Duales Studium - Werbungskosten und Verpflegungsaufwand

Hallo,
als Student eines Dualen Studiums bekommt man auch ein gewisses Gehalt. Jedoch kann man Werbungskosten (statt Sonderausgaben) in der Steuer ansetzen, so dass man bei der Steuerlast „mindestens“ auf „0“ kommt. Meine Frage wäre, ob der Rest dann als Verlustvortrag angesetzt wird oder muss man hier etwas bei der Steuerabgabe berücksichtigen?

Und wenn man als (dualer) Student noch Zuhause bei den Eltern wohnt und hier dann monatlich für die Verpflegung und Unterkunft bspw. EUR 200 bezahlt. Kann man das ebenfalls in der Steuer angeben? Und müssten das die Eltern dann als Einkünfte angeben?

Was meint Ihr?

Gruß