Dürfen Lehrer Handys wegnehmen?

Mein Sohn (16) hat vor ein paar Tagen während der Pause auf dem Schulhof mit seinem Handy telefoniert. Die Pausenaufsicht (eine Referendarin) riß ihm das Telefon aus der Hand und steckte es ein. Seine Lehrerin weigerte sich ebenfalls das Handy nach Schulschluß wieder herauszugeben mit der Begründung, dass laut Schulordnung die Telefone ausgeschaltet und das Telefonieren ebenfalls auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet sei. Trotz schriftlicher Aufforderung meinerseits gab die Lehrerin das Handy nicht heraus und mein Sohne musste warten, bis ich in der Lage war während der Schulzeiten sein Telefon abzuholen, welches nur an mich persönlich wieder ausgehändigt wurde, obwohl die Lehrerin genau weiß, dass ich das aus beruflichen Gründen zu dieser Zeit nicht dort sein kann! Ist diese Art von „Bestrafung“ erlaubt?

Hallo!
Das ist eine rechtliche Frage, zu deren Beantwortung man Jurist sein müsste. Außerdem ist SChule Ländersache, die Angabe des Bundeslandes ist unabdingbar.
Ich meine aus meiner schulpraktischen Erfahrung heraus aber, dass es in meinem Bundesland zulässige Praxis ist. Dein Sohn hat eindeutig gegen die Schulordung, die ihm und den Eltern bekannt ist, verstoßen und eine Regelung, die besagt, dass das Handy nur den Erziehungsberechtigten persönlich ausgehändigt wird, ist durchaus üblich, meines Wissens (s.o.) zulässig und auch zumutbar.
Viele Grüße
mitzisch

Hallo,

kann über die rechtliche Lage auch nichts Genaues sagen. Bei uns allerdings werden Handys auch weggenommen, da sie lt. Schulordnung nicht gestattet sind. Wir geben sie allerdings nach Anruf der Eltern wieder zurück.

Grundsätzlich würde ich das Thema dringend auf einem Elternabend oder bei der Schulleitung ansprechen, damit Sie Bescheid wissen, wie das Prozedere an dieser Schule verläuft und dann jeder (Lehrer, Eltern, Schüler) genau weiss, was passiert wenn…

Hallo,

bei meiner Tochter, ist das telefonieren während der Schulzeit (auch in den
Pause) auch verboten.

In wie fern es rechtens ist, dass Ihr Sohn nach Schulende und sogar nach
schriftlicher Bitte ihrerseits,
das Handy nicht zurück bekommen hat, weiß ich nicht.

Tut mir leid, dass ich keine Angaben machen kann.

Viele Grüße
Brigitte Schmidt

Nein das Darf sie nicht nur bis Untterichtsende danch ist es so gesagt diebstahl