Hallo, mir erzählte neulich jemand dass Internet-Provider
mindestens 80% der angepriesenen Geschwindigkeit „schaffen“
müssen, sonst darf man Preisminderung verlangen.
Sie müssen 100% der angepriesenen Geschwindigkeit schaffen.
Diese Anpreisung lautet meist wörtlich:
DSL16.000: Surfen Sie mit bis zu 16.000kBit/s!
Dieser Anpreisung nach ist alles von 1 bis 16.000kBit/s möglich.
In den AGB findet sich dann meist eine klare Erläuterung, was der Vertrag beinhaltet.
So könnte da stehen, dass DSL16.000 bedeutet, dass man eine Downlink zwischen 6.000 und 16.000kBit/s bekommt.
Dann wäre eine dauerhafte Unterschreitung unter die 6.000 ein Mangel.
Also: So, wie es vermutlich gemeint war, stimmt es NICHT.