Guten Tag,
Ein Nachbar will zu Beweiszwecken Fotos,Videos von spielenden Kindern machen um wie er sagt Sachbeschädigungen festzuhalten.
Ist das zulässig von fremden Kinder heimlich Film
und Fotoaufnahnen zu machen.
Natürlich nicht, den jeder Mensch hat Anrecht auf sein eigenes Bild und ton, d.h. er darf noch nicht einmal tonaufnahmen machen.
Wirklich ?
Seh ich etwas anders.
Es geht um Sachbeschädigung, also müssen die Kinder ja irgendetwas
beschädigen, was vermutlich dem Nachbarn gehört.
Und niemand kann dem Nachbarn verbieten, seinen eigenen Besitz zu
fotografieren.
Und niemand kann dem Nachbarn verbieten, seinen eigenen Besitz
zu
fotografieren.
Klar kann das keiner verbieten, aber dann dürfen auf diesen Photos keine fremden Menschen zu sehen sein.
Fotographieren kann man erstmal alles. Veröffentlichen darf man es nur nicht alles.
Was der Nachbar sich davon verspricht, Kinder bei einer „Straftat“ zu erwischen ist mir allerdings schleierhaft. Das hilft höchstens, um es den Eltern unter die Nase zu reiben: Und sie sind es doch!
Gruß!
Horst
Panoramafreiheit?
Ansonsten wäre ja alle Bilder von irgendwelchen Urlaubsreisen im
Internet illegal, weil darauf andere Touristen zu erkennen sind.
Der Zweck der Bilder bleibt natürlich fragwürdig, da die Kinder,da nicht
strafmündig, nicht belangt werden können.
Trotzdem: Laut meinem Rechtsverständniss sind Eltern dann für ihre
Kinder haftbar, wenn sie genau wissen dass ihre Kinder eine Sachbeschädigung begehen (dank Fotos), aber nichts dagegen unternehmen.
Ansonsten kann man den Rechtsstaat gleich in die Tonne treten.
Denn dann darf ein Kind alles machen. Und sowas ist nicht OK.
Hallo,
Ein Nachbar will zu Beweiszwecken Fotos,Videos von spielenden
Kindern machen um wie er sagt Sachbeschädigungen festzuhalten.
Wo und womit sollen diese Aufnahmen stattfinden?
Ist das zulässig von fremden Kinder heimlich Film
und Fotoaufnahnen zu machen.
Heimlich ist es doch wohl nicht, wenn jeder Bescheid weiß.
Gruß
loderunner (ianal)
Trotzdem: Laut meinem Rechtsverständniss sind Eltern dann für
ihre Kinder haftbar, wenn sie genau wissen dass ihre Kinder eine
Sachbeschädigung begehen (dank Fotos), aber nichts dagegen
unternehmen.
Erst mal sind Eltern NIE haftbar für ihre Kinder, denn niemand kann für jemanden anderen haften, man ist immer nur für sich selbst verantwortlich.
Was du meinst, ist eine Haftung für mögliche Schäden, welche die Kinder verursachen. Aber der Nachweis einer Aufsichtspflichtverletzung ist ziemlich schwierig, es reicht nämlich i.d.R. den Kindern es zu verbieten und mit ihnen darüber zu reden. Machen diese aber trotzdem wieder Mist, greift i.d.R. die Deliktunfähigkeit. Um nachbarschaftliche Verhältnisse aber nicht zu sehr zu belasten, sollte man als Eltern eine Haftpflichtversicherung abschließen, die auch in solchen Fällen Schäden ersetzt.
Hallo,
ein vergleichbares Thema hatten wir schon vor einiger Zeit mal. Auch da ging es über das Für und Wider der Fotos.
Meines Erachtens geht es nicht um Persönlichkeitsrechte an den Fotos, sondern es ist ein Datensammeln. Es werden personenbezogene Daten von Personen, hier den Kindern, gesammelt (mit dem Foto dokumentiere ich, wer wann und wo war)und gespeichert. Und das ist einfach nicht zulässig. Also dem Fotografen einfach mal einen Datenschützer auf den Hals hetzen.
Zur Fotografierei allgemein:
Ich darf so ohne weiteres keine Fotos von anderen Personen machen. Ausnahme sind die Fotos, wo die Person Bestandteile eines Bildes sind, aber nicht das Motiv. Wie könnte ich denn sonst das Berliner Tor fotografieren? Müsste ich warten, bis zufällig keine andere Person in Reichweite ist? In diesen Fällen muss geduldet werden, dass man mitfotografiert wird.
Gruss
Iru
Morgen!
dem Fotografen einfach mal einen Datenschützer auf den Hals
hetzen.
Wo und wie finde ich den?
Ich darf so ohne weiteres keine Fotos von anderen Personen
machen.
Das steht bitte wo?
Stefan
Was der Nachbar sich davon verspricht, Kinder bei einer
„Straftat“ zu erwischen ist mir allerdings schleierhaft. Das
hilft höchstens, um es den Eltern unter die Nase zu reiben:
Und sie sind es doch!
Wenn er die Eltern und die Kinder schon darauf hingewiesen hat
dann könnte ich mir durchaus vorstellen, dass dort schon eine
unterlassene Aufsichtspflicht und/oder Haftung der Kinder
möglich ist.
Ich wüßte nicht warum man sich mehrfach das eigene Eigentum beschädigen
lassen muß auch nicht von Kindern.
Gruß
Stefan