Dürfen Blauhelme auf Kinder schießen?

Dürfen Blauhelmsoldaten im Kongo im Ernstfall auf Kindersoldaten schießen?
Mich würde das für ein PoWi- Referat interessieren. Das Internet gibt hierzu nicht wirklich etwas her.

Warum denn nicht?!

Auf Kinder ohne Grund sicher nicht.

Aber auf Kindersoldaten zu schießen ist - einen gegenwärtigen Angriff vorausgesetzt - selbst in Deutschland kein Affront.

Bloß weil sie Kinder sind soll man sich von denen abschießen lassen?!

Das nennt man Notwehr.
Und die gilt -zumindest in D- auch gegen Kinder, Alte, Behinderte, JEDEN.

Und im Krieg gilt:
Wer schießt, auf den wird geschossen.

Wenn mein Onkel in Afghanistan von nem Kind mit ner Waffe bedroht worden wär, hätte er auch geschossen.

So ist das eben wenn man im KRIEG ist^^

Hallo,

über die Einsatzregeln im Kongo kann ich nichts sagen, zu speziellen Regelungen die für BW-Soldaten gelten würden, fiele mir nur das Unmittelbare Zwang Gesetz der Bundeswehr ein, das in § 16 (3) den Schusswaffengebrauch gegen Kinder ausdrücklich untersagt. Dieser Paragraph schließt sich als „Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch“ an die Definition der Situationen in denen von der Schusswaffe gebrauch gemacht werden darf an.
Dort wird u. A. ausgesagt:

[§15]
(1) Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden, wenn dies den Umständen nach erforderlich ist und geschieht,

  1. um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer Straftat gegen die Bundeswehr zu verhindern, die sich darstellt als (…)
    tätlicher Angriff gegen Leib oder Leben von Angehörigen der Bundeswehr, zivilen Wachpersonen oder Angehörigen der verbündeten Streitkräfte während der rechtmäßigen Ausübung ihres Dienstes oder ihres Aufenthalts in militärischen Bereichen oder Sicherheitsbereichen (…)

Was m. E. eine Notwehrsituation beschreibt.
Daran anschließend wird dann, wie gesagt, bestimmt:

[§16]
(3) Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.

Das verstehe ich dahingehend, dass Soldaten zur Selbstverteidigung Schusswaffen gebrauchen dürfen, aber nicht gegen Kinder.

Dieses Gesetz gilt zunächst im Innland, inwieweit es auch bei Auslandseinsätzen analog Anwendung findet oder auf Grund welcher Gesetze dort gehandelt werden müsste, ist mir auch etwa unklar.
Sollte das UZwGBw dort für deutsche Soldaten im Ausland bindend sein, dann dürfte nicht auf Kindersoldaten geschossen werden.

Aber die Abwägung konkurrierender Rechtsnormen (hier etwa Norwehrrecht vs. UZwGBw) ist wohl eine selbst für Juristen schwierige Angelegenheit. Ob also der spezielle § 16 UZwGBw hier den allgemeinen § 32 StGB einschränkt oder umgekehrt das STGB das UZwGBw „bricht“ kann ich nicht wirklich entscheiden, darum kann ich da auch völlig falsch liegen.

Gruß
Werner

Moin,

Blauhelme sind Friedenssoldaten. Diese besitzten keine schweren geschütze/Waffen. Nur leichtBewaffnung. Diese Leute, die auf Kinder schießen sind normale Soldaten.

mfg,

Hanzo

Moin,

Tach

Blauhelme sind Friedenssoldaten. Diese besitzten keine
schweren geschütze/Waffen. Nur leichtBewaffnung. Diese Leute,
die auf Kinder schießen sind normale Soldaten.

Stimmt. Kindersoldaten sind nämlich immun gegen MGs, Sturmgewehre und Pistolen.

mfg,

Hanzo

Mfg
Christoph

Tach (

Hallo,

Ich muss sagen dass mich sowohl die Frage als auch ein Teil
der Antworten wundert. Wenn wir voraussetzen dass der
„Ernstfall“ bedeutet, dass die UNO Soldaten mit Waffen
angegriffen werden, sollte man eigentlich in der Lage sein,
diese Frage mit dem gesunden Menschenverstand zu beantworten.

Im Grunde stimme ich dir zu, nur sind gesunder Menschenverstand und Juristerei nicht immer auf dem selben Planeten zu finden und ich hatte die Frage eher juristisch aufgefasst.

Es gibt kein Land der Welt in dem man sich von Kindern (Krieg
hin oder her) umbringen lassen muss ohne sich zu wehren.

