Die ursprüngliche Frage war aber: Muss ich auf Gartenarbeiten ab 9 Uhr verzichten, weil die Damen nach Nachtdienst schlafen möchte.
Dass sie nach 22 Uhr selber aber erheblichen Lärm macht in Form von lauten Streitigkeiten, Türenknallen, Aufstampfen auf dem Fußboden und weiteres mehr müssen wir aber hinnehmen?
Wenn ich ab 9 Uhr dann im Garten arbeiten möchte und zwar mit diversen Geräten, was nach unserer Gemeindeordnung zu lässig ist (von 9-13 Uhr und von 15-17 Uhr) muss ich mir aber verkneifen?
Ich bin gerne bereit auf andere Menschen Rücksicht zu nehmen, erwarte aber von besagter Partei das Selbe; möchte nur wissen, ob sie auf Unterlassung klagen kann, wenn der Lärm von meiner Seite vor ihrem Aufstehen erfolgt?
X-Strom: Die Art des Lärms, den die Mieter verursachen, habe ich beschrieben.
Es geht mir hier hauptsächlich um Gartenarbeiten, die ich nach 9 Uhr beginnen möchte, da es später im Augenblick zu warm ist.
Sie hat sich auch schon über kurzfristigen Kinderlärm beschwert, wenn die lieben Kleinen zur Schule aufgebrochen sind.
Ab 22 Uhr darf sie keinen vermeidbaren Lärm mehr produzieren, ich darf vor 9 Uhr nicht herumwerkeln.
Wie gesagt, ich bin gerne bereit Rücksicht zu nehmen, aber nicht wenn die Rücksicht auf meine Kosten geht (Wir stehen Morgens gegen 5 Uhr auf).
Ob es sich hier um eine Retourkutsche geht kann natürlich sein, von meiner Seite im Augenblick jedenfalls nicht (könnte aber noch kommen).