… und unkenntlich verschließen" so steht es im Vertrag. Alle anderen Klauseln sind durchgestrichen. Was muss ich bei Auszug tun? müsste ich auch streichen bei einer weißen oder bunten Wand?
Liebe Kathi J.,
ohne den Mietvertrag zu kennen, auf jeden Fall müssen die Düberllöcher sauber mit Moltofill verspachtelt werden.
Liebe Grüße, Donowan
… und unkenntlich verschließen" so steht es im Vertrag. Alle
anderen Klauseln sind durchgestrichen. Was muss ich bei Auszug
tun? müsste ich auch streichen bei einer weißen oder bunten
Wand?
Lieber Donowan,
das ist mir soweit klar. Aber ich frage mich, was in diesem Fall „unkenntlich“ heisst. Bei einer weißen Wand kann ich ja einfach ein wenig weisse Farbe drüber tupfen zum unkenntlich machen?
In einem Raum sind die Wände jedoch farbig und ich habe die Farbe nicht mehr bei Hand. Nun frage ich mich, ob „unkenntlich“ heisst die Dübellöcher ordentlich einfach zu schließen oder ob ich das ganze auch farblich anpassen muss?
Danke für Eure Gedanken
Kathi
… und unkenntlich verschließen" so steht es im Vertrag. Alle
anderen Klauseln sind durchgestrichen. Was muss ich bei Auszug
tun? müsste ich auch streichen bei einer weißen oder bunten
Wand?
Hallo Kathi,
leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, tut mir leid!
Charly-Heinz
… und unkenntlich verschließen" so steht es im Vertrag. Alle
anderen Klauseln sind durchgestrichen. Was muss ich bei Auszug
tun? müsste ich auch streichen bei einer weißen oder bunten
Wand?
Wenn die Anzahl der Dübel nicht verhältnismäßig groß ist, brauchen diese nicht erntfernt werden.
Hy,
zu mir hat mal ein Rechtsanwalt gesagt dass die meisten Verträge über Renovierungen nicht zulässig wären, ich bin gerade in eine wohnung eingezogen da sind nicht mal die Bohrlöcher abgedichtet, habe das aber in das übergabeprotokoll aufnehmen lassen. Du hast doch bestimmt auch Wohnungsübergabe. Würde mich an den Vertrag halten.
Lg
… und unkenntlich verschließen" so steht es im Vertrag. Alle
anderen Klauseln sind durchgestrichen. Was muss ich bei Auszug
tun? müsste ich auch streichen bei einer weißen oder bunten
Wand?
„unkenntlich verschließen“ heißt für mich erst einmal mit Molton (o.ä.) füllen und dann mit der Wandfarbe so bestreichen, dass die Löcher nicht mehr zu sehen sind.
Maßgeblich ist, ob man es so streichen kann, dass selbst beim punktuellen Streichen nichts mehr zu sehen ist. Wenn nicht, sollte man die ganze Wand streichen.
Gruß,
Sax
… und unkenntlich verschließen" so steht es im Vertrag. Alle
anderen Klauseln sind durchgestrichen. Was muss ich bei Auszug
tun? müsste ich auch streichen bei einer weißen oder bunten
Wand?
Liebe Kthi,
auch das kommt genau auf den Vertragstext an, und zwar wörtlich! Ich nehme jedoch an, daß eine Farbanpassung vorgenommen werden muß. Notfalls den Vermieter fragen.
Grüße, Donowan
Sorry, aber mit so wenig Informationen kann man die Frage nicht beantworten.
Mfg
Mawabo
… und unkenntlich verschließen" so steht es im Vertrag. Alle
anderen Klauseln sind durchgestrichen. Was muss ich bei Auszug
tun? müsste ich auch streichen bei einer weißen oder bunten
Wand?