Wie du in meinem unten stehenden Beitrag siehst, kann man das für Deutschland im Rahmen militärischer Wach- oder Sicherheitsaufgaben doch in Frage stellen, oder wie würdest du §16(3) UZwGBw interpretieren?
http://www.gesetze-im-internet.de/uzwbwg/__16.html

Alleine die Vorstellung dass ein Soldat sich nicht verteidigen
dürfen soll ist absurd. Wo würde dass denn hinführen? Jeder
Warlord stellt sich dann ne eigene kleine Kinderarmee auf und
ist dann unbesiegbar?

Die Deutsche Wehrgesetzgebung ist im Kern ein Kind des Kalten Krieges geprägt auch durch Erfahrungen des 2. WK. Da hat wohl niemand an Kindersoldaten oder Warlords gedacht oder überhaupt an Einsätze in Übersee. Ob die deutschen Rechtsgrundlagen international überhaupt anwendbar sind, wäre darum wohl zu hinterfragen. Nur an welche Gesetze sollen sich deutsche Soldaten dann halten?
Wenn ich nun auch sehe, dass in jedem Fall eines Getöteten durch deutsche Soldaten im Auslandseinsatz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, tuen sich mir noch andere Absurditäten auf. Ich stelle mir das im Zusammenhang mit ernsthaften Kämpfen lieber gar nicht erst vor.

Gruß
Werner

Hallo,

Servus

Im Grunde stimme ich dir zu, nur sind gesunder
Menschenverstand und Juristerei nicht immer auf dem selben
Planeten zu finden und ich hatte die Frage eher juristisch
aufgefasst.

Stimmt leider. Aber dein Posting fand ich auch gut :smile:

Wie du in meinem unten stehenden Beitrag siehst, kann man das
für Deutschland im Rahmen militärischer Wach- oder
Sicherheitsaufgaben doch in Frage stellen, oder wie würdest du
§16(3) UZwGBw interpretieren?
http://www.gesetze-im-internet.de/uzwbwg/__16.html

Zunächst mal hast du selbst geschrieben dass dieses Gesetz nur im Inneren gilt. Außerdem sind es eben Regeln für _Wach- oder

Sicherheitsaufgaben_

und keine Regeln für den Krieg. Dass die Vorzeichen hier anders sind ist klar.
Die Deutsche Wehrgesetzgebung ist im Kern ein Kind des Kalten
Krieges geprägt auch durch Erfahrungen des 2. WK. Da hat wohl
niemand an Kindersoldaten oder Warlords gedacht oder überhaupt
an Einsätze in Übersee. Ob die deutschen Rechtsgrundlagen
international überhaupt anwendbar sind, wäre darum wohl zu
hinterfragen. Nur an welche Gesetze sollen sich deutsche
Soldaten dann halten?
Das ist natürlich ein sehr kurzsichtiges Versäumnis da es zu jeder Zeit Kindersoldaten gab und gerade Deutschland mit Hinblick auf den Volkssturm hier die Zeichen der Zeit erkennen hätte müssen.

Wenn ich nun auch sehe, dass in jedem Fall eines Getöteten
durch deutsche Soldaten im Auslandseinsatz ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, tuen sich mir noch
andere Absurditäten auf. Ich stelle mir das im Zusammenhang
mit ernsthaften Kämpfen lieber gar nicht erst vor.

Auch Kindersoldaten gelten als Kombattanten. Und zwar als „ungesetzliche“ Kombattanten die somit sogar weniger Rechte zugestanden bekommen. Als solche gelten aber die gleichen Regeln für sie wie für alle anderen. Naja…das ist zumindest meine Meinung :smile:

Gruß
Werner

Lg,
Christoph

§16III verbietet tatsächlich den Einsatz von Schusswaffen gegen Kinder…

ABER - im Rahmen der Notwehr ist jedes Mittel gerechtfertigt.

Und zumindest innerhalb der deutschen Gerichtsbarkeit wird niemand verurteilt werden, der ein Kind erschießt, weil es auf ihn schießt und ihn offensichtlich töten will - so kein milderes Mittel wirkt.

Hallo,lieber Christoph Erath,

wäre eine geistige Seelenverwandtschaft Österreichs mit diesen Volkssturmzeiten irgendwie belegbar?

Grüße

Sohn Mannheims

§16III verbietet tatsächlich den Einsatz von Schusswaffen
gegen Kinder…

ABER - im Rahmen der Notwehr ist jedes Mittel gerechtfertigt.

