Dürfen Blauhelme auf Kinder schießen?

Hallo,

Es ist verboten Kinder als Soldaten
einzusetzen und die Verantwortlichen könnten danach zur
Verantwortung gezogen werden. Die Kindersoldaten selbst werden
dadurch aber nicht in ihren Rechten (und Pflichten) als
Kombattanten beeinträchtigt, dieser Status macht sich nicht am
alter fest.

Was hat das Ganze damit zu tun dass es verboten ist
Kindersoldaten einzusetzen?

Nichts. Ich wollte damit nur aufzeigen wo das juristische Problem liegt. Nicht bei den Kindersoldaten, sondern bei denen die sie einsetzen. Nicht die Kindersoldaten machen sich strafbar und verlieren ihre Rechte, sondern ihre Befehlshaber.

Weltweit sind ca. 300 000
Kindersoldaten im Einsatz. Das kannst du nicht ignorieren
indem du sagst ‚die sind ja verboten‘.

Das war auch nicht die Intention meiner Aussage.

Als kleine Nebenbemerkung möchte ich noch sagen dass ich noch
nie davon gelesen oder gehört hätte, dass ein Soldat dafür zur
Verantwortung gezogen wurde dass er sich im Ernstfall
verteidigt hat, auch wenn sich die Angreifer dann als Kinder
herausgestellt haben. Wär aber interessant ob sich schon mal
Gerichte damit beschäftigt haben

In der Bundesrepublik ist das anscheinend und zum Glück wohl noch nicht vorgekommen. Das Genze würde dann auch völlig absurd wenn man dann bewaffnete Kinder die jemanden Bedrohen nicht bekämpfen dürfte, aber als Kollateralschäden völlig friedliche Kinder problemlos töten darf.

Gruß
Werner

Hi,
wie definiert man denn einen Kindersoldaten?
Und was hat ein Kindersoldat mit Volkssturm zu tun (eine Antwort weiter unten)?
Das Adventure-Reisebüro Y nimmt m.W.n. „Reisewillige“ ab 17 auf.
Bei der US Army und der IDF sinds auch 17.
Früher war das Eintrittsalter noch wesentlich niedriger (Kadetten, Midshipmen, Trommler usw.), so ab 13, 14 .
lg O

Hallo,

Servus

Nichts. Ich wollte damit nur aufzeigen wo das juristische
Problem liegt. Nicht bei den Kindersoldaten, sondern bei denen
die sie einsetzen. Nicht die Kindersoldaten machen sich
strafbar und verlieren ihre Rechte, sondern ihre Befehlshaber.

Leider nicht nach geltendem Recht. Ich habe bisher noch nichts Unterscheidung zwischen Kombattant und Nichtkombattant gefunden die das Alter berücksichtigt. Laut gängigem Kriegsrecht ist offensichtlich jede® mit einer Waffe ein legitimes Ziel. Zumindest wenn die Umstände entsprechend sind (was ja auch die Ausgangsfrage ist).

In der Bundesrepublik ist das anscheinend und zum Glück wohl
noch nicht vorgekommen. Das Genze würde dann auch völlig
absurd wenn man dann bewaffnete Kinder die jemanden Bedrohen
nicht bekämpfen dürfte, aber als Kollateralschäden völlig
friedliche Kinder problemlos töten darf.

Vermutlich nicht nur dort sondern in den meisten westlichen Ländern. Aber wie gesagt unterscheidet man nie nach Alter sondern nur nach Bedrohung. Ein unbewaffnetes Kind darf man genausowenig töten wie ein unbewaffneter Mann oder eine unbewaffnete Frau. Vermutlich war man der Ansicht dass diese Einteilung genügt…

Gruß
Werner

Lg,
Christoph

Hi,

Servus

wie definiert man denn einen Kindersoldaten?

Gute Frage. Ich denke eine gängige Grenze dürfte das 18. Lebensjahr sein. Wobei das natürlich eine sehr willkürliche Einteilung ist und stark auf unserer Kultur basiert.

Und was hat ein Kindersoldat mit Volkssturm zu tun (eine
Antwort weiter unten)?

Ich vermute damit meinst du mein Posting. Nun der Volkssturm rekrutierte im Aufgebot III auch den Jahrgang 1928 (also zu dem Zeitpunkt 16jährige). Später senkte Keitel diese Grenze nochmals auf '29 (= 15jährige).

Das Adventure-Reisebüro Y nimmt m.W.n. „Reisewillige“ ab 17
auf.
Bei der US Army und der IDF sinds auch 17.

17jährige werden in vielen Armeen unter bestimmten Umständen zugelassen. Dazu gehören Italien, Griechenland, USA, UK, Kanada, Israel und noch einige andere. Allerdings werden diese nicht in Kampfgebieten eingesetzt und dürfen zumeist nicht mal das Heimatland verlassen.

Früher war das Eintrittsalter noch wesentlich niedriger
(Kadetten, Midshipmen, Trommler usw.), so ab 13, 14 .

Zum Glück entwickelt sich der Mensch weiter. Und man muss sich ja nicht immer nach den schlechten Beispielen richten :smile:

lg O

Mfg
Christoph

Hallo,
aus dem Forum des Lexikons der Wehrmacht entnommen:
"Nein nicht der letzte einberufene Jahrgang, der Geburtenjahrgang 1927 wurde schon ab Juli 1944 zum aktiven Wehrdienst einberufen, letzte Jahrgänge die einberufen wurden waren:

Zur Wehrmacht Jahrgang 1928- diese nach RAD Dienst nur noch vereinzelt zur Wehrmacht,

und wohl vereinzelt die Wehrpflichtigen des Jahrgangs 1929, Einberufung im März 1945 in die Wehrmacht, jedoch ist dieses nicht amtlich gesichert."

