Hallo!
Zunächst einmal: Habe ich richtig verstanden, dass es sich um ein Buch im Besitz des Schülers handelt? Denn bei einem Buch der Lernmittelfreiheit kann der Lehrer selbstverständlich das Einbinden verlangen, denn das ist ja nur eine Leihgabe. Allerdings wäre hier beim Nicht-Einbinden keine Sechs die Folge, sondern das Buch könnte wieder weggenommen werden.
Ich habe es aber so verstanden, dass der Schüer das Buch käuflich erworben hat. Dann gilt Folgendes: Natürlich kann der Lehrer Noten für Ordnung geben, das heißt, er kann das Einbinden von Büchern benoten (es sei dahingestellt, ob es sinnvoll ist, solche Selbstverständlichkeiten zu benoten). Allerdings gilt der Grundsatz, dass alles, was mit Sechs benotet wird, auch mit Eins benotet werden muss, das heißt, es müsste zeitgleich jeder Schüler, der das Buch ordnungsgemäß eingebunden hat, eine Eins bekommen. Dann ist der Lehrer rechtlich auf der sicheren Seite, ansonsten nicht (Natürlich kann die Note auch weitere Komponenten wie das Einbinden von Büchern enthalten).
Generell würde ich aber ohnehin Folgendes sagen: Ich weiß nicht, ob es hier um einen realen Fall geht. In diesem Fall würde ich mich, egal, was die Rechtsprechung sagt, der - sinnvollen - Anweisung des Lehrers nicht widersetzen. Schließlich gehen Schüler irgendwann einmal in die Ausbildung. Und wenn der Ausbilder etwas Derartiges anmahnt und man der AUfforderung nicht nachkommt, hat man die LEhrstelle wahrscheinlich die längste ZEit gehabt. Deshalb würde ich schon in der Schule überlegen, ob es wirklich notwendig ist, sich einer solchen Anordnung zu widersetzen.
Ich hoffe, ich konnte mit dieser Auskunft helfen.
Viele Grüße
N. Schmid