DSGVO Wann brauche ich ein AV Vertrag als Firmeninhaber?

Guten Tag,

bin erst seit kurzem selbstständig und kann im Moment keinen zuständigen bei den Behörden zum Thema Datenschutz erreichen und die Gesetzestexte verwirren mich komplett.
Evtl. kann mir hier Jemand aus dem Forum weiterhelfen anhand ein paar Beispielen mit einer Firma die sich mit Systemadministration und digitalem Design beschäftigt.
Bedient werden Endkunden und Firmenkunden.
Im speziellen: Es liegt ein Auftrag für digitales Design von einem gewerblichen Kunden vor.
Der Auftragnehmer möchte Teilaufgaben an externe Partner weitergeben. Es Werden Bilder mit Copyright zu Bearbeitung, die Emailadresse des Kunden, der Name des Geschäftführers/Inhabers, Telefonnummer etc. weitergereicht.

Wer macht denn jetzt mit wem ein AV Vertrag?
Natürlich habe ich die Suchmaschine bemüht aber ich blick da echt nicht durch? es will einfach nicht klick machen.
Und wann brauche ich denn immer ein AV Vertrag?
Wäre echt super, wenn mir das Jemand EINFACH erklären könnte.

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Hallo,

eine einfache Erklärung gibt es nicht. Leider ist die Regelung nicht absolut, und so muss man leider sagen „es kommt drauf an.“

Man könnte es aber vereinfachen mit: einen Auftragsverarbeitung-Vertrag muss nach DSGVO jeder abschließen, der personenbezogene Daten zur Verarbeitung an Dritte abgibt.

Die DSGVO unterscheidet die Begriffe „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“.

Um Dein Beispiel zu benutzen: der Auftragnehmer ist der „Verantwortliche“ für den Schutz der personengezogenen Daten des Kunden. Wenn er die Verarbeitung der Daten an den Partner gibt, wird der zum „Auftragsverarbeiter“.

Aber die DSGVO erwähnt den Schwerpunkt. Einen Vertrag über die Verarbeitung müssen die beiden Parteien nur schließen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten der Schwerpunkt der Arbeit ist. Bei einem Lohnbüro ist das ganz klar. Die verarbeiten ja praktisch nur Daten.

In Deinem Beispiel erstellt der „Partner“ ja Dokumente, die ohnehin veröffentlicht werden sollen. Ich bezweifle, dass damit diese Daten besonders schutzwürdig sind. Zudem muss man sich fragen, in wie weit die Verarbeitung dieser Daten der Schwerpunkt der Arbeit ist.

Die Kontaktdaten des Kunden werden ja ohnehin für jeden zum Beispiel auf der Internetseite in der Anbieterinformation (Impressum) zu lesen sein. Die Namen der Urheber der Fotos werden ebenso veröffentlicht.

Ich würde 10 € darauf setzen, dass bei diesen Arbeiten kein AV-Vertrag notwendig ist.

Die „Behörden“ scheinen mir für Dein Ansinnen ohnehin der falsche Ansprechpartner zu sein. Ich würde mich an einen selbständigen Datenschutzbeauftragten wenden. Mit dem kann man dann gemeinsam jeden einzelnen Aspekt der Arbeit durchleuchten und auf Grund dieser Erkenntnisse auch gleich einen passenden AV-Vertrag erarbeiten.

Grüße
Pierre

Vielen Dank schon mal für die ausführliche Antwort.
Ich glaube jetzt habe ich es einigermaßen verstanden.
Wie ich finde sollte gerade so ein heikles Thema etwas verständlicher vom Staat publiziert werden, so dass es jeder versteht. Denn zum Teil und in manchen Fällen sind sich scheinbar nicht mal Datenschutzexperten einig und ein Außenstehender soll es verstehen.
Danke nochmal an diese Stelle.

Oh ja, das wäre schön. Es gäbe wahrscheinlich deutlich weniger Streitfälle vor Gericht.

… wobei … selbst bei sowas einfachem wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung streiten sich die Deutschen noch …

Grüße
Pierre

Vielleicht dies hier:
https://www.lda.bayern.de/de/beratung.html
Oder:


(mit weiteren Links ganz unten)