Guten Abend,
trotz Bemühungen von Tante Google und der offiziellen Seite der DRV kommen mir noch folgende hypotetische Fragestellungen:
Der befristete EMi-Renter Fritz Früher zieht von Westdeutschland in die neuen Bundesländer. Seine EMi-Rente wird nicht gekürzt, da das Datum der Bescheiderstellung maßgebend ist. Andere Freibeträge wegen etwaigem Zusatzverdienst kommen nicht zum Tragen…
Nun folgende zwei Kontellationen:
1.) Fritz Früher stellt nach seinem Umzug den Antrag auf weitere Gewährung der EMi-Rente… er bekommt sie bewilligt --> Wird die weitergehende Rente nach neuem Bescheid nun nach Ost- oder West-Punktewert berechnet?
2.)
Fritz Früher ist im Mai umgezogen, erhält seine „West-Rente“ weiter, DRV wurde natürlich informiert…im Juli erfolgt die jährliche Rentenanpassung. Welcher Wert wird angepasst? Der West-Wert (was für mich logisch wäre, da ja auch der Punktewert West zur Auszahlung kommt) oder der Ost-Wert?
grübelnde Grüße
MG