Dt. Post Lieferung vor die Haus oder Wohnungstür?

Hallo,

bin mir nicht sicher ob dies die richtige Abteilung dafür ist.

Ist die Dt. Post verpflichtet die Päckchen im Beispiel eines Mehrfamilienhauses bis vor die Haustür oder bis vor die Wohnungstür zu liefern?

Weiß das vielleicht einer?

Danke vorab.

Hallo,

Ist die Dt. Post verpflichtet die Päckchen im Beispiel eines
Mehrfamilienhauses bis vor die Haustür oder bis vor die
Wohnungstür zu liefern?

aus den AGB:
4 Leistungen der DHL
(1) DHL befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift ab. (…)

Gruß
C.

also Haustür…

Danke

also Haustür…

Hallöle
Da sag ich mal ein ganz eindeutiges „Kommt ganz darauf an“
Der 80 jährigen Oma schleppt der freundliche Zusteller die Sendung schon mal nach oben in den dritten Stock.
Dem 20 jährigen Fitness Studio gestähltem Body Builder würde ich sagen " Einen Meter hinter die erste abschließbare Tür" und das ist nicht die Wohnungstür.
Ab und an ein Tipp ein freundliches Wort ein Lächeln ebnet hier auch Brücken.
MFG
Mike

Danke

Hallo,

Da sag ich mal ein ganz eindeutiges „Kommt ganz darauf an“

es ging darum, was geleistet werden muß. Die AGB sprechen da eine recht deutliche Sprache. Was am Ende tatsächlich an Dienstleistung erbracht wird, ist eine andere Frage.

Gruß
C.

Hi,
Die AGB habe ich gelesen. Daraus kann ich aber nicht entnehmen, ob er ein Päckchen, für das er keine Unterschrift des Empfängers braucht, vor die Haustür legen kann, wo es sich jeder nehmen kann, oder vor die Wohnungstür legen muß, wo es sich allerdings auch irgendjemand nehmen kann.
Bei Paketen, für die er eine Empfangsbestätigung braucht, kann ich auch nicht erkennen, ob er z.B. in den 3. Stock gehen muß oder ob er den Empfänger aus dem 3. Stock zur Haustür runter bitten kann.
Es bleibt also unklar. Da müßte man wohl mal direkt anrufen, um Gewißheit zu bekommen.
Ich hatte immer nur nette Post-/Paket-Bringer, obwohl sie des öfteren recht schwere Sachen zu schleppen hatten.
LG,
Hannelore

Ja und?
Hallo,

da fragt jemand:

Ist die Dt. Post verpflichtet

Und du antwortest:

Da sag ich mal ein ganz eindeutiges „Kommt ganz darauf an

Der 80 jährigen Oma schleppt der freundliche Zusteller die
Sendung schon mal nach oben in den dritten Stock.
Dem 20 jährigen Fitness Studio gestähltem Body Builder würde
ich sagen " Einen Meter hinter die erste abschließbare Tür"
und das ist nicht die Wohnungstür.

Was sagt das jetzt darüber aus, zu was der Paketdienst verpflichtet ist? Ergibt sich eine Verpflichtung aus Alter, Geschlecht, allgemeinem Gesundheitszustand und Etage der Wohnung?

Oder wie ist das jetzt gemeint?

Irgendwie nervt es, dass hier mehr und mehr Antworten kommen, die
die sozialpädagogische Seite behandeln, aber die Ursprungsfrage in keiner Form beantworten.

Wenn der Paketdienst zu etwas verpflichtet ist, mag es aus zwischenmenschlicher Sicht trotzdem angebracht sein, den Zusteller freundlich zu behandeln. Es ist aber nicht zwingend notwendig.

Wer-meint-weiss-was heißt das Forum.

S.J.

Dem 20 jährigen Fitness Studio gestähltem Body Builder würde
ich sagen " Einen Meter hinter die erste abschließbare Tür"
und das ist nicht die Wohnungstür.

