Dürfen Eltern in das Zimmer eines Kindes einbrech

Frage steht schon im Titel, dürfen Eltern ein abgeschlossenes „Kinder“-Zimmer z.b. mithilfe eines Dietriches öffnen und durchwühlen während das Kind außer Haus ist? Verändert sich irgendwas, wenn das Kind volljährig ist?

Frage steht schon im Titel, dürfen Eltern ein abgeschlossenes
„Kinder“-Zimmer z.b. mithilfe eines Dietriches öffnen und
durchwühlen während das Kind außer Haus ist? Verändert sich
irgendwas, wenn das Kind volljährig ist?

was sollte das Kind, das froh sein sollte, noch daheim wohnen zu dürfen, denn dagegen tun? Die Eltern verklagen?

Frage steht schon im Titel, dürfen Eltern ein abgeschlossenes
„Kinder“-Zimmer z.b. mithilfe eines Dietriches öffnen und
durchwühlen während das Kind außer Haus ist? Verändert sich
irgendwas, wenn das Kind volljährig ist?

Das ist schon eine miese Art, einfach in die Wohnng einzudringen und sie zu durchwühlen.

Ob sie es dürfen oder nicht, steht und fällt mit der Frage, in welchem Rechtsverhältnis (ausser dem familiären) die beiden zueinander stehen.

Ist das Kind noch nicht volljährig, kann es keine eigene Wohnung haben, das Kind wäre garnicht in der Lage, einen gültigen Mietvertrag abzuschliessen. Insofern dürfte es durchaus möglich und rechtens sein, dass die Eltern das dürfen, dies auch unter dem Aspekt der Erziehungspflicht, die sie haben.

Ist das Kind volljährig, so hängt es von den Gesamtumständen ab, ob das Kind (nur für diesen Fall) als Mieter oder Familienmitglied zu sehen ist. Zahlt das Kind z.B. eine Art Kostgeld an die Eltern, könnte man durchaus damit argumentieren, dass das Kind Mieter ist, also alleiniger Inhaber der Wohnung. Dann hat keiner ohne Wissen des Mieters ein Zutrittsrecht. Auch dürfte wesentlich sein, wer die Wohnung reinigt, ist es die Mutter oder die Tochter.

Gruss

Iru

Moin,

Das ist schon eine miese Art, einfach in die Wohnng
einzudringen und sie zu durchwühlen.

Aufmerksam gelesen? Die Rede ist von einem Kinderzimmer.
Und wenn ich gute Gründe habe, dann gehe ich da rein, auch wenn die Tür dran glauben muss.
Und ich möchte den sehen, der mir verbietet in meinem eigenen Haus ein Zimmer zu betreten.

Gruss Jakob

Aufmerksam gelesen? Die Rede ist von einem Kinderzimmer.
Und wenn ich gute Gründe habe, dann gehe ich da rein, auch
wenn die Tür dran glauben muss.
Und ich möchte den sehen, der mir verbietet in meinem eigenen
Haus ein Zimmer zu betreten.

Gruss Jakob

Aufmerksam gelesen?
Das „Kind“ ist schon volljährig.

Gruss

Iru

Denken sie auch weiterhin so darüber, dass wenn (im angenommenen Fall) das Zimmer als Begründung nach „ihrem Kamm“ durchsucht wurde, ich jedoch bisher niemanden gesehen habe, der seinen Kamm in Schubladen versteckt, deren Inhalt danach im kompletten Zimmer verteilt war?

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Umgekehrte Frage:
Das Kind ist doch volljährig, Erziehungs- oder andere Gründe scheiden aus. Dürfte das „Kind“ seinerseits denn das Schlafzimmer der Eltern während deren Abwesenheit durchsuchen? Rechtlich sehe ich keinen Unterschied.

Gruss

Iru

Aufmerksam gelesen? Die Rede ist von einem Kinderzimmer.
Und wenn ich gute Gründe habe, dann gehe ich da rein, auch
wenn die Tür dran glauben muss.
Und ich möchte den sehen, der mir verbietet in meinem eigenen
Haus ein Zimmer zu betreten.

Gruss Jakob

Aufmerksam gelesen?
Das „Kind“ ist schon volljährig.

Aufmerksam gelesen? Da steht Kinderzimmer. Daran, daß das zur elterlichen Wohnung gehört, ändert die Volljährigkeit nichts.

Gruß
Christian

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Das Kind ist doch volljährig, Erziehungs- oder andere Gründe
scheiden aus. Dürfte das „Kind“ seinerseits denn das
Schlafzimmer der Eltern während deren Abwesenheit durchsuchen?
Rechtlich sehe ich keinen Unterschied.

Ich schon, oder ist das Kind der Wohnungsmierter bzw. -eigentümer?

Gruß
C.

