Dt. Staatsbürgerschaft Flüchtlingskinder ab Geburt

Hallo,

der thüringische Ministerpräsident Ramleow (Linkspartei) hat einen Vorschlag zur „Verbesserung der Integration“ gemacht. Bei SPD und Grünen trifft er auf Zustimmung.

„Die deutsche Staatsangehörigkeit ist eine wichtige Vor­aussetzung für die Integration hier, und die doppelte Staatsbürgerschaft ist ein selbstverständlicher Teil der Anerkennungskultur in Deutschland“, sagte die SPD-Fraktionsvize Eva Högl der taz.

(A) Anerkennung für was?

(B) Kann davon ausgegangen werden, dass dies gemacht wird, um eine Ausweisung der Eltern nahezu unmöglich zu machen? So ist sichergestellt, dass die Eltern bis zur Volljährigkeit ein Aufenthaltsrecht erhalten, auch wenn die Fluchtursachen behoben sind. Dadurch, dass sie nach bereits 6jährigem Aufenthalt die dt. Staatsbürgerschaft erhalten können (ja, es gibt weitere Voraussetzungen), könnten sie also quasi per Geburt eines Kindes selbst sicherstellen, die dt. Staatsbürgerschaft zu erlangen.

© Kann davon ausgegangen werden, dass in Bälde die Stimmen lauter werden, die die 8-Jahres-Frist für Ausländer an die 6-Jahres-Frist für Flüchtlinge angepassen wollen, weil „alles andere ungerecht“ ist (zumindest in den Augen der Befürworter)?

(D) Kann davon ausgegangen werden, dass dies zur weiteren „Zuwanderung“ von ausserhalb der EU führen würde? Und auch aus bspw. BG und RO?

Gruß
vdmaster

Hallo,

Die Integration lässt sich - faktisch - auch schon für weniger erreichen. Macht von daher also keinen Sinn. Es scheint von daher tatsächlich so, als ob es den Befürwortern der Doppelten Staatsbürgerschaft um mehr geht.

Im Fall Ramelow (Linkspartei) sehe ich, dass es ihm darum geht, ALLIANZEN zu knüpfen. Machiavelli: Der Zweck heiligt die Mittel.

Gruß mki

Das muss ja dann für alle gelten und somit wird sich dann auch deine These (D) bewahrheiten. Die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit hat da ja schon wie Bombe eingeschlagen - im wahrsten Sinne des Wortes wie man am Sonntag mal wieder bei Spiegel TV sehen konnte.

Hallo,

hab den TV-Beitrag zufällig direkt gesehen. Dort hat sich nahezu 1:1 genau das bewahrheitet, was die Schönfärber vor einem Jahr noch massiv bestritten haben. Die entsprechende Gesetzgebung (SGB) muss geändert werden. Die 5-Jahres-Sperrfrist - wie GB noch als Kompromiss geboten - für Bezug von Sozialhilfe/Hartz4 (auch Aufstockung) scheint mir angemessen und gerechtfertigt.

Gruß
vdmaster

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Wurde sie doch gerade erst! http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sozialhilfe-fuer-eu-auslaender-seid-umarmt-ihr-rumaenen-kolumne-a-1066611.html

Ein Urteil ist kein Gesetz, sondern dessen Auslegung. Genau wg. u.a. dieses Urteils kam es sofort zu Änderungsplänen http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sozialhilfe-fuer-eu-auslaender-nahles-will-anspruch-einschraenken-a-1069915.html

Zumindest für Hartz4 ist das auch schon im Gesetzgebungsverfahren http://www.zeit.de/politik/2016-04/andrea-nahles-eu-buerger-sozialleistungen Ganz unten werden übrigens die enormen Lücken angerissen.

Und es haben sich auch schon „das institutionalisierte soziale Gewissen“ in Position gebracht http://www.tagesspiegel.de/politik/deutscher-gewerkschaftsbund-nahles-sozialhilfe-reform-ist-laut-dgb-verfassungswidrig/13983952.html

Wir hätten gerne ein Gutachten, dass es irgendwie so hindreht, dass diese unerträglichen Pläne :scream: gegen europäisches Recht und das GG verstossen. Zumindest soll es nicht so offensichtlich sein, dass sie es (sehr wahrscheinlich) nicht tun. Hätten sie Interesse daran, sowas zu verfassen? Wir bieten x Euro für ihre Tätigkeit. :unamused:

Hier etwas genauer beleuchtet http://www.schwaebische.de/region/baden-wuerttemberg_artikel,-Gesetzesluecke-kann-fuer-Staedte-teuer-werden-_arid,10508116.html

Gruß
vdmaster

Stimmt natürlich!

Nicht die böse Partei zu wählen, nicht blond und blauäugig zu sein, religiös zu sein, was auch immer. Ideologien sind selten sachlich begründet.

Ja, das ist ein Nebeneffekt. Vor allem werden die Eltern dann auch bald Deutsche und sind wahlberechtigt. Und dann erhofft man sich Dankbarkeit…

Was ist damit gemeint?

War das jetzt eine rethorische Frage? Glaubt irgendjemand ernsthaft, dass kein Entbindungs-Tourismus entstehen würde?

Anerkannte Flüchtlinge müssen sich derzeit lediglich sechs Jahre in D befinden, andere Ausländer hingegen acht Jahre, um die dt. Staatbürgerschaft beantragen zu können.

Zudem müssen beide Gruppen zum Zeitpunkt der Beantragung ihren eigenen Unterhalt sowie den der Kinder oder Ehepartner stemmen.

vdmaster

Es kann weiter davon ausgegangen, Unsinn, es ist Fakt, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft exclusiv diesen Personen, sei es durch die deutsche Gnade der Geburt oder sonstwie, ebenso exclusiv persönliche Vorteile schafft. Sei es ökonomisch oder nur persönlich wie im Fall von Wehrpflicht. Eine der beiden Staaten wird Looser sein, wenn nicht beide, und damit deren Bürger.

Es gibt keinerlei sachliche Begründung für die dS. Nur ideologische. Völlig absurd ist die Begründung „Integration“. Wenn der- oder diejenigen zwischen den besseren Annehmlichkeiten der beiden Staaten switchen können und möglichst wenig Pflichten übernehmen müssen. Inwieweit dies der Integration förderlich sei, ist geheim und nur den Wissenden zugänglich und nur unter diesen austausch- und vermittelbar.

Ansonsten zu deinen Fragen

(A) Für „Du bist da“
(B) Ja
© Ja
(D) Ja
(E) Ja

Franz

Stimmt das wirklich? Das heißt, wir geben diesen Menschen hier Asyl, sie dürfen in Sicherheit leben, werden von uns versorgt und zum Dank dürfen sie dann auf Dauer bleiben?

Wieso gehen diese Menschen nicht zurück? Auch nach zehn oder zwanzig Jahren ist das noch möglich.

So verkürzt sich die Mindestaufenthaltszeit in Deutschland von regulär acht Jahren auf nur noch sechs Jahre.

Da hat wohl Deine Steuerungsfähigkeit versagt, weil Du „in Fahrt“ warst. Eine Frage (E) habe ich gar nicht gestellt. :grin:

Das war schon mal im Vorgriff auf weitere Gehversuche :grin:

Franz

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