DSGVO für Arbeitgeber?

Gilt die DSGVO auch für Daten von Mitarbeitern, die bei der Arbeit anfallen (insbesondere Privatnutzung am Arbeitsplatz)? Z.B. History im Browser, Adressbuch bei Outlook, solche Sachen?

hallo,

die DSGVO hatte enorme Auswirkungen auf die Datenerhebung im Beschäftigungsverhältnis.

Der Arbeitnehmerdatenschutz (früher § 31 BDSG) wurde nahezu komplett modifiziert und erheblich ergänzt und findet sich nun in § 26 BDSG:
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html

&Tschüß
Wolfgang

Wenn ich das richtig verstehe:
Für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses: ja, also Stamm- und Bewegungsdaten Lohn, Sozialversicherung und andere, für Begründung und Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses relevante Daten, das könnten Qualifikationen, Schwerbehinderung, Lebenslauf usw. sein.

Zulässig auch, wenn konkrete Anhaltspunkte in Bezug auf eine Straftat vorliegen.

Darüber hinaus: nur wenn in Betriebsvereinbarung/ Tarifvertrag geregelt oder wenn Einwilligung (in Schriftform, mit Aufklärung durch den Arbeitgeber) des Beschäftigen vorliegt

Oder habe ich das falsch gelesen?

Hallo,

das hast Du grundsätzlich richtig gelesen.
Allerdings muß über die unverzichtbaren „Stammdaten“ hinaus ein berechtigtes Interesse bestehen.

Z. B. wenn

oder gar bei Verurteilungen darf nur Auskunft verlangt werden, wenn es einen direkten Tätigkeitsbezug gibt oder aber der AG geschädigt wird.

Bei allen anderen Dingen kann der Katalog durch

nicht uferlos erweitert werden. Auch hier bleiben bestimmte Daten nicht oder nur sehr eingeschränkt einwilligungsfähig, tarifdisponibel oder aber durch Betriebsparteien regelungsfähig.

siehe zB die aktuellen Urteile des LAG Thüringen zur Herausgabe privater Handynummern:

&Tschüß
Wolfgang