Hi,
Ich wohne seit etwa 3 Monaten in einem größerem Apartment Wohnheim (nicht nur für Studenten).
Jetzt habe ich (und alle Bewohner) die Info erhalten, dass die Hausbetreuung einiges ändern will (da es scheinbar i.d. Vergangenheit Probleme mit den Nachbarn gab).
Es sollen die Besucher für die nächste Woche vorangemeldet werden mit Namen – und für Partys gibt es auch ein Limit von 4 Personen. Die Namen sollen entweder per mail oder direkt an der Rezeption/Portier hinterlegt werden.
Jetzt ist das mal für mich klar eine Einschränkung der Nutzung die ich dachte mit dem Vertrag den ich unterschrieben habe zu bekommen (den werde ich auch noch mal auf Punkt und Beistrich durchlesen – beim Überfliegen habe ich keine Hinweise auf derartige Regelungen und spätere Änderungen gesehen)
Was mich jetzt aber hier (für diese Frage) mehr interessiert ist wie es da DSGVO mäßig aussieht?
Im Prinzip gebe ich ja hier Persönliche Daten weiter (ja Namen sind Persönlich). Zwischen Mir und meinen Freundin greift die DSGVO nicht – allerdings gebe ich diese Daten ja an das Betreiber Unternehmen weiter.
Da ich dieses ganze Vorgehen (es gibt Securities im Haus, die könnten doch einfach einschreiten wenn es vor dem Haus / aus zimmern zu laut wird) – wurde ich gerne den Betreibern ein paar Fragen dazu stellen – die ich selber noch nicht weiß – da ich nicht genau weiß welche Fragen ich im Vorhinein stellen darf/kann mit Bezug zur DSGVO.
Normalerweise kann ich fragen:
- Welche Daten von mir gespeichert werden
- Wie diese verarbeitet werden (geht es da um technische Infos?)
- Zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden
- Wer alles drauf Zugriff hat (wie detailliert muss/darf den das sein?)
- Recht auf Berichtigung/Löschung lasse ich mal außen vor
Aber wie viele/genau bekommt man da Auskunft? Hat schon mal jemand eine solche Auskunft angesucht und kann da genauere formen/Ausführungen mitteilen?
Und in wie weit bin ich da jetzt betroffen wenn ich die Namen weiter gebe?
(Ich weiß hier ist keine Juristische Beratung, aber auch guter Rat ist teuer – und vor Juristischer Beratung sicher auch nicht verkehrt!)