DRV Arztgutachten

Hallo Fachleute,
hat ein Versicherter, dessen EU-Rentenantrag abgelehnt wurde, einen Rechtsanspruch auf Kopien der ärztlichen Gutachten, die im Auftrag der DRV erstellt wurden?
Ohne diese Kopien kann er doch nicht feststellen, welche relevanten Punkte bei der Begutachtung zu Ablehnung geführt haben bzw. zu wenig berücksichtigt wurden.

Danke für hilfreiche Antworten,
tantal

Ich lebe und arbeite in der Schweiz. Hier hat der Versicherte und sein Anwalt ein Recht auf Einsichtnahme des Gutachtens. Wie es in anderen EU-Ländern sich verhält, weiss ich nciht.
A. Herold

Ich lebe und arbeite in der Schweiz.

Dir ist bekannt, dass die Schweiz kein EU-Land ist ?

http://de.wikipedia.org/wiki/Mitgliedstaaten_der_Eur…

Gruß Merger

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Hallo Fachleute,

Hallo,

hat ein Versicherter, dessen EU-Rentenantrag abgelehnt wurde,
einen Rechtsanspruch auf Kopien der ärztlichen Gutachten, die
im Auftrag der DRV erstellt wurden?

Ja!

Ohne diese Kopien kann er doch nicht feststellen, welche
relevanten Punkte bei der Begutachtung zu Ablehnung geführt
haben bzw. zu wenig berücksichtigt wurden.

Was von Relavanz ist, oder was ausreichend gewürdigt werden muss bzw. berücksichtigt, entscheidet er allerdings (im Zweifels- bzw. Klagefall) nicht (alleine).

Danke für hilfreiche Antworten,
tantal

Gruß
rolli

Die Rechtsgrundlage …
… zu rolliferns Antwort - § 25 SGB X:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

nagelt mich nicht fest, aber ich meine das wir vor gefühlten 100 Jahren z. T. zwar Akteneinsicht gewährt haben, aber auch Aktenteile heraus genommen haben. Definitiv haben wir auch Sachen durch einen Arzt vermitteln lassen, also die Akten zum Hausarzt bzw. behandelnden Artz geschickt (wie Wolfgang zutreffend in dem entsprechenden Paragrafen heraus gefunden hat) und der hats dann vermittelt.

Sicherlich ist es ein zweischneidiges Schwert, einerseits hat der Versicherte natürlich ein Anspruch darauf zu erfahren, was mit ihm los ist, andererseits könnte es die Lage auch verschlimmbessern. Wenn jemand schon psychisch kurz vor Selbstmord steht und der liest dann auch noch im Gutachten das er total einen an der Schüssel hat und nicht mehr gesellschaftsfähig ist…ob das so ertragreich ist…mmh…

LG
S_E

Nachfrage…
und Dank an Dich und die anderen Antworter.
Wenn ich den Text richtig verstanden habe, kann also die DRV im Ernstfall darauf bestehen, dass eine kranke Person von z.B. Garmisch nach Stralsund fahren muss, um die Gutachten einzusehen?

Vielleicht liest ja hier auch jemand mit, der das Procedere schon durchgemacht hat?

Danke für Antworten,

tantal