Meine Frage ist kann man im Dualen Ausbildungssystem nach dem 27.Lebensjahr noch eine Ausbildung machen?Oder darf ein Ausbilder aufgrund dieses Alters eine Ausbildung ablehnen?Zumal die betroffene Person auch im Besitz eines Schwergeschädigtenausweises ist und Ausländerin was ja alles nicht die besten Vorraussetzungen sind.
Hallo!
also das Alter spielt keine Rolle meiner Meinung nach; es gibt ja auch Umschüler,die nochmals eine Ausbildung machen und dann auch über 27 sind.
Was die anderen beiden Punkte betrifft, kann ich leider nichts sagen, ich würde am besten die zuständige IHK kontaktieren, die sind Ansprechpartner für alle Fragen der Ausbildung.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Gruß
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Hallo,
schau nach unter http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/index.html -
ein Höchstalter für eine Erstausbildung ist da wohl nicht erwähnt, von daher nicht existent…
gruß
Uwe
Hallo,
grundsätzlich gibt es bei Ausbildung kein maximal Alter. Schwergeschädigte müssen grudsätzlich dazu in der Lage sein diesen Beruf zu erlernen. Evtl benötigt man dazu ein ärztliches Gutachten.(unter 18 Jahre pflicht).
Was man machen kann ist sich auf das AGG(Allgemeine Gleichheitsgesetz) berufen. Das Gesetz soll Benachteiligungen wegen Rasse, ethnischen Herkunft, Geschlecht, Religion,Weltanschauung,Behinderung, Alters oder sexuellen Identität schützen.
Falls weitere Fragen bestehen jederzeit gerne fragen.
Hallo Potsdorfer,
das kann ich so auf Anhieb nicht sagen.
Hinsichtlich der Herkunft sind die aufenthaltsrechtlichen Belange zu klären. Das Alter dürfte keine Rolle spielen, es sei denn die Ausbildung ist von Vornherein auf ein Mindestalter begrenzt oder es geht um Förderungen die eine Altersbegrenzung vorsehen. Im Bezug auf das Schwergeschädigte muss man sehen ob für die entsprechende Ausbildung evtl. ein Gesundheitszeugnis nötig ist.
Da ich mich eher mit Ausbildung in der Seeschiffahrt auskenne kann ich dir aus diesem Berufszweig sagen, dass hier Schwergeschädigte kaum eine Chance haben. In diesem Beruf muss z.B. eine Seediensttauglichkeit vorliegen. Da ich nicht weiss um welche Ausbildung es in diesem Falle geht, kann ich dazu nicht viel sagen.
Generell ist es aber so, dass Schwergeschädigte, insbesondere im öffentlichen Dienst, besonderen Schutz geniessen und teilweise bevorzugt werden.
Growler
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Es gibt eigentliche gar keine Altersbeschränkung bei
einer normalen Ausbildung. Jedenfalls gib es kein
Gesetz wonach das verboten ist.
Aber:
Für bestimmte Berufe sind besondere
Eingangsvoraussetzungen notwendig. Die Polizei z. B.
stellt auch nur bis zu einem bestimmten Alter ein.
Hängt aber da u. a. mit dem Beamtenrecht zusammen.
Wenn es also keine besonderen Gründe gibt, kann niemand
aus z. B. Altersgründen abgelehnt werden. Genausowenig
wegen Geschlecht, Rasse, Religion… Weitere
Informationen dazu findet man auch im AGG
(Gleichstellungsgesetz)
Letztlich stellt sich die Frage ob die Person für den
Job geeignet ist. Ich habe auch Jobs zu vergeben wo das
alles keine Rolle spielt, würde der Rest (fachlich,
Sprache …) stimmen. Andererseits auch Jobs wo das gar
nicht funktionieren würde.
Ich empfehle Dir, genau zu prüfen, ob es vielleicht
andere Gründe gibt, die gegen die Ausbildung sprechen.
Gruß Ralf
Meine Frage ist kann man im Dualen Ausbildungssystem
nach dem
27.Lebensjahr noch eine Ausbildung machen?Oder darf
ein
Ausbilder aufgrund dieses Alters eine Ausbildung
ablehnen?Zumal die betroffene Person auch im Besitz
eines
Schwergeschädigtenausweises ist und Ausländerin was ja
alles
nicht die besten Vorraussetzungen sind.
Hallo, leider so spät …
Sie können eine Ausbildung machen. Fast alle Ausbilder
fürchten sich natürlich vor einer nicht homogenen Gruppe … und da haben sie eigentlich auch recht.
Auch als Vorsorge für Sie !! Denn Sie sind immer …sorry…Aussenseiter.
air.port
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=
Hallo,
es gibt keine gesetzliche Bestimmung, nach der eine Ausbildung mit 27 Jahren (oder älter) unmöglich ist.
Ob eine Ablehnung mit der Begründung des ‚hohen‘ Alters rechtlich zulässig ist, könnte man prüfen …
Gruß
Reinhold Vogt, www.memoPower.de
Wir hatten schon öfter sogenannte Altlehrlinge mit 30 in der Ausbildung. Muss also funktionieren.
Wenn du einen Handwerksberuf erlernst, dann Handwerkskammer sonst IHK.
Hast Du schon einen potentiellen Ausbilder? Dieser zahlt seine IHK bzw. Kammerbeiträge und hat ein Recht auf verbindliche Auskunft.
Es gibt keine offizielle Altersbegrenzung. Wenn Du einen Betrieb findest, der Dich ausbilden will und Du die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen als Ausländerin erfüllst, könntest Du das auch mit 40 noch machen. Ich empfehle Dir, unbedingt Deine zuständige Arbeitsagentur aufzusuchen. Laß Dich dort in der Abteilung für Rehabilitanden informieren. Ggfs. gibt es für Dich auch noch andere Möglichkeiten, bzw. könnte evtl. ein potentieller Arbeitgeber Fördergelder für Dich erhalten.
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