Moin,
Der Hersteller geht davon aus, dass ein Kunde sein Produkt bestimmungsgemäß einsetzt. Soweit ich das erkennen kann und aus der Erinnerung weiß, baut Bafang Motoren für typische Pedelecs, nicht für die S-Pedelecs. Die Angabe der 500 Watt Motorleistung deutet ganz stark darauf hin.
Ich gehe davon aus, dass das der Hersteller auch so getan hat, nur der Kunde @lowtinu benutzt das Produkt in einem Bereich, für den es nicht vorgesehen ist.
Denn darin liegt der Hase im Pfeffer:
Ein Pedelec ist nur dann eines, wenn der Motor zusätzlich zum Treten eine Unterstützung anbietet. Die Angaben der Hersteller zur Motorenleistung beziehen sich auf die maximale Leistung im Rahmen der Spezifikationen für ein Pedelec. Die Leistungsangaben sind allerdings nicht zu verwechseln mit de Angabe der Motorleistung wie im PKW, letztere sind so, dass die Motoren das auch aushalten können. Bei den Pedelecs passt das nicht.
Laut Bedienungsanleitung https://www.poison-bikes.de/images/Download/2021/Endverbraucherunterlage_DE.pdf schreibt Bafang typisch für seine Motoren:
Gilt nur für elektrisch angetriebene E-Bikes, die
für Pedelecs entwickelt oder lizensiert wurden.
Der Motor eignet sich für City-, Trekkingräder
und Road, die für Straßeneinsätze entwickelt
wurden. Der Motor ist nicht für Wettbewerbs-
zwecke geeignet.
Hier wird ein Motor somit völlig überlastet, denn das System an sich ist für Unterstützung konstruiert. Die Ermittlung der Nenndauerleistung ist allerdings abenteuerlich: https://ebikeplus.de/lexikon/nennleistung/
Viele Hersteller geben die Leistung ihres Pedelecs mit 250 Watt Nennleistung an. Die maximale Spitzenleistung eines Pedelec-Motors ist nach geltender Gesetzeslage tatsächlich jedoch unbegrenzt. Die für Pedelecs maßgebliche maximale Nenndauerleistung wird in Artikel 3 Nr. 35 der Europäischen Verordnung Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung für zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge vom 15.01.2013, gültig ab 01.01.2016, geregelt.
Das Prüfverfahren für die Ermittlung einer Nenndauerleistung ist nach UN-ECE Regelung Nr 85 definiert und räumt dem Hersteller einen ziemlich großen Ermessensspielraum ein. Die Einzelheiten des Testszenarios wären zu umfangreich, um sie zu schildern – aber vereinfacht zusammengefasst kann man sagen, dass der Motor, der 250 Watt Nutzleistung von einer vom Hersteller empfohlenen Drehzahl an der Antriebswelle erbringt, während eines 30 minütigen Tests nur so viel Abwärme produzieren darf, dass die Motortemperatur nicht mehr als 20°C ansteigen darf – ausgehend von einer 4 stündigen Vortemperierung des Motors auf 25°C.
Der limitierende Faktor für die maximale Nenndauerleistung ist also primär die Wärmeentwicklung des Motors während dieses Tests. So ist es durch thermisch optimal gestaltete Motorgehäuse mit Kühlrippen möglich, dass es Pedelec-Antriebe mit einer vom Hersteller benannten maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt gibt – deren tatsächlichen Arbeitsbereiche jedoch bei mehr als dem Doppelten der maximalen Nenndauerleistung liegen. Der zum Beispiel mit 250 Watt maximaler Nenndauerleistung offiziell eingestufte Bosch PERFORMANCE CX erreicht so eine deutlich höhere Maximalleistung von völlig legalen 600 Watt.
Das ist der einzige Punkt, der mich stutzig macht. Es hätte eigentlich nicht zur Schmelze kommen dürfen, wie du richtig sagst, aber wir kennen keine weiteren Einzelheiten.
-Luno