Hallo!
die Abgeordenten, die in den Bundestag einziehen, waren vorher irgendwie beschäftigt gewesen und haben noch Verpflichtungen. Wie geht es weiter, wenn sie ins Parlament einziehen? Dürfen sie nicht mehr beschäftig sein und ihren Verpflichtungen von vorherigen Arbeitsverhältnissen nachkommen?
Gilt diese Regel auch für die europäischen Parlamentarier in Straßburg?
Danke sehr