Moin,
Nicht, dass wir uns missverstehen. Ein Pedelec DARF nur mit Motorunterstützung gefahren werden, ein Gasgriff ist keinesfalls erlaubt. Ohne eigenes Treten schaltet der Motor ab. Diese Art von Motoren können unter den gegebenen gesetzlichen Bedingungen nicht so überhitzen, dass Kabelisolationen schmoren.
Wir fahren Pedelecs mit Mittelmotoren. Wenn du sehr kräftig in die Pedale trittst, dann liefert der Motor Leistung ab, das Hinterrad kann dabei sogar je nach Untergrund durchdrehen. Hörst du auf mit Treten, hört auch der Motor auf. Oft sind daher im Tretlager Drehmomentsensoren eingebaut. Als Normalo kannst du also solche Leistungen nicht dauerhaft erbringen, die Hochleistung seitens des Motors ist somit automatisch limitiert durch deine eigene. Oder durch die Geschwindigkeit.
Das wäre dann das S-Pedelec im rechtlichen Sinne. Wobei das dann von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich ist, ob die die erlaubten 45 km/h wirklich nur mit Motorunterstützung (schneller ohne Motor geht immer) erreichen kannst oder du zusätzlich dann immer noch treten musst. Da spielt die Reichweite die große Rolle.
Letztlich hilft uns das alles nur bedingt weiter, denn der oben erwähnte 500 Watt Nabenmotor wird wahrscheinlich für ein klassisches Pedelec sein. Die müssen getreten werden, die Dauerleistung ist somit limitiert. Sie sind ja auch nur für das System „Pedelec“ konzipiert.
Da Bafang aus China kommt und auch auf den bekannten Portalen nicht nur Originale verkauft werden, kann es auch sein, dass eine schlechte Fälschung erworben wurde, ebenso wie natürlich ein Defekt am Motor selber oder ein falscher Einbau, obwohl der Motor das vielleicht leisten würde. Ich habe keine Ahnung, nur Vermutungen.
Wenn die interne Sensorik des Motors falsch angeschlossen oder konfiguriert ist und damit keine adäquate Leistungsregelung mehr möglich ist, dann sehe ich schon das Potenzial für die Kernschmelze. Siehe Innenleben Nabenmotor Arbeitslehre/Technik und Partizipation - TU Berlin Seite 12.
Das ist ein typischer BLDC Motor.
Sicher ist nur die Illegalität der Aktion, die aufgrund des Pflichtversicherungsgesetzes und der StVO eine Straftat ist. Was dann auch bedeutet, dass keine Privathaftpflicht eventuelle Personen- oder Sachschäden bei Fremden regelt. Das geht aufs eigene Konto.
Auch wenn ich @lowtinu aufgrund seiner Situation wirklich sehr sehr gut verstehen kann, ein Gasgriff ist ein No-Go. Aufgrund der vielen Tuningmöglichkeiten eines reinen Pedelec weiß die Rennleitung recht gut, worauf sie zu achten hat. Erkennbarer Selbstbau und nur Gasgriff, jedoch ohne Versicherungskennzeichen, führt gerne zu Problemen.
-Luno