DSGVO: Kommentator entschlüsselt verpixelte Objekte und erwähnt diese

Hi.

Wenn jemand auf Youtube in einem hochgeladenem Video z.B. Nummerschilder oder Firmenschriftzüge etc. verpixelt, macht er das ja, um nicht gegen die DSGVO zu verstoßen.
Was ist nun, wenn eine andere Person, die einen Kommentar zu dem Video schreibt, einen verpixelten Schriftzug ‚enthüllt‘ (durch technische Tricks, durch Insiderwissen oder dgl. mehr) und in seinem Text erwähnt?
Macht sich der Video-Uploader indirekt strafbar?
Macht sich der Kommentator strafbar?

Gruß
M.

Hallo,

nein, mit der DSGVO hat das nichts zu tun. Mehr damit, dass man die Verletzung von Persönlichkeitsrechten vermeiden möchte.

Gruß
C.

1 Like

Ok.
Dann identische Frage bzgl. der Persönlichkeitsrechte.
Wie ist es?

Kommt auf den Einzelfall an. Firmenschriftzüge unterliegen ganz offensichtlich keinem Persönlichkeitsschutz. Vor allem, weil sie für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Beim Kennzeichen ist die Sache nicht ganz so einfach. Hier hat das jemand ganz gut aufgearbeitet:
Kfz-Kennzeichen fotografieren und veröffentlichen – geht es? (gutschild.de)

So ganz grundsätzlich ist übrigens nur das Verbreiten von Bildern von Personen bzw. deren höchstpersönlichen Lebensbereiches strafbar (vgl. §22 KUG; § 201a StGB). Bei allem anderen geht es i.W. um zivilrechtliche Ansprüche.

Gruß
C:

Konkret: Wenn nun also ein Kommentierender schreibt:
„Ich weiß das verpixelte Kennzeichen: es ist [ABC DE 123].“
Macht er sich dann strafbar?

Die Frage lässt sich aus den dargelegten Gründen nicht beantworten.

…und der Herr Müller ist zum fraglichen Zeitpunkt damit gefahren.

Dann sehr wahrscheinlich.
Wenn die Fa., deren Firmenschriftzug zu lesen ist, nur ein derartiges Fahrzeug betreibt, dann bedarf es keines erkennbaren Nummernschildes.
(Meine Meinung)

Deinen Zusatz mit dem Herrn Müller hatte ich nicht eingefügt, es entspricht nicht meiner Fragestellung!
Ich meine nur, wenn das Kennzeichen genannt wird.