Dürfen Beamte in die Spielbank?

Hi,

jemand meinte, der Beamte dürfe nicht in die Spielbank bzw. eben dort nicht um Geld spielen…falls dies stimmt, worauf basiert dies und wo ist es geregelt?
Allgemein für das Beamtentum gültig?

Danke,
lf

Hi,

jemand meinte, der Beamte dürfe nicht in die Spielbank bzw.
eben dort nicht um Geld spielen…falls dies stimmt, worauf
basiert dies und wo ist es geregelt?
Allgemein für das Beamtentum gültig?

Wieso sollten Beamte (= auch nur normale Menschen) nicht in die Spielbank gehen dürfen? Manche Beamte müssen sogar in die Spielbank (zb der Spielbankrevisor oder die Polizei bei Ausschreitungen).
Ich habe von so einer Regelung noch nie etwas gehört und ich, als Angehöriger dieser Branche, müsste es wissen wenn mir der Dienstherr es verboten hätte :smile:

LG Tobi@s

Hm,
Danke Tobi@s.

Nun, dahinter stecken soll wohl, dass insbesondere ein Beamter seine Existenz nicht gefährden darf, da er ja hoheitliche Aufgaben wahrnimmt und daher sinngemäß nicht „ausfallen“ darf.

Dass Finanzbeamten dort täglich ein und ausgehen, ist schon klar. Aber die spielen ja nicht.

Es geht um das Spielen.
Mehr weiss ich aber leider auch nicht.

Danke dennoch.
LG
lf

Hi
so eine Regelung ist mir nicht bekannt und mW gibt es sie nicht.

1 Like

hawethie, Danke Dir!

LG
l.f.

Hallo,

da hat Dir jemand einen ganz schönen Bären aufgebunden. Auch wenn einer hoheitliche Aufgaben hat, darf er ein „normales“ Leben führen. Sonst müßte er wohl so maches sein lassen: zu viel (?)Alkohol zu sich nehmen (Suchtgefahr), „gefährliche Sportarten“ (Unfallgefahr), Männer/Frauen verführen (Erpressungsgefahr). Da könnte einem noch eine ganze Menge einfallen…

Gruss, hemba

Hi hemba,

na, von Logik wollen wir mal nicht reden, bei Vorschriften.
Klar, leuchtet mir das auch nicht ein.
Deine Argumente sind ja plausibel.

Beamte erhalten Ihren Sold ja eben auch dafür, damit sie völlig unabhängig sind und unbeeinflussbar…
aber lar, tragen sie ihr ganzes Geld zu einer Professionellen, werden sie auch finanziell „anfütterbar“.

Danke
l.f.

Hallo,

eine grundsätzliche entsprechende Regel gibt es nicht. Dass ein Beamter, der sich egal ob in der Spielbank oder sonst finanziell um Kopf und Kragen bringt, erpressbar wird, nicht mehr in geordenten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, … und dadurch ggf. disziplinarisch Ärger bekommen kann, steht auf einem ganz anderen Blatt. Aber das hat ja nichts mit einer gepflegten Spielrunde zu tun, in der jemand € 500,-- verzockt, die er sich leisten kann.

Eine besondere Regelung könnte es natürlich für Beamte geben, die selbst im Bereich der Aufsicht von Spielbanken tätig sind. Da könnte ich mir schon vorstellen, dass man einem dadurch bestehenden Interessenkonflikt durch entsprechende Regelungen ggf. vorbeugt. Aber so vernünftig sollte ja eigentlich auch jeder Betroffene selbst sein. Wer könnte schon mit ruhigem Gewissen abends aus der Spielbank mit dem Jackpot rauslaufen, deren ordnungsgemäßen Spielbetrieb er morgens noch kontrolliert hat?

Gruß vom Wiz

Hi Wiz,

danke,

nun es kann sein, dass es im betreffenden Fall so geregelt ist, weil es sich um Beamte der Finanzverwaltung handelt.

Vielleicht wurde da ein Erlass über „alle ausgeschüttet“, obwohl es eigentlich nur diejenigen betreffen sollte (also das Spielverbot), die direkt in die Casinos wegen Kontroll-/Prüfvorgängen gehen.
Danke jedenfalls.

LG

l.f.

