Dürfen Geschwister verschiedene Nachnamen haben?

Ein Beispiel:

Ein Paar ist unverheiratet und haben verschiedene Nachnamen. Der Mann heißt mit Nachnamen Müller und die Frau heißt mit Nachnamen Mustermann.

Das Paar hat bereits ein 4 Jähriges Kind, was den Nachnamen Müller trägt. Die Frau ist mit dem zweiten Kind (Vom selben Mann) schwanger und möchte, dass das jüngere Kind den Nachnamen Mustermann trägt.

Ist sowas überhaupt rechtlich möglich?

„Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. Eine nach der Beurkundung der Geburt abgegebene Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Die Bestimmung der Eltern gilt auch für ihre weiteren Kinder.

Aus § 1617 BGB.

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… und somit ‚Nein‘ die anerkannten Kinder desselben Paares können keine unterschiedlichen Familiennamen führen

Wenn es unterschiedliche Partner und alles Halbgeschwister sind heißt die Antwort :ja

Gruß h

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Könnte bei dem zweiten Kind die Mutter alleine das Sorgerecht behalten, und somit das Kind den Namen der Mutter erhalten?