Hallo,
für Gabelstapler können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden um auf öffentlichen Straßen ohne Zulassung fahren zu können. Unter Anderem darf dann die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschritten werden. Nun die Frage:
Wird bei einem Stapler über die Software der Motorsteuerung die Geschwindigkeit auf 20 km/h gedrosselt, entspricht dies dann der Vorschrift über die Bauart bedinge Höchstgeschwindigkeit?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Norbert