Hallo,
man stelle sich vor, 2 Kinder seien nach dem Tod ihrer Eltern gleichwertig erbberechtigt. Müssten dann Kapital- und Immobilienwerte zwingend gleichwertig aufgeteilt werden, oder dürften sie sich auch auf einen Modus einigen, bei dem der eine Erbe einen etwas höheren Kapitalwert erbt, während der andere freiwillig einen etwas niedrigeren Immobilienwert erbt?