Druch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit

Hallo,
für Gabelstapler können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden um auf öffentlichen Straßen ohne Zulassung fahren zu können. Unter Anderem darf dann die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschritten werden. Nun die Frage:

Wird bei einem Stapler über die Software der Motorsteuerung die Geschwindigkeit auf 20 km/h gedrosselt, entspricht dies dann der Vorschrift über die Bauart bedinge Höchstgeschwindigkeit?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

Norbert

Ja, denn diese reguliert ja auch die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h (meist sogar besser als rein mechanisch). Die Software kann also heutzutage auch dazu gezählt werden.
Es muss aber dann auch dokumentiert sein, sonst könnt es ja jeder sagen :wink:

das ist nur eine der Voraussetzungen; u.A, https://www.vbg.de/apl/arbhilf/unterw/28_fah.htm