Du befindest Dich aber leider im Irrtum - denn was Du sagen würdest ist rechtlich nicht relevant; die in den Spediteursbedingungen unter „frei Haus“ angeführte „erste versperrbare Tür“ des Empfängers bezieht sich nämlich ganz klar auf eine alleine durch den Empfänger der Ware versperrbare Türe, also nicht um die gemeinsame Haustüre eines Mehrparteienhauses - auch wenn der „Bodybuilder“ im zwanzigsten Stock wohnen sollte, ist ihm die Ware an, bzw. einen Meter hinter seine „Wohnungstüre“ zu verbringen (daß das „freundliche Lächeln“ in diesem Fall vermutlich etwas gequält ausfallen dürfte ist verzeihlich)…c´est la vie, mon ami…

Gruß
nicolai

Dem 20 jährigen Fitness Studio gestähltem Body Builder würde
ich sagen " Einen Meter hinter die erste abschließbare Tür"
und das ist nicht die Wohnungstür.

Du befindest Dich aber leider im Irrtum - denn was Du sagen
würdest ist rechtlich nicht relevant; die in den
Spediteursbedingungen

Ich dachte, wir reden vom DHL Standardpaketversand und nicht von einem Spediteur.

unter „frei Haus“ angeführte „erste
versperrbare Tür“ des Empfängers bezieht sich nämlich ganz
klar auf eine alleine durch den Empfänger der Ware
versperrbare Türe,

Das ist das erste, was ich höre. Kannst Du dazu vielleicht etwas mehr erzählen? Also Belege, Urteile o.ä.

Gruß
C.

DHL ist ein Spediteur.
Und daß sich „erste versperrbare Türe“ auf die erste, allein durch den Sendungsempfänger oder dessen Bevollmächtigte versperrbare Türe bezieht und nicht auf eine x-beliebige „erste“ Türe (über die „Haustüre eines Mehrparteienwohnhauses“ etwa haben auch andere, vom Sendungsempfänger nicht bevollmächtigte Personen Verfügungsgewalt/Nutzungsrecht, besser gesagt, der Sendungsempfänger hat diese nicht alleine), sollte an sich klar sein, da dadurch sichergestellt wird, daß ausschließlich der Sendungsempfänger oder dessen Bevollmächtigte rechtmäßig in den Besitz der Sendung gelangen können (so die Theorie).

DHL ist ein Spediteur.

Nur verwendet sie nicht die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen.

Insbesondere deshalb:
Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern.
Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Und daß sich „erste versperrbare Türe“ auf die erste, allein
durch den Sendungsempfänger oder dessen Bevollmächtigte
versperrbare Türe bezieht und nicht auf eine x-beliebige
„erste“ Türe (über die „Haustüre eines Mehrparteienwohnhauses“
etwa haben auch andere, vom Sendungsempfänger nicht
bevollmächtigte Personen Verfügungsgewalt/Nutzungsrecht,
besser gesagt, der Sendungsempfänger hat diese nicht alleine),
sollte an sich klar sein, da dadurch sichergestellt wird, daß
ausschließlich der Sendungsempfänger oder dessen
Bevollmächtigte rechtmäßig in den Besitz der Sendung gelangen
können (so die Theorie).

Ich frage, weil DHL - wie ich erwähnte - nur an die angegebene Anschrift liefert (bzw. gem. AGB liefern muß) und eben nicht in die Wohnung.

Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen geben im übrigen auch nichts darüber her, wo die Sendung genau abzuliefern ist. Erst recht spezifieren sie nicht, was die erste Tür ist, bis zu der üblicherweise von Speditionen (nach deren eigenen AGB bzw. denen ihrer Auftraggeber) geliefert wird. Aus diesem Grunde fragte ich, ob irgendwo geregelt ist, was nun die erste Tür ist.

