Hallo,
nagelt mich nicht fest, aber ich meine das wir vor gefühlten 100 Jahren z. T. zwar Akteneinsicht gewährt haben, aber auch Aktenteile heraus genommen haben. Definitiv haben wir auch Sachen durch einen Arzt vermitteln lassen, also die Akten zum Hausarzt bzw. behandelnden Artz geschickt (wie Wolfgang zutreffend in dem entsprechenden Paragrafen heraus gefunden hat) und der hats dann vermittelt.
Sicherlich ist es ein zweischneidiges Schwert, einerseits hat der Versicherte natürlich ein Anspruch darauf zu erfahren, was mit ihm los ist, andererseits könnte es die Lage auch verschlimmbessern. Wenn jemand schon psychisch kurz vor Selbstmord steht und der liest dann auch noch im Gutachten das er total einen an der Schüssel hat und nicht mehr gesellschaftsfähig ist…ob das so ertragreich ist…mmh…
LG
S_E