Hallo,
Du bist also ein 14-jähriger Brauer und Mälzer, den seine Eltern nicht in die Moschee lassen? Also entweder Du trägst da in Deiner ViKa reichlich dick auf oder Du bist ein Troll.
Nehmen wir zu Deinen Gunsten mal Ersteres an. Zunächst zum rechtlichen Aspekt. Du bist 14 und damit grundsätzlich religionsmündig (§ 5 RelKErzG). D.h. Du hast das Recht aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten oder in eine einzutreten. Allerdings bist Du mit 14 noch minderjährig. Da das BGB nicht zwischen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden unterscheidet bist Du im Sinne des BGB bis zum 18. Geburtstag ‚Kind‘. Und für Kinder (= Minderjährige) gilt, dass ihre Eltern ein Beaufsichtigungs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben (§ 1631 Abs. 1 BGB) sowie das Recht, deren Umgang zu bestimmen (§ 1632 Abs. 2 BGB).
Also ja - Deine Eltern dürfen Dir verbieten, in eine Moschee zu gehen und mit einem Imam Umgang zu pflegen.
Sinnvoll wäre es natürlich - gerade im Hinblick auf Deine Religionsmündigkeit - wenn Deine Eltern Deinen Wunsch zumindest so weit respektieren würden, dass sie selbst wenigstens einmal die Moschee aufsuchen, mit dem Imam sprechen und sich so selbst ein Urteil bilden würden, ob dort z.B. die Gefahr bestehst, dass Du dort zum Taliban ausgebildet und nach Afghanistan geschickt wirst. Dann haben sie entweder einen Grund für ein Verbot - oder eben nicht. Vorschlagen kannst (und solltest) Du das jedenfalls.
Ansonsten würde ich Dir raten, die Sorgen und Bedenken Deiner Eltern zu respektieren, auch wenn Du sie nicht nachvollziehen kannst. Sieh es als eine Prüfung an.
In Sure 31 Vers 14 des Koran heisst es: „Und Wir haben dem Menschen seine Eltern anbefohlen -seine Mutter hat ihn unter wiederholter Schwäche getragen, und seine Entwöhnung (erfolgt) innerhalb von zwei Jahren-: Sei Mir und deinen Eltern dankbar. Zu Mir ist der Ausgang.“
Und in der 17. Sure Vers 23-24: „Und dein Herr hat bestimmt, dass ihr nur Ihm dienen und zu den Eltern gütig sein sollt. Wenn nun einer von ihnen oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, so sag nicht zu ihnen ‚Uff‘ und fahre sie nicht an, sondern sag zu ihnen ehrerbietige Worte. Und verhalte dich ihnen gegenüber aus Barmherzigkeit freundlich und gefügig , und sag: ‚Mein Herr, erbarme Dich ihrer, wie sie mich aufgezogen haben, als ich klein war.‘“
In den Hadith-Sammlungen Al-Buchari und Muslim findet sich folgender Ausspruch Muhammads:
Einst kam ein Mann zum Propheten Muhammad (Segen und Heil auf ihm) und fragte diesen: „Wer hat das meiste Recht auf meine gute Umgangsweise (mit ihm)?“ Der Prophet (Segen und Heil auf ihm) antwortete: „Deine Mutter.“ Der Mann fragte: „Wer danach?“ Der Prophet (Segen und Heil auf ihm) sagte: „Danach deine Mutter.“ Der Mann fragte weiter: „Wer danach?“ Und wieder antwortete der Prophet (Segen und Heil auf ihm): „Danach deine Mutter.“ Der Mann fragte nochmals: „Wer danach?“ Da sagte der Prophet (Segen und Heil auf ihm): „Danach dein Vater.“
Und ebenfalls im Al-Buchari und im Muslim Folgender:
Als der Gesandte Allahs (Segen und Heil auf ihm) von einem seiner Gefährten (Allahs Wohlgefallen auf ihnen allen) nach der von Allah meistgeliebten Tat gefragt wurde, antwortete er: „Das Gebet zu seiner Zeit.“ Der Gefährte (Allahs Wohlgefallen auf ihm) fragte weiter: „Danach welche?“ Der Prophet (Segen und Heil auf ihm) antwortete: „Die gütige Behandlung der Eltern (Birru-l waalidain).“ Der Gefährte (Allahs Wohlgefallen auf ihm) fragte nochmals: „Danach welche?“ Der Prophet (Segen und Heil auf ihm) sagte dann: „Die Anstrengung auf dem Weg Allahs (al Jihaad fii sabiili-llah).“
Birru-l waalidain umfasst Gehorsam gegenüber den Eltern, respektvollen und gütigen Umgang, Hilfe und Beistand. Ein Recht auf Ungehorsam hast Du nur, wenn sie Dich zum Shirk - dem Abfall vom Glauben an einen einzigen und alleinigen Gott - verleiten wollen, wie sich aus Sure 31 Vers 15 ergibt: „Wenn sie (die Eltern) sich aber darum bemühen, dass du Mir das beigesellst, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht, doch geh mit ihnen im Diesseits in rechtlicher Weise um.“
Das ist selbstverständlich nicht als generelles Recht zum Ungehorsam zu verstehen, sondern nur als Ungehorsam in diesem einen Punkt.
Mein Vorschlag: nutze die Zeit, bis Du 18 bist, um dich gründlich über den Islam zu informieren. Beschäftige Dich insbesondere mit dem Koran und den Hadithe. Auch ohne Zugehörigkeit zu einer Moschee geben Dir heute das Internet und öffentliche Bibliotheken ausreichend Gelegenheit, den Islam gründlich zu studieren.
Ungeduld ist zwar in Deinem Alter völlig normal - aber nicht anzuraten, wenn man sich einer Religion zuwenden will. Ich selbst habe über acht Jahre lang gründlich den Buddhismus studiert und mich um eine entsprechende religiöse Praxis bemüht, bevor ich offiziell Zuflucht genommen habe, also mich der buddhistischen Gemeinschaft (Sangha) angeschlossen habe.
Freundliche Grüße,
Ralf