…Nämlich, wenn die monatliche Zuweisung nur 23,77 € beträgt und dann die Überweisung erst im nächsten Jahr als Jahresleistung erfolgt. Ist es rechtens dass die Kasse bei dieser geringen Rentenhöhe noch Beiträge fordert und darüber hinaus noch Beitrags-Nachzahlungen verlangt, obwohl die Rente noch gar nicht ausbezahlt wurde?
Servus,
AHV-Renten sind in D mit 8,3 % beitragspflichtig. D.h. bei kleinen Beträgen wird der Krankenkassenbeitrag auch kleiner.
Bei Nachzahlungen kann man immer mit der Krankenkasse über eine Stundung im Sinn einer Ratenzahlung reden; ebenfalls, wenn die Rente nachschüssig alle zwölf Monate ausgezahlt wird. Ein Anspruch auf Stundung besteht aber nicht.
Schöne Grüße
MM
- Ist es gesetzlich zulässig auch bei einer Kleinstrente noch 8,3 % Krankenversicherungsbeiträge zu fordern, wenn bei der deutschen Rente diese schon bezahlt werden?
- Ist die Kasse berechtigt schon im voraus, also vor Erhalt der Rente aus dem Ausland den Beitrag terminlich (mit Nachzahlung) einzufordern?
Mit freundlichem Gruß
E.
Hallo,
auf (gesetzliche) ausländische Renten ist bei KVDR-Mitgliedschaft ein Beitrag von 8,2% der Rente fällig. Liegt der Rentenzahlungsbeginn in der Vergangenheit - so sind selbstverständlich Beiträge nach zu entrichten. Wird die Rente jährlich nachschüssig gezahlt - so sollte der Betroffene hinsichtlich Fälligkeit der Beiträge Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse aufnehmen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…
Gruß J.K.