Das schein mir nun aber sehr widersprüchlich. Wenn im Namen der Notwehr der (angemessene) Schusswaffeneinsatz immer erlaubt ist, dann ist der explizite Ausschluss des Schusswaffeneinsatzes gegen Kinder im UZwGBw doch eigentlich Unsinn.
Selbst wenn ich den Absatz 3 des §16 nun nur auf die Umstände des §15 ohne die dort auch angeführte Notwehr beziehe (was m. E. durch den Gesetzestext nicht klar wird), würde das den Schusswaffeneinsatz gegen Kindersoldaten nur in Notwehr (unmittelbar bevorstehende Ausführung) erlauben.
Zwar gibt es in der Juristerei wohl auch eine ganze Spannbreite von Auffassungen dazu was „unmittelbar“ ist, aber mir scheint damit ein „normaler“ militärischen Einsatz im Grunde trotzdem unmöglich.

(Bleibt aber immer noch die Frage welche Rechtsgrundlage für deutsche Soldaten außerhalb des Wach- und Sicherungsdienstes für einen möglichen Schusswaffengebrauch gilt. Wird hier das humanitäre Völkerrecht von deutschen Ermittlungsbehörden und Gerichten direkt zur Anwendung gebracht?)

Gruß
Werner

Hallo,

Außerdem sind es eben Regeln für Wach- oder
Sicherheitsaufgaben
und keine Regeln für den Krieg.

Ein Blauhelmeinsatz ist aber auch kein Krieg.

Auch Kindersoldaten gelten als Kombattanten. Und zwar als
„ungesetzliche“ Kombattanten die somit sogar weniger Rechte
zugestanden bekommen.

Mal ganz abgesehen davon, dass die ungesetzlichen Kombattanten eine Sonderdefinition einiger weniger Staaten sind, glaube ich, dass du da irrst. Es ist verboten Kinder als Soldaten einzusetzen und die Verantwortlichen könnten danach zur Verantwortung gezogen werden. Die Kindersoldaten selbst werden dadurch aber nicht in ihren Rechten (und Pflichten) als Kombattanten beeinträchtigt, dieser Status macht sich nicht am alter fest.

Gruß
Werner

Hallo,

Tach

Ein Blauhelmeinsatz ist aber auch kein Krieg.

Ansichtssache :smile:
Aber ich denke wir stimmen überein dass ein Blaumhelmeinsatz nicht unter den gleichen Rahmenbedingungen abläuft wie ein Wachdienst auf deutschem Boden.

Mal ganz abgesehen davon, dass die ungesetzlichen Kombattanten
eine Sonderdefinition einiger weniger Staaten sind, glaube
ich, dass du da irrst. Es ist verboten Kinder als Soldaten
einzusetzen und die Verantwortlichen könnten danach zur
Verantwortung gezogen werden. Die Kindersoldaten selbst werden
dadurch aber nicht in ihren Rechten (und Pflichten) als
Kombattanten beeinträchtigt, dieser Status macht sich nicht am
alter fest.

Was hat das Ganze damit zu tun dass es verboten ist Kindersoldaten einzusetzen? Weltweit sind ca. 300 000 Kindersoldaten im Einsatz. Das kannst du nicht ignorieren indem du sagst ‚die sind ja verboten‘. Kindersoldaten exisitieren leider und daher müssen sie auch irgendwie eingeordnet werden.

Aber du hast Recht dass der Status eines Kombattanten nicht am Alter festgemacht wird, sondern eben an seiner juristischen Berechtigung.
Nach meiner (und offensichtlich auch deiner) Auslegung der Definition sind Kindersoldaten aber sehr wohl Kombattanten denn das einzige was sie von ‚normalen‘ Kombattanten unterscheidet ist ihr Alter. Aber das Gewehr eines 14jährigen tötet genau so gut wie das eines 40jährigen…

Als kleine Nebenbemerkung möchte ich noch sagen dass ich noch nie davon gelesen oder gehört hätte, dass ein Soldat dafür zur Verantwortung gezogen wurde dass er sich im Ernstfall verteidigt hat, auch wenn sich die Angreifer dann als Kinder herausgestellt haben. Wär aber interessant ob sich schon mal Gerichte damit beschäftigt haben

Gruß
Werner

Lg
Christoph

Geh doch mit den anderen Trollen spielen…-kt-

Hallo und guten Tag,

genauso wie hier beschrieben ist die Lage eines deutschen Kämpfers in Afghanistan und anderswo.
Wir schicken ihn ins Kampfgebiet sagen ihm aber nicht ob und auf wen er schießen darf oder wann nicht.Und vorallem, ob er überhaupt in diesem oder jenem Land sein darf ohne bei einem Kampf des Mordes angeklagt zu werden.Das ist kein Auftrag für eine Kampftruppe.
Ist das nicht schizophren?
Sollten wir uns nicht etwas flott darüber einigen, dass unsere Soldaten ab sofort jeden Gegner bekämpfen und töten dürfen oder wir holen unsere Armeen zurück?