Irgendwelche Mutmaßungen sind in dem Sinne nicht wirklich hilfreich.

im besagten Haus ist die Haustür tagsüber offen und wird erst um 20:00 Uhr abgeschlossen. Es handelt sich dabei um die 2. Etage in diesem Haus und eine Mutter mit 2 kleinen Kindern (ein Kind 1,5 Jahre und ein Baby 1 Monat alt), die ihre Kinder für die geschätzte Abholzeit von 3 - 5 Minuten nicht unbeaufsichtigt lassen möchte. Daher bittet sie den Lieferanten/Postboten immer höflich das Paket in die 2. Etage zu bringen. Bisher war das auch immer kein Problem gewesen, doch diesmal hat sie als Antwort vom Boten „Entweder Sie kommen runter und holen das Paket ab, oder ich lasse Ihnen eine Benachrichtigung da und Sie können es bei der ortsansässigen Post abholen, denn schließlich habe ich auch noch andere Päckchen abzuliefern“ zu hören bekommen. Daher kam die Frage auf bis wohin das Päckchen von DHL zugestellt werden muss bzw. die Leistung als erbracht gilt.

Nur verwendet sie nicht die Allgemeinen Deutschen
Spediteurbedingungen.

Insbesondere deshalb:
Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit
Verbrauchern.
Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag zu
einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch
ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann.

Ich frage, weil DHL - wie ich erwähnte - nur an die angegebene
Anschrift liefert (bzw. gem. AGB liefern muß) und eben nicht
in die Wohnung.

Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen geben im
übrigen auch nichts darüber her, wo die Sendung genau
abzuliefern ist. Erst recht spezifieren sie nicht, was die
erste Tür ist, bis zu der üblicherweise von Speditionen (nach
deren eigenen AGB bzw. denen ihrer Auftraggeber) geliefert
wird. Aus diesem Grunde fragte ich, ob irgendwo geregelt ist,
was nun die erste Tür ist.

DHL ist sowohl eine Spedition als auch ein Paketdienst; beide sind in den ADSp erfaßt; und da DHL im Einzelnen nicht evaluiert, ob der Kontraktpartner des Frachtvertrages (Versender) als „Verbraucher“ einzustufen ist oder nicht, kann auch nicht von einer grundsätzlichen Nichtanwendbarkeit der ADSp aus diesem Grunde ausgegangen werden.
Formulierungen wie „frei Haus“ (erste versperrbare Türe), „frei Lager“, etc., durch welche die exakte Art der „Übergabe“ definiert ist (als auch die Haftung, von wem welche Kosten zu tragen sind, etc.) finden sich üblicherweise im „Frachtvertrag“; und ja, es ist mit Sicherheit „geregelt“, wie „die erste versperrbare Türe“ zu definieren ist, nur find´ ich im Augenblick auch nichts „im Netz“.
Vielleicht sollten wir diese Frage ins „Rechtsbrett“ stellen.
Zweifelsfrei allerdings steht fest, daß „die Sendung“ in den Besitz des „Empfängers“ in einer Weise zu übergeben ist, die unautorisierten Zugriff, bzw. „die Inbesitznahme durch dazu nicht vom Empfänger autorisierte Personen“ unmöglich macht, sofern vom „Empfänger“ nicht anderweitig bestimmt, bzw. mit dessen Einverständnis vorgenommen. Bei einer durch andere, „nicht autorisierte“ Personen mitgenutzten „Haustüre“ ist dies eben nicht der Fall, bei einer „Wohnungstüre“ sehr wohl.
Auch die „angedrohte“ Hinterlegung einer Verständigung hat (genaugenommen) in oben beschriebener Form stattzufinden (Briefkasten oder Wohnungstüre) und ist auf jeden Fall „rechtswidrig“, da der Empfänger ja angetroffen wurde. Eventuell daraus resultierende Kosten für den „Empfänger“ wären ergo von „DHL“ zu tragen.

Es gab zwei Fragen:

  1. Wohin liefert DHL Pakete?
  2. Wo steht, daß mit „erste verschließbare Tür“ tatsächlich „erste durch den Empfänger verschließbare Tür“ bedeutet?

Die erste Frage wurde durch meinen Verweis auf die AGB von DHL beantwortet. Die zweite Frage ist weiterhin offen.

Weite Teile Deiner Antworten bestehen aus bewußten oder unbewußten Fehlinterpretationen dessen, was ich schrieb. Ich bin daher raus.