Ein Beispiel:
Ein Paar ist unverheiratet und haben verschiedene Nachnamen. Der Mann heißt mit Nachnamen Müller und die Frau heißt mit Nachnamen Mustermann.
Das Paar hat bereits ein 4 Jähriges Kind, was den Nachnamen Müller trägt. Die Frau ist mit dem zweiten Kind (Vom selben Mann) schwanger und möchte, dass das jüngere Kind den Nachnamen Mustermann trägt.
Ist sowas überhaupt rechtlich möglich?