Hi.
Wenn jemand auf Youtube in einem hochgeladenem Video z.B. Nummerschilder oder Firmenschriftzüge etc. verpixelt, macht er das ja, um nicht gegen die DSGVO zu verstoßen.
Was ist nun, wenn eine andere Person, die einen Kommentar zu dem Video schreibt, einen verpixelten Schriftzug ‚enthüllt‘ (durch technische Tricks, durch Insiderwissen oder dgl. mehr) und in seinem Text erwähnt?
Macht sich der Video-Uploader indirekt strafbar?
Macht sich der Kommentator strafbar?
Gruß
M.