DRV - EMi-Rente und Umzug West --> Ost

Guten Abend,

trotz Bemühungen von Tante Google und der offiziellen Seite der DRV kommen mir noch folgende hypotetische Fragestellungen:

Der befristete EMi-Renter Fritz Früher zieht von Westdeutschland in die neuen Bundesländer. Seine EMi-Rente wird nicht gekürzt, da das Datum der Bescheiderstellung maßgebend ist. Andere Freibeträge wegen etwaigem Zusatzverdienst kommen nicht zum Tragen…

Nun folgende zwei Kontellationen:
1.) Fritz Früher stellt nach seinem Umzug den Antrag auf weitere Gewährung der EMi-Rente… er bekommt sie bewilligt --> Wird die weitergehende Rente nach neuem Bescheid nun nach Ost- oder West-Punktewert berechnet?

2.)
Fritz Früher ist im Mai umgezogen, erhält seine „West-Rente“ weiter, DRV wurde natürlich informiert…im Juli erfolgt die jährliche Rentenanpassung. Welcher Wert wird angepasst? Der West-Wert (was für mich logisch wäre, da ja auch der Punktewert West zur Auszahlung kommt) oder der Ost-Wert?

grübelnde Grüße
MG

Guten Abend,

Guten Morgen,

Nun folgende zwei Kontellationen:
1.) Fritz Früher stellt nach seinem Umzug den Antrag auf
weitere Gewährung der EMi-Rente… er bekommt sie bewilligt
–> Wird die weitergehende Rente nach neuem Bescheid nun
nach Ost- oder West-Punktewert berechnet?

West.

2.)
Fritz Früher ist im Mai umgezogen, erhält seine „West-Rente“
weiter, DRV wurde natürlich informiert…im Juli erfolgt die
jährliche Rentenanpassung. Welcher Wert wird angepasst? Der
West-Wert (was für mich logisch wäre, da ja auch der
Punktewert West zur Auszahlung kommt) oder der Ost-Wert?

West … denn das ist quasi das selbe … :wink:

Die Entgeltpunkte berechnen sich auf die gleiche Art und Weise. Der Unterschied zwischen West und Ost ergibt sich einzig und alleine aus dem aktuellen Rentenwert, der eben im Westen höher als im Osten ist. Sind irgendwann mal beide gleich, gibt es keine Entgeltpunkte West und Entgeltpunkte Ost mehr.

Vom Grundsatz erhalten Beitragszeiten im Westen Entgeltpunkte West, die im Osten Entgeltpunkte Ost … grundsätzlich … es kann daher auch „Misch-Renten“ geben, bei denen sowohl die einen als auch die anderen Entgeltpunkte zum Tragen kommen … um das Ganze noch ein bisschenj komplizierter zu machen …

Deswegen: Ich gehe davon aus, dass Fritz auch ausschließlich Beitragszeiten im Westen zurückgelegt hat. Sollte er in grauer Vorzeit in der Ex-DDR gearbeitet haben, dann in den Westen - vor Wiedervereinigung - gegangen sein und nun wieder zurück o.ä. andere Konstellationen, erschwert sich das Ganze direkt mal.

Maßgebend, ob Entgeltpunkte West oder Ost angesetzt werden, ist grundsätzlich der Ort während der Beschäftigung, die zu Beitragszeiten geführt haben. Wenn man also im Westen Beitragszeiten zurückgelegt hat, dann bleibt’s auch bei Entgeltpunkten West.

grübelnde Grüße
MG

Hoffentlich aufklärende Grüße,
Robert