Dürfen AN in der Arbeitsunfähigkeit wirklich alles

Mir ist ein Arbeitgeber bekannt der stock sauer ist.
Dessen Angestellte hat sich IN Ihrer Kündigungsfrist(4 Wochen)und IN der natürlich folgenden Krankschrift, natürlich auch 4 Wochen, auf starke Rückenschmerzen, ein Oberlippen-Piercing stechen lassen. Und ihr Chef läuft ihr auch noch dort über den Weg. Sie ist Friseurin.
Fristlose Kündigung folgt.
Arbeitsgricht folgt.
Wer hat recht ???

Hallo,

vielleicht hat sie gedacht: Wenn es so im Rücken zwickt, lass ich mich an der Oberlippe Zwicken, dann verlagert sich der Schmerz mal an eine andere Stelle?

Schurz, äh, Scherz beiseite: Ganz sicher darf ein AN während einer Krankschreibung alles. Und ebenso sicher ist, dass es zweifelhaft ist während der auslaufenden Beschäftigung bei einem AG einen KS zu haben. Das ist immer etwas „anrüchig“.

Aber ob ein AN der nicht an einer Krankheit leidet, die in ans Bett fesselt wirklich fristlos gekündigt werden kann, weil sie irgendwo in der Stadt gesehen wird, also ausserhalb der eigenen 4 Wände, bei was auch immer?

Ich würde in so einem Fall wirklich argumentieren: Ich war gerade beim Arzt / bei der Anwendung und auf dem Rückweg kam mir spontan der Gedanke mich piercen zu lassen, um mich von meinem Leiden ein wenig abzulenken.

Das ist meine Laienmeinung. Evtl. wissen Rechtsexperten hier anderes zu berichten.

Gruß
Nita

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Hallo Nita,

hast sicher recht mit den 4 Wänden.
Stell dir mal so vor, du sitzt als AG bei deinen Kumpels im Tattoo Studio und tringst einen Kaffee. Da geht die Tür auf und deine AN fragt, ob sie ihr jetzt ein Piercing stechen könnten. Dann sieht sie dich. (Bei der Krankenscheinübergabe ist sie richtig gekrochen. Und dann, oh Wunder, fliegt sie ganz entspannt da ein.)
Man hat der Chef blöd geguckt. Kannste glauben.

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Nein, sie dürfen nicht alles. Sie dürfen alles das nicht, was geeignet ist, den Genesungsprozeß zu hindern. Alles andere dürfen sie.
Wenn also jemand wegen Rückenbeschwerden krankgeschrieben ist, darf er sowohl das Haus verlassen (es sei denn, es sind Rückenbeschwerden, die strikte Bettruhe verlangen) als auch sich ein Piercing stechen lassen - alldieweil das mit dem Genesungsprozeß des Rückens nunmal grad gar nix zu tun hat…

Nein, sie dürfen nicht alles. Sie dürfen alles das nicht, was
geeignet ist, den Genesungsprozeß zu hindern. Alles andere
dürfen sie.

Genau so ist es… und wenn der chef dumm schaut, weil er Ihr irgendwo begegnet so ist das sein Problem.

Den Prozess würde die Firma mit Sicherheit verlieren.

Gruss ivo

Hallo Ivo,

sicher, den Prozess wird er bestimmt verlieren. Aber sein Problem ist, daß die eigentlichen Verlierer ihre Arbeitskollegen sind.
Sie müssen den Lohn für die Lohnfortzahlung im vorgetäuchten Krankheitsfall erarbeiten und Überstunden ziehen und auf freie Tage verzichten. Das ist alles super kollegial. Gute Arbeitseinstellung.
Der scheißt sich ab jetzt bei jeder Neueinstellung in die Hose, weil er nicht weiß, was für eine Überraschung er jetzt erlebt.
Schafft bestimmt viele neue Arbeitsplätze.
Und der AG wird noch mißtrauischer, allen bestehenden AN gegenüber.
Ich glaube, es ist moralisch nicht zu vertreten.
Das Piercing sieht bestimmt schick aus.

Gruß Heiko

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Hallo Heiko,

sicher, den Prozess wird er bestimmt verlieren.

Meines erachtens eher sogar zurecht.
Die gute Frau ist nicht bettlägrig und es geht in daher auch nix an was sie macht.

Aber sein
Problem ist, daß die eigentlichen Verlierer ihre
Arbeitskollegen sind.
Sie müssen den Lohn für die Lohnfortzahlung im vorgetäuchten
Krankheitsfall erarbeiten und Überstunden ziehen und auf freie
Tage verzichten. Das ist alles super kollegial. Gute
Arbeitseinstellung.

Dies ist eine Vorverurteilung der guten Frau.
Sicherlich hast du recht wenn man es Allgemein sieht. Im konkreten Fall allerdings ist in keinster Weise das Vortäuschen bewiesen.

Der scheißt sich ab jetzt bei jeder Neueinstellung in die
Hose, weil er nicht weiß, was für eine Überraschung er jetzt
erlebt.

Das steht Ihm frei auch wenn es falsch ist.
Allerdings - und das muss auch mal gesagt werden - geht es den AG noch nicht mal was an, was der AN für eine Krankheit hat. Nicht umsonst steht die Diagnose auf dem „gelben Zettel“ nur auf dem Teil für die Krankenkasse.

Zweifelsohne - es ist moralisch möglicherweise fragwürdig sich im Krankheitsfall ein Pearcing stechen zu lassen - aber eigentlich geht auch das den AG nichts an.

Schafft bestimmt viele neue Arbeitsplätze.
Und der AG wird noch mißtrauischer, allen bestehenden AN
gegenüber.
Ich glaube, es ist moralisch nicht zu vertreten.
Das Piercing sieht bestimmt schick aus.

Moralisch ist es auch nicht zu vertreten seinen Angestellten deswegen in einer emotionalen Handlung sofort zu feuern - insbesondere ohne jegliche rechtliche Grundlage.

Meines Erachtens mischt sich hier der AG in Lebensbereiche des AN ein die ihn nicht sonderlich viel angehen. Das ist moralisch auch fragwürdig.

Nun ja… sonderlich schicklich finde ich weder das Verhalten der einen noch der anderen Seite.

Gruss Ivo

2 Like

Hallo,
zunächst ist es tatsächlich, dass der Arbeitsunfähige sich so verhalten
muss, dass einer baldmöglichen Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit nichts im Wege steht. Dazu kommt, dass in der Regel der Arbeitgeber
eigentlich garnicht wissen kann, warum jemand arbeitsunfähig ist.
In dem hier geschilderten Fall gebe ich IVO vollkommen recht -
den Prozess würde der Arbeitgeber verlieren.
Anders würde es sich verhalten, wenn der Arbeitgeber z.B. seine
AN in der Disco, beim Ski-Laufen oder auf dem Oktober-Fest im Vollrausch
angetroffen hätte oder gar bei der „Schwarzarbeit“.
Gruss
Czauderna