Es ist eine Tatsache:Für eine Demokratie ist es sehr schwer,beinahe unmöglich zu begründen warum ihre Armee in andere Staaten einmarschieren soll und zu besetzen.

Herzliche Grüße

Sohn Mannheims

PS.Für einen humanitären Einsatz,sollte man eigentlich die Heilsarmee beauftragen oder das THW, aber keine Kämpfer.
Denn Kämpfer erschießen ihre Gegner,egal wer da vor ihm steht.

Kleiner Nachtrag:

Mal ganz abgesehen davon, dass die ungesetzlichen Kombattanten
eine Sonderdefinition einiger weniger Staaten sind

Das ist so nicht ganz richtig. Das ICRC selbst sagt zu diesem Thema:
„If civilians directly engage in hostilities, they are considered „unlawful“ or „unprivileged“ combatants or belligerents […]“

Natürlich ist das wieder eine Definitionssache (was ist ein Zivilist?) aber darum geht es hier ja auch :smile:

Hi Sohn MM,

Es ist eine Tatsache:Für eine Demokratie ist es sehr
schwer,beinahe unmöglich zu begründen warum ihre Armee in
andere Staaten einmarschieren soll und zu besetzen.

Herr Peter Struck (SPD) hat das mal sehr schön begründet:
Am (Hindukusch) wird unsere Freiheit verteidigt!
In Klammern (…) kann dann das jeweilige von unserer Schutztruppe zu verteidigende Gebiet eingesetzt werden, z.B. Sanaa/Jemen oder Teheran/Iran oder Bagdad/Irak oder Belet Uen/Somalia oder am Horn von Afrika usw. (Bosnien, Georgien, Kosovo, Mazedonien, Usbekistan) eingesetzt werden.
OT: Dafür werden Egoshooter am PC verboten (werden), da wird ja spielerisch auf Menschen geschossen!
Betreff Frage (Fragetitel): wo kein Kläger, da kein Richter!
Deswegen laufen bspw. Bush Junior, Rummsfeld, Toni Blair u.v.m. noch frei rum, anstatt als Kriegsverbrecher verurteilt und gehenkt zu werden.
lg O

Hallo,

ich denke im Ernstfall ist es vollkommen egal was die UN Soldaten dürfen und was nicht. Wenn auf dich geschossen wird gehst du zuerst in Deckung, dann versuchst du herauszufinden wer auf dich schießt und woher. Und dann wirst du sehr wahrscheinlich das Feuer erwidern.

Das ist in einer Gefechtssituation eine ganz normale Reaktion. Wenn dabei Kindersoldaten getötet werden ist das zwar sehr bedauerlich aber leider nicht zu ändern. Wenn man dann allerdings hingeht und die Soldaten vor Gericht stellt weil sie zur Verteidigung ihres Lebens ein Kind getötet haben…dann kann ich nur den Kopf schütteln über soviel Dummheit.

Wenn man für so etwas jemanden vor Gericht stellen will sollte man die Leute vor Gericht stellen die Kinder zu Soldaten ausbilden und in den Krieg schicken.

Stell dir mal vor du wärst ein Soldat und ein Kind würde mit einem Gewehr auf dich schießen. Würdest du dich erschießen lassen nur weil das Gesetz in deinem Heimatland es Soldaten verbietet auf Kinder zu schießen, egal unter welchen Umständen?

Gruß
Michael

P.S. Und man darf auch nicht vergessen welche Auswirkungen es auf die Soldaten hat wenn sie nach einem Kampf feststellen das unter den toten Angreifern auch Kinder sind. Man wird die Soldaten dann wahrscheinlich so schnell wie möglich nach Hause schaffen wo sie dann von Psychologen betreut werden müssen. Denn für einen Einsatz im Kongo sind sie dann nicht mehr tauglich.

Historiker wurde ertappt,na toll!
Hallo Sohn Mannheims,
falls du Lust auf Beleidigungen hast, dann tu das bitte bei deinesgleichen.
Gruss
Rainer

Hallo,

jawohl das ist für mich ein (zustimmungsähnlicher,laut Guttenberg) Gedanke.

Herzliche Grüße

Sohn Mannheims