Dt. Asylrecht und europäische Verpflichtung

Hallo,

es wird gerne immer wieder fehlerhaft behauptet, dass es ein (Menschen)Recht auf (Gewährung von) Asyl gäbe. Dies ist falsch und wird auch durch permanente Wiederholung nicht richtigt. Das Recht auf Asyl ist ein (Menschen)Recht auf Suche nach Asyl zu gehen und dafür den eigenen (Verfolger)staat zu verlassen.

Ich bin nun über ein Dokument vom Wissenschaftlich Dienst des BT gestolpert, dass die Rechtslage zum Asyl explizit aufdröselt. Dort sind wirkliche Experten am Werk, was nicht heissen soll, dass BVerfG oder EGMR stets 1:1 gleicher Ansicht wären oder zu gleicher Ansicht kommen würden, falls sie zu verhandeln hätten.

Demnach dürften alle GFK-Flüchtlinge, die sich nicht auf Artikel 16a(1) GG berufen können [hier einmal unbeachtlich der (2) und (3)], lediglich subsidiären Schutz eingeräumt bekommen. Richtig?

vdmaster

Man hätte auch an der Stelle einfach zu diesem Video verlinken können:

Ja, aber in diesem Fall ist der subsidäre Schutz eine ausreichende Begründung.

Tatsächlich beruft sich niemand, der sich mit der Sache einigermaßen auskennt auf Art 16GG. Ich sehe allerdings nicht, wo das einen Unterschied macht. Wir sind verpflichtet einen Anspruch auf Asyl zu prüfen, stellen dabei fest, dass kein Anspruch auf Asyl nach Art16GG besteht, aber ein Anspruch nach §4 AsylG und fertig ist der Lack.

Der Unterschied ist, dass sich keine Verpflichtung zur Schutzgewährung aus dem GG oder dem Völkerrecht ableiten lässt. Denn beides hat ja (mehr oder minder) bindende Wirkung. Ein Bundesgesetz hingegen kann mit einfacher Mehrheit (hier wohl auch Zustimmung des BR nötig) vergleichsweise leicht geändert werden.

Die Befürworter der Aufnahme von weiteren Flüchtlingen kommen aber i.d.R. mit dem Totschlagargument „Grundgesetz/Völkerrecht“, um damit die Diskussion über die Aufnahme weiterer Flüchtlinge bereits im Keim zu ersticken. Dies bis weit in die Exekutive hinein.

Selbst berechtigte und sachliche Zweifel von namhaften Stellen (Ex-Verfassungsrichter) werden als Vorlage zur geistigen Brandstiftung diffamiert (BJM Maas). Das schadet IMHO der Debattenkultur immens und schwächt die Glaubwürdigkeit des Staates in seinem demokratischen Kern.

Gruß
vdmaster