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da das kind volljährig ist, wie ich unten gelesen habe, muss es sich so ein verhalten wie das geschilderte natürlich nicht gefallen lassen.
es darf es selbstverständlich fristlos das wohnverhältnis gegenüber seinen eltern aufkündigen und sich auf eigene füße stellen.

gruß
ann

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das wäre ja schon längst der Fall, wenn es nicht am Geld hapern würde…

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dann sollte das kind die füße ganz still halten und hoffen, dass die eltern es noch noch lange durchfüttern, bis es endlich nicht nur volljährig, sondern auch erwachsen ist.

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Ernsthaft? Tolle Meinung, übrigens kann man davon ausgehn, dass das Kind sich so gut wie alles selbst kaufen muss, weil es der Mutter egal sein könnte, ob sie verhungert, in Lumpen rumläuft oder ähnliches…

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Ernsthaft? Tolle Meinung, übrigens kann man davon ausgehn,
dass das Kind sich so gut wie alles selbst kaufen muss, weil
es der Mutter egal sein könnte, ob sie verhungert, in Lumpen
rumläuft oder ähnliches…

Warum hat sich dann das Kind in der Vergangenheit nicht schon selbst ans Jugendamt/Beratungsstelle gewandt?

Da die Fronten so verhärtet sind, sollte die Jugendliche sich schleunigst einer Beratungsstelle für Kinder Jugendliche und Eltern anvertrauen.

Ich weiß nicht wie da die Altersgrenzen sind, aber evtl. wäre soetwas wie betreutes Wohnen für Jugendliche noch möglich.

Entweder bei der Zentrale der Stadt nachfragen bzw. verbinden lassen, oder im Telefonbuch oder Internetauftritt schauen.

Alles andere führt hier zu nichts.

Gruß
Maja

dann sollte das kind die füße ganz still halten und hoffen,
dass die eltern es noch noch lange durchfüttern, bis es
endlich nicht nur volljährig, sondern auch erwachsen ist.

Ernsthaft?

ja.

Tolle Meinung, übrigens kann man davon ausgehn,
dass das Kind sich so gut wie alles selbst kaufen muss, weil
es der Mutter egal sein könnte, ob sie verhungert, in Lumpen
rumläuft oder ähnliches…

allerhöchste zeit für das kind, sich von mamas rockzipfel zu lösen, findest du nicht?

Der Berater beim Jugendamt hat nur traurig geschaut und gemeint dass wir da wohl Pech hätten und er auch net wüsste woher wir das Geld nehmen sollen zum ausziehn. Des Jugendamt könnte erstens nix machen, weil sie schon volljährig is und die Mutter wohl ihrer Unterhaltspflicht nachgekommen wär und ihr eine Ausbildung finanziert hatte… Er wusste dann auch net weiter

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Moin,

Aufmerksam gelesen?
Das „Kind“ ist schon volljährig.

Na und? Was spielt das für eine Rolle?
Solange es mein Haus ist kann ich jederzeit jeden Raum betreten.
Und da volljährig, kann der junge Erwachsene ja jederzeit ausziehen.
Moralisch mag so ein Vorgehen verwerflich sein, aber man nenne mir bitte die rechtlichen Grundlagen, nach denen ich im eigenen Haus das Zimmer meiner Kinder, ob volljährig oder nicht, nicht betreten darf.

Gruss Jakob

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Moin,

Denken sie auch weiterhin so darüber, dass wenn (im
angenommenen Fall) das Zimmer als Begründung nach „ihrem Kamm“
durchsucht wurde, ich jedoch bisher niemanden gesehen habe,
der seinen Kamm in Schubladen versteckt, deren Inhalt danach
im kompletten Zimmer verteilt war?

Da wir im Rechtsbrett sind geht es hier nicht um moralische, sondern um rechtliche Aspekte. Also geht es ganz einfach darum, wer der Mieter/Eigentümer ist.
Und der darf sämtliche Räume betreten. Natürlich respektiere auch ich die Privatshäre meiner Kinder, aber unter bestimmten Umständen würde ich auch die verschlossene Zimmertür öffnen, und niemand könnte es mir verbieten. Auf welcher Grundlage auch?

Gruss Jakob

Hallo Christian,

Das Kind ist doch volljährig, Erziehungs- oder andere Gründe
scheiden aus. Dürfte das „Kind“ seinerseits denn das
Schlafzimmer der Eltern während deren Abwesenheit durchsuchen?
Rechtlich sehe ich keinen Unterschied.

Ich schon, oder ist das Kind der Wohnungsmierter bzw.
-eigentümer?

Stimme Dir im Prinzip zu.
Das „Kind“ müsste halt ein Untermietverhältnis mit seinen Eltern eingehen. Eigene Verbrauchsabrechnung Strom, Anteil für Mitbenutzung der Geräte, wo kocht, isst und wäscht das „Kind“ denn?
Leider?? schreibt das „Kind“ dazu nix.
Gruß
Peter