dürfen Minderjährige per EC-Lastschrift zahlen?

Mein Sohn (14) hat in einem Laden Ware gekauft für ca. 9€. Da er kein Bargeld dabei hatte, hat er seine EC-Karte abgegeben und hat mit seiner Unterschrift per Lastschrift gezahlt. Problem: Sein Konto war nicht gedeckt. Da er unter 18 ist und keine Schulden machen darf wurde die Lastschrift nicht abgebucht. Mit dem Ergebnis, dass mein Sohn nun von einem Inkassobüro angeschrieben wurde und nun Kosten in Höhe von ca 45€ zahlen muss. Nun hat er doch Schulden, die er von seinem Taschengeld nicht zahlen kann. Ist das überhaupt rechtlich ok, dass ein Kind mit einem reinen Guthabenkonto solche Zahlungen tätigen darf und wie rechtfertigt sich eine fast dreimal so Hohe Summe an Bearbeitungsgebühren etc.? Haben wir als Eltern da eine Möglichkeit Einspruch einzulegen? Die Summe des Einkaufs zu zahlen ist selbstverständlich, aber mein Sohn war sich dieser Konsequenzen gar nicht bewusst. Lieben Dank für ein kurzes Feedback

Hallo, hier greifen mehrere Dinge ineinander. Unstrittig ist, dass der Einkauf ok war (9,00 EUR = Taschengeldparagraph). Mit 14 ist er teilweise geschäftsfähig und kann bestimmte Kaufverträge und Willenerklärungen abgeben. So weit ich weiß gibt es für die Gebühren der Inkassobüros wenig rechtliche Grenzen, aber m. E. liegt der Knackpunkt in der EC-Karte und dem Bezahlen per Unterschrift (keine Prüfung des Kontosaldos zum Zeitpunkt der Zahlung). Eine EC-Karte gibt es nicht mehr, d. h. heutzutage gibt es in der Regel 3 unterschiedliche Kartenarten. 1. nur für Auszüge (Kundenkarte, kann hier nicht der Fall sein), 2. Karte zum Bezahlen ohne Offline-Autorisierung (wäre für einen 14-Jährigen ok), 3. Karte zum Bezahlen mit Offline-Autorisierung (damit kann das Konto überzogen werden). Wurde die Karte mit der Unterschrift der Eltern bestellt (Kartenantrag bei Kontovertrag sichten) geht das Ganze wahrscheinlich in Ordnung, auch wenn der Ladenbesitzer die Zahlung nicht per Unterschrift hätte durchführen sollen. Wurde die Karte nur mit der Unterscdhrift des Jugendlichen bzw. je nachdem wo die KArtenbestellung im Kontovertrag aufgeführt ist, bestellt, geht das Problem mutmaßlich auf die Bank (falsche Karte bestellt?) oder widerum den Ladenbesitzer über. Wohlgemerkt: das ist meine Auffassung als Banker, nicht als Rechtsanwalt und: eine rechtlich einwandfreie Regelung gibt es nicht, d. h. Sie sind auf Kulanz angewiesen.