringen …

Sehr geehrter Herr Fischer, Sie erwaehnen es so harmlos, dass sie Sie „bei jeder Kleinigkeit mit Anzeige droht“. Was sind denn das fuer „Kleinigkeiten“? Nennen Sie mindestens einige, ob Sie z.B. zu laute Musik hoeren, ob sie schnarchen, zu viel Zigarettenqualm durch Fenster steigen lassen, ob Sie bis spaet in der Nacht lautes TV anhaben … vieles kann einem auf die Nerven gehen. Ich will nur hoffen, dass Sie ein idealer Nachbar sind. Vorausgesetzt, dass Sie total „unschuldig“ sind, dann koennen Sie z.B. dieses Bluemchen mit einem unangemeldeten Besuch (frisch rasiert)ueberraschen, indem Sie ihr einen schmackvoll ausgewaehlten Aldi-Kuchen ueberreichen und sich aufrichtig fuer Ihr eventuelles Missverhalten entschuldigen. Das wirkt! Liebe Gruesse, Ihr Mitko

Mit Anzeigen drohen kann jeder ohne Konsequenzen. Erst wenn man Anzeigen eine Grund erstattet wird evtl. strafrechtlich eine ungerechtfertigte Beschuldigung daraus.

So lange die Nachbarin es also bei Drohungen belässt, ist das zwar ärgerlich, aber nicht strafrechtlich relevant. Deswegen wird die Polizei sich hier auch nicht einmischen.

Was möglich ist, wäre ggf. eine zivilrechtliche Klage auf Unterlassung. Aber a) ist das in der Regel nicht erfolgreich und b) steigert es den Konfliktlevel nur noch mehr.

Ich würde also zu Ignorieren raten. Einfach Zetern lassen und die Dame nicht beachten. das ärgert solche Leute heftig.

Mfg
Mawabo

so wie Sie schildern liegt noch kein Straftatbestand vor.

Hallo,
wenn die Drohungen der alten Dame eine Belästigung für Dich sind, kannst Du eine Anzeige wegen Belästigung stellen.
Sie wird zwar nicht bestraft werden , aber ich glaube sie muß zur Anhörung zur Polizei.
Liebe Grüße

Hi
die Polizei macht da nix - ist nicht ihre Aufgabe.
Du kannst höchstens (über den Anwalt) eine einstweilige Verfügung erwirken, dass sie dies lässt.

CU
HaWeThie

Hallo Gerhard,
wahrscheinlich ist es das Beste, Du ignorierts diese Dinge einfach.
Natürlich kannst Du gegen bestimmte Sachen vorgehen (z. B. üble Nachrede), dass solltest Du aber mit einem RA besprechen.

Gfüße Klaus

Hallo Gerhard,

es tut mir leid, dass ich Dir erst jetzt antworten kann, aber wie es irgendwie immer im Leben ist: es kommt alles auf einmal :wink:.

Leider ist Deine Anfrage nicht präzise genug, um Straftaten wie Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede auszuschließen. Sollte Deine Nachbarin allerdings ausfallend, also irgendwie beleidigend werden, könnte man die wohl bei der Polizei zur Anzeige bringen. Falls sie allerdings ihre Worte und Taten mit „Bedacht“ auswählt, also so, dass man sie nicht dahingehend belangen kann, ist ihr Verhalten wohl nicht strafrechtlich relevant, d.h. sie begeht keine Straftat, die nach dem StGB verfolgt werden kann. Die Polizei ist dann leider machtlos. Könntest Du mir vielleicht ein paar Beispiele schildern, damit ich ihr Verhalten genauer „analysieren“ kann?

Ist mit ihr gar nicht zu reden? Oder mit ihren Kindern? Denn selbst wenn ihr Verhalten strafbar wäre, so wäre nach einer Anzeige der Nachbarschaftskrieg wohl vorprogrammiert. Ich persönlich (als „Privatperson“) würde versuchen, mit ihr oder ihrer Familie zu reden und eine Lösung zu finden. Ich denke, dass wäre der ideale Weg. Wenn sie es ablehnen sollte, mit Dir oder Deiner Familie allein zu sprechen, gibt es (zumindest hier in Rheinland-Pfalz) in jeder Gemeinde einen Ombuts- bzw. Schiedsmann. Diesen um Hilfe zu bitten, ist meistens gratis. Alternativ, wenn die Dame religiös ist, wäre ein Gespräch mit dem Pfarrer vielleicht gut. Sollte dies alles nicht wirken, ist es natürlich möglich, die Polizei um Hilfe zu bitten, aber der sind meistens die Hände gebunden und können ohne Straftat nichts ausrichten.

Es tut mir leid, dass ich Dir nicht besser helfen kann.

Liebe Grüße,

Cyra