Dürfen 13-jährige kinder arbeiten ? und da mit meine ich nicht schulezeitung oder so, ich meine in einem cafe z.B.: tisch wischen, nach schluss den boden wischen, so was halt !!
Dürfen 13-jährige kinder arbeiten ? und da mit meine ich nicht
schulezeitung oder so, ich meine in einem cafe z.B.: tisch
wischen, nach schluss den boden wischen, so was halt !!
Hallo Annika,
das Jugendarbeitschutzgesetz schreibt vor, dass Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen (§ 5).
Darunter fallen alle Beschäftigungen, deren Arbeitsleistung in abhängiger Stellung auf Weisung eines anderen erbracht werden, die Arbeit im wirtschaftlichen Sinne ist und der wirtschaftliche Nutzen zugute kommt etc.
So verstandene Arbeit ist wie gesagt Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren verboten.
Dann gibt es noch das Kinderarbeitsschutzgesetz §2, dass besagt:
Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden
1.mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten,
2.in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten mit
a)Tätigkeiten in Haushalt und Garten,
b)Botengängen,
c)der Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen,
d)Nachhilfeunterricht,
e)der Betreuung von Haustieren,
f)Einkaufstätigkeiten mit Ausnahme des Einkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren,
3.in landwirtschaftlichen Betrieben mit Tätigkeiten bei
a)der Ernte und der Feldbestellung,
b)der Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
c)der Versorgung von Tieren,
4.mit Handreichungen beim Sport,
5.mit Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Vereine und Parteien…
weiteres dazu, kannst du unter http://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html nachlesen.
Demzufolge, sind Arbeiten im Café meiner Meinung nach verboten.
Ich hoffe ich konnte weiter helfen.
Liebe Grüße
Cosma
Frag lieber Jugendamt.
LG