Hallo,
folgender abstrakter Sachverhalt:
Mieter zieht aus und hinterläßt Dübellöcher, die nicht verschlossen sind. Gehen wir davon aus, das die Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter übertragen wurden.
Wenn nun die Dübellöcher fachgerecht verschlossen wurden, wie sieht es dann mit dem Streichen aus? Gehen wir mal davon aus, daß das Mietverhältnis ca. 3,5 Jahre bestand und keine Schönheitsreparaturen stattgefunden haben. Wenn nur punktuell gestrichen wird, dann bleibt ja ein fleckiges Ergebnis zurück.
Müsste in so einem Fall das komplette Zimmer gestrichen werden? Oder nur, wenn die Dübellöcher an auffälliger Stelle wären? Oder reicht es aus, die Löcher einfach zu überspachteln?
Danke vorab.
Gruß
Tina