Es gibt natürlich auch illegale Spielcasinos. Da riskiert ein Beamter seinen Status wegen StGB.

vnA

Danke Dir.
schon klar.

inzwischen hat sich die Frage auch anderweitig aufgeklärt,
denn es kann ins Disziplinarrecht gehen:

Das von mir Angeführte rührt daher, dass ein Beamter nicht leichtfertig Schulden machen darf,
denn dann ist er anfällig für Bestechung etc. http://www.vd-bw.de/webvdbw/venusvg.nsf/web/DHAK-4U4…Der Dienstherr erfährt dies idR. erst, wenn die Besoldung auszahlende Stelle dies dem Dienstherrn meldet.
Dann kann es sein, dass disziplinarisch gegen den Beamten vorgegangen wird und seine Besoldung auch gekürzt wird.
Dazu kommt natürlich auch doe Fürsorgepflicht, die aber ja eh jeder Arbeitgeber hat.

Von daher darf also schon der Beamte in die Spielbank, aber es darf eben nicht dazu führen, dass er leichtfertig Schulden dafür macht und seine Existenz gefährdet…und „anfällig“ für Vorteilsnahme wird oder Geld veruntreut, mal so übers wochenende, um es in der Spielbank vermeintlich „zu vermehren“.

LG
l.f.

nicht jeder Beamte nimmt hoheitliche Aufgaben wahr !!!

Lang, lang ist’s her …
… da habe ich eine Führung im Casino BB gemacht und das Gleiche gehört. Diese Regelung stammte (wenn ich mich recht erinnere) wohl noch aus der Kaiserzeit. Grund war, dass die Beamten vom Staat bezahlt wurden. Hier sollte nicht das Geld vom Staat verspielt werden.
So wie es aussieht, gibt es diese Regelung (zumindest in BW) nicht mehr. Allerdings sind die Spielbankordnungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

ah siehste,
besten Dank, Richard!

LG

l.f.

Nun, dahinter stecken soll wohl, dass insbesondere ein Beamter
seine Existenz nicht gefährden darf, da er ja hoheitliche
Aufgaben wahrnimmt und daher sinngemäß nicht „ausfallen“ darf.

Was hat das „seine Existenz gefährden“ mit „nicht ausfallen“ zu tun? Wer will einem Beamten verbieten an der Börse zu spekulieren, mit Immobilien zu spekulieren, sein Geld zu verschenken oder in die Spielbank zu gehen?
Wenn es zu einer Sucht kommen sollte (was ja nicht immer gegeben sein muss) dann sollte man mal darüber reden. Aber wenn es danach ginge dürfte ein Beamter auch kein Alkohol trinken, rauchen, mit Frauen / Männern „rummachen“ …
Es geht hier eher darum dass ein Beamter alles tun soll um nicht „auszufallen“. Sprich: auf die Gesundheit achten und nicht schlampen. Dazu sollte er im Winter zb mit Schal und Mütze statt mit T-Shirt und Sandalen rumrennen …

Dass Finanzbeamten dort täglich ein und ausgehen, ist schon
klar. Aber die spielen ja nicht.

woher weißt du das? Haben die alle ein Schild an der Stirn was sie beruflich tun?

LG

hi Tobi@s.

:

Nun, dahinter stecken soll wohl, dass insbesondere ein Beamter
seine Existenz nicht gefährden darf, da er ja hoheitliche
Aufgaben wahrnimmt und daher sinngemäß nicht "ausfallen" darf.

Was hat das „seine Existenz gefährden“ mit "nicht ausfallen"
zu tun? Wer will einem Beamten verbieten an der Börse zu
spekulieren, mit Immobilien zu spekulieren, sein Geld zu
verschenken oder in die Spielbank zu gehen?
Wenn es zu einer Sucht kommen sollte (was ja nicht immer
gegeben sein muss) dann sollte man mal darüber reden. Aber
wenn es danach ginge dürfte ein Beamter auch kein Alkohol
trinken, rauchen, mit Frauen / Männern „rummachen“ …
Es geht hier eher darum dass ein Beamter alles tun soll um
nicht „auszufallen“. Sprich: auf die Gesundheit achten und
nicht schlampen. Dazu sollte er im Winter zb mit Schal und
Mütze statt mit T-Shirt und Sandalen rumrennen …

–> siehe hier
/t/duerfen-beamte-in-die-spielbank/7095690/11

::smiley:ass Finanzbeamten dort täglich ein und ausgehen, ist schon

klar. Aber die spielen ja nicht.

woher weißt du das? Haben die alle ein Schild an der Stirn was
sie beruflich tun?

nun, ich meinte mit den Beamten hier diejenigen, die beruflich dort täglich die Einnahmen kontrollieren und das Spiel (soweit ich weiss), ansonsten hast du Recht, kontrollierend nach dem Beruf wird nicht gefragt; die Spielbank checkt beim Einlass lediglich ihre schwarze Liste, ob du Hausverbot hast (z.B. auch wegen eben diesem Thema disziplinarrechtlich belangter Beamter).

Gruss,
l.f.