Dürfen Ärzte und Schwestern an mein Eigentum?

Hi. Ich bin jetzt wohl für ein paar wochen in einer klinik und wüsste gern ob ärzte und schwestern einfach in meine schränke dürfen oder fordern können, das ich dies oder jenes abgeben muss bzw sie mir dinge einfach wegnehmen dürfen, weil ich erst später erfuhr das manches nicht erlaubt ist??

Bin nur via phone online (die sagen nix dagegen hier) und habe dank schlechter verbindung eingeschränkten zugriff. Sollte diese frage also schon mal gestellt sein, ist die suchfunktion keine option für mich und hätte gern einen direktlink zu den antworten. Danke.

Hallo Sternengaukler,

sicher gibt es verbotene Sachen, wie z.B. Pistolen, Messer etc. So etwas musst Du natürlich abgeben.

Andere Dinge wie Lebensmittel, die Dir schaden könnten solltest Du auch abgeben.

In manchen Kliniken die z.B. Suchtbehandlung durchführen, können auch Zigarettem o.ä. verboten sein.

Versuche Vertrauen zu den Ärzten und Schwestern aufzubauen und: Rede mit Ihnen!

Gute Besserung
Ullrich Sander

Hi. Danke für die antwort. Geht jedoch weder um was gefährliches noch um essen. Will einfach nur wissen ob die an mein zeug einfach dürfen oder einen zwingen können etwas abzugeben. Zumal ich vorher nicht wusste was nicht erlaubt ist. Geht um nen kleinen dvdplayer da ich mir den tv hier nicht leisten kann…

Hallo Sternengaukler,

ein DVD-Player sollte kein Problem sein. Zu empfehlen ist da allerdings ein Kopfhörer, damit Du Mitpatienten nicht störst.

Ullrich Sander

das sagte ich denen ja auch. In anxeren kliniken wars doch auch erlaubt. Aber das interessiert die nicht. Waerend andere tv ucken hab ich nur meine ausgelesenen buecher…

Guten Tag,
„in Ihre Schränke“ wird hoffentlich sowieso niemand wollen. Was ist denn da so Tolles drin. Natürlich sollten dort weder Waffen, Drogen, Goldbarren oder schimmelnde Lebensmittel lagern. Alle anderen privaten Sachen sind natürlich tabu (haben Sie denn keinen Schlüssel?). Bei Zimmerwechsel darf natürlich jemand fragen, ob er Ihnen beim Umräumen helfen kann, wenn der Schrank für eine Neuaufnahme gebraucht wird. Dann sollten Sie aber zugegen sein oder es alleine umräumen.
Im Krankenhaus gilt prinzipiell dasselbe Eigentumsrecht, wie in „der Freiheit“.
Mit freundlichem Gruß
Theurich

Hallo!
Da kann ich leider nicht weiter helfen und weiß auch nicht, warum ich hierzu als Experte ausgewählt wurde.

Moin,

ich mag „Die Ärzte“, bin aber kein Arzt und kein Rechtsanwalt.

Gruß.