Hallo,
es wird gerne immer wieder fehlerhaft behauptet, dass es ein (Menschen)Recht auf (Gewährung von) Asyl gäbe. Dies ist falsch und wird auch durch permanente Wiederholung nicht richtigt. Das Recht auf Asyl ist ein (Menschen)Recht auf Suche nach Asyl zu gehen und dafür den eigenen (Verfolger)staat zu verlassen.
Ich bin nun über ein Dokument vom Wissenschaftlich Dienst des BT gestolpert, dass die Rechtslage zum Asyl explizit aufdröselt. Dort sind wirkliche Experten am Werk, was nicht heissen soll, dass BVerfG oder EGMR stets 1:1 gleicher Ansicht wären oder zu gleicher Ansicht kommen würden, falls sie zu verhandeln hätten.
Demnach dürften alle GFK-Flüchtlinge, die sich nicht auf Artikel 16a(1) GG berufen können [hier einmal unbeachtlich der (2) und (3)], lediglich subsidiären Schutz eingeräumt bekommen. Richtig?
vdmaster