DSGVO im Wohnheim mit ner Gästeliste

Hi,

Ich wohne seit etwa 3 Monaten in einem größerem Apartment Wohnheim (nicht nur für Studenten).
Jetzt habe ich (und alle Bewohner) die Info erhalten, dass die Hausbetreuung einiges ändern will (da es scheinbar i.d. Vergangenheit Probleme mit den Nachbarn gab).
Es sollen die Besucher für die nächste Woche vorangemeldet werden mit Namen – und für Partys gibt es auch ein Limit von 4 Personen. Die Namen sollen entweder per mail oder direkt an der Rezeption/Portier hinterlegt werden.
Jetzt ist das mal für mich klar eine Einschränkung der Nutzung die ich dachte mit dem Vertrag den ich unterschrieben habe zu bekommen (den werde ich auch noch mal auf Punkt und Beistrich durchlesen – beim Überfliegen habe ich keine Hinweise auf derartige Regelungen und spätere Änderungen gesehen)

Was mich jetzt aber hier (für diese Frage) mehr interessiert ist wie es da DSGVO mäßig aussieht?
Im Prinzip gebe ich ja hier Persönliche Daten weiter (ja Namen sind Persönlich). Zwischen Mir und meinen Freundin greift die DSGVO nicht – allerdings gebe ich diese Daten ja an das Betreiber Unternehmen weiter.
Da ich dieses ganze Vorgehen (es gibt Securities im Haus, die könnten doch einfach einschreiten wenn es vor dem Haus / aus zimmern zu laut wird) – wurde ich gerne den Betreibern ein paar Fragen dazu stellen – die ich selber noch nicht weiß – da ich nicht genau weiß welche Fragen ich im Vorhinein stellen darf/kann mit Bezug zur DSGVO.
Normalerweise kann ich fragen:

  • Welche Daten von mir gespeichert werden
  • Wie diese verarbeitet werden (geht es da um technische Infos?)
  • Zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden
  • Wer alles drauf Zugriff hat (wie detailliert muss/darf den das sein?)
  • Recht auf Berichtigung/Löschung lasse ich mal außen vor
    Aber wie viele/genau bekommt man da Auskunft? Hat schon mal jemand eine solche Auskunft angesucht und kann da genauere formen/Ausführungen mitteilen?
    Und in wie weit bin ich da jetzt betroffen wenn ich die Namen weiter gebe?

(Ich weiß hier ist keine Juristische Beratung, aber auch guter Rat ist teuer – und vor Juristischer Beratung sicher auch nicht verkehrt!)

Hallo,

verstehe ich richtig: Dich kann man nur besuchen, wenn man sich eine Woche vorher bei dir anmeldet?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist.

Grüße
Siboniwe

Darum geht´s garnicht. Es geht schlichtweg darum, dass der Vermieter derartige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht garnicht vollziehen darf.
Das ergibt sich aus https://dejure.org/gesetze/BGB/535.html in dem steht, dass der VM dem Mieter die Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch überläßt.

Und die können das auch nur versuchen anzuordnen mit ´ner schriftlichen Vollmacht des Vermieters. mit der sie dann alerdings „vor dieWand laufen“. ramses90

Das ergibt sich aus https://dejure.org/gesetze/BGB/535.html in dem steht, dass der VM dem Mieter die Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch überläßt.

Ich wohne nicht in Deutschland :wink:

Darum geht´s garnicht.

Doch mir geht es gerade darum u.a. weil es ja nicht meine Daten sind - ich sie aber weitergeben soll.

Geht so wie ich das verstehe v.a. ums Wochenende (Wohnheim, Studenten, Parties) - aber auch da …japp.

Dann wäre es für, du würdest das Land nennen. Sonst ist das hier ein Stochern im Nebel.

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Super, dass die Info jetzt auch noh nachgekleckert kommt! Man sucht hier für Dich die deutsche Rechtslage raus und im Nachhinein stellt sich raus, dass das alles für die Tonne war! :rage: ramses90

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Ich Wohne in Österreich, aber die DSGVO gilt doch überall - mir ging es ja um diese!
Sorry wenn das nicht klar raus gekommen ist.

Österreich, aber die DSGVO gilt doch überall.

Die DSVGO gilt in der EU.
Aber die DSVGO ist, wie einige versucht haben, hier zu erklären, das weniger wichtige Gesetz, das mit einer solchen Regel gebrochen wird.

Grüße
Siboniwe

Aber ich habe die Frage wegen der Beziehung zur DSGVO gestellt und nicht wegen anderen Regeln :frowning:

IANAL

Für die DSVGO wäre es - soweit ich die Regeln verstehe - notwendig, dass die Leute sich selbst anmelden und bei der Anmeldung ihr Einverständnis geben, dass ihre Daten für eine gewisse Zeit gespeichert werden. Wenn der Bewohner seine Gäste anmeldet (immer noch eine absurde Vorstellung) muss er sich darum kümmern, dass er von ihnen die Erlaubnis hat, ihre Daten weiterzugeben; um sich abzusichern, eher schriftlich.

Eine Frau / ein Mann des Fachs möge mich verbessern, sofern notwendig.

Grüße
Siboniwe