Gruss
Rainer

Hallo,

Nicht die Kindersoldaten machen sich

strafbar und verlieren ihre Rechte, sondern ihre Befehlshaber.

Leider nicht nach geltendem Recht. Ich habe bisher noch nichts
Unterscheidung zwischen Kombattant und Nichtkombattant
gefunden die das Alter berücksichtigt.

Liegt hier ein Missverständnis vor? Ich habe das Gleiche gesagt.

Gruß
Werner

Hallo,

Servus

Nicht die Kindersoldaten machen sich

strafbar und verlieren ihre Rechte, sondern ihre Befehlshaber.

Leider nicht nach geltendem Recht. Ich habe bisher noch nichts
Unterscheidung zwischen Kombattant und Nichtkombattant
gefunden die das Alter berücksichtigt.

Liegt hier ein Missverständnis vor? Ich habe das Gleiche
gesagt.

Jein. Es kommt darauf an ob man Kindersoldaten als reguläre oder ungesetzliche Kombattanten sieht. Aber wie du schon sagst machen nur eine handvoll Staaten diese Unterscheidung. Das Problem ist eben dass alle sagen ‚Kindersoldaten sind verboten‘, aber niemand genau sagt was passiert wenn sie doch eingesetzt werden. Ich habe zumindest in keinem gängigen Gesetzwerk (Haager Landkriegsordnung, Genfer Protokolle) irgendetwas gefunden was speziell die Behandlung von Kindersoldaten betrifft. Man hat das Gefühl dass hier kein Unterschied gemacht wird wie alt der Kombattant ist, so lange die anderen formalen Voraussetzungen (Uniform, Waffe offen getragen, etc) erfüllt werden.
Ist dir so etwas bekannt?

Gruß
Werner

Mfg
Christoph

Hallo,

Das Problem ist eben dass alle sagen ‚Kindersoldaten sind
verboten‘, aber niemand genau sagt was passiert wenn sie doch
eingesetzt werden.

Ich kenne auch keine Dokumente die Folgen für die Kindersoldaten beschrieben. Die Folge des Verbotes ist m. E. dass diejenigen die für den Einsatz der Kindersoldaten verantwortlich sind, belangt werden können. Insofern ist die Formulierung „Kindersoldaten sind verboten“ exakter auszusagen als „Es ist verboten, Kinder zu Soldaten zu machen“.

Für die Kindersoldaten selbst, folgt daraus erst mal nichts. Höchstens vielleicht, dass sie sich nicht der Desertation schuldig machen könnten, da sie ja gar nicht hätten eingezogen werden dürfen. Solange das Regime, dass sie rekrutiert an der Macht ist bliebe das aber auch eine imaginäre Folge.

Gruß
Werner

Praktische Lösung (vorsicht makaber):

Bei einem Angriff auf größere Entfernung schießt man zurück, der Gegner war dann zuweit weg, um ihn als Kind identifizieren zu können.
Bei einem Angriff aur kurze Distanz verteidigt man sich mit Handgranaten, da diese ja keine Schußwaffen und damit vom gesetzlichen Verbot nicht erfaßt sind.

Servus!

Ersteinmal vielen Dank für die vielen kompetenten Antworten.

Anmerken möchte ich allerdings noch, dass meine Frage nicht so naiv gemeint war, zu fragen, ob Soldaten auf Kinder schießen würden, sondern ob sie es juristisch dürften.

Denn in der Schule zählen meist nur die Fakten; die Legalität und nicht die Legitimität. Allerdings bestitze ich bei meinem Referat glücklicherweise die Freiheit, mich nicht nur theoretisch mit der Frage auseinanderzusetzen, sondern dass ich auch darüber philosophieren kann, wie die Umsetzung der Gesetze in der Realität aussähe.

Deshalb nochmals vielen Dank und liebe Grüße,
Basti

Anmerken möchte ich allerdings noch, dass meine Frage nicht so
naiv gemeint war, zu fragen, ob Soldaten auf Kinder schießen
würden, sondern ob sie es juristisch dürften.

Ja, jedoch sollte man - wenn man auch zurecht anmerkt, dass zu Selbstverteidigungszwecken dies freilich möglich ist - bedenken, dass die Weisungen an die Soldaten oft in die Richtung gehen, dass ein solches Schießen auf Kinder bestmöglich verhindert werden soll - auch wenn es im Einzelfall nach Verteidigungsgesichtspunkten geboten wäre. Aus politischer Sicht ist es jedoch höchst brisant, da eine angedachte Friedensmission aus Sicht des Elektorats der Truppensteller durch eine derartige Handlung schnell äußerst unpopulär wird - westliche Gesellschaften schauen über so etwas heute (anders als in vielen Fällen früher) nur noch schwerlich hinweg (Stichwort: Entheroisierung, postheroische Gesellschaften), sodass politische Akteure häufig starken Druck auf die Truppen ausüben, so etwas tunlichst zu unterlassen - und der ist natürlich noch stärker, wenn man mit den Blauhelmen eine dem Frieden verpflichtete Truppe hat. In Afrika gab es beispielsweise häufig den Fall, dass Blauhelme bei UN-Engagements in große Gefahr gerieten und zumindest in einigen Fällen erst durch Spezialeinheiten befreit werden konnten, weil sie sich nicht adäquat gegen Kindersoldaten gewehrt haben.