Dürfen Österreichische Polizeibeamte Duzen?

Hallo,

Ich war heute in Österreich bei einer Polizeikontrolle und der Beamte hat sich in meinen Augen etwas daneben benommen.

  1. Er hat mich die ganze Kontrolle, trotz meiner Aufforderung mich zu Siezen geduzt, am ende der kontrolle hat er den satz „Jetz setz dich in dein „Ringerlauto“ (audi :stuck_out_tongue: ) und verschwinde“ losgelassen

  2. er hat ständig abfällige bemerkungen wie „ihr deutschen“ „ihr Bayern“ „Ihr von da drüben“ losgelassen

darf er das, und wenn nein, welche schritte kann ich gegen ihn einleiten?

MfG Lorenz

Hallo,

das ist keine Frage von dürfen oder nicht, sondern von Höflichkeit. Ich kann da auch keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne erkennen (Wobei das in Austria vielleicht anders aussieht).
Wenn du möchtest, dass er bei der nächsten Kontrolle höflicher ist, kannst du dich beschweren bei seiner Dienststelle.

Gruß
Gerald

Hallo,

Das gute ist, dass ich einen Zeugen dabei hatte, denn der beamte hatte dies in einem sehr abfälligen ton von sich gegeben und ich weiß von einem bekannten, dass dieser eine strafe in höhe von 500 euro erhalten hatte, da er einen poizisten in österreich trotz aufforderung ihn zu siezen geduzt hat.

dann müsste eigentlich, da er ja auch ständig abfällige bemerkungen über uns „deutsche“ gemacht hat dafür bestraft werden, denke ich jedenfalls, oder?

Sg Herr Lobmeier!

Natürlich dürfen das Polizisten nicht machen. Wenn das was Sie schildern stimmt, wovon ich ausgehe, muss man diesem Beamten noch einiges an Manieren beibringen.
Beschwerden richten Sie schriflich, telefonisch oder per Mail an das Bundesministerium für Inneres in Wien.

Ich entschuldige mich als Österreicher für solch einen Beamten und ersuche Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass dies sicher nicht die Norm ist.

Reichen Sie auf jeden Fall eine Beschwerde ein. Diese Verhalten kann man nicht hinnehmen und man sollte auch andere Menschen vor solchen Übergriffen schützen.

in österreich ist es gang und gebe, dass man sich duzt. die leute sind da viel aufgeschlossener und direkter.
sogar die polizisten dort!

da ich mich leider nicht mit den österreicherischen gesetzen auskenne, kann ich dir keine 100% richtige antwort geben.

aber da österreich ein genau so kultiviertes land ist wie unsere bundesrepublik. denke ich, dass es dort auch den antragsdelikt der beleidigung geben wird.

allerdings müsstest du die anzeige dann auch in österreich aufgeben. hier von wegen souveränität des staates bla bla bla.

comprende?

Hallo!

Ich würde die Sache abhaken. Natürlich ist das Verhalten nicht in Ordnung, trotzdem würde ich es jetzt auf sich beruhen lassen. Ich gehe mal davon aus, dass sie die Namen und das Revier der jeweiligen Beamten nicht kennen, oder? Ansonsten könnten sie einen Beschwerdebrief an die Dienststellenleitung schicken. Ob die dann weitere Maßnahmen trifft, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich gehe mal davon aus, dass aufgrund der Sachlage aber definitiv NICHTS eingeleitet wird. Das Duzen ist sicher nicht richtig, aber ob das eine konkrete Beleidigung in Österreich darstellt, kann ich ebenfalls nicht sagen.
Ansonsten sind die Sprüche zwar ärgerlich und unangenehm, aber definitiv nicht strafbar. Zwischen BRD und AUT gibt es schon immer diese Frotzeleien, die werden wohl nie aussterben!

Hallo,
in Deiner Schilderung kann ich kein Verhalten erkennen, das eine Strafanzeige rechtfertigen würde. Allerdings gibt es für Polizeibeamte in Deutschland eine Wohlverhaltenspflicht. Dass bedeutet unter Anderem , dass man abfällige oder herabsetzende Bemerkungen unterlässt, auch wenn sie noch keine Beleidigung darstellen.
Ich nehme an, dass in Österreich eine ähnliche Anordnung besteht.
Du kannst Dich über den Beamten bei seiner Dienststelle beschweren. Der Beamte wird dann, wenn der Vorwurf nachgewiesen ist, maximal einen Verweis erhalten.
Du müsstest dann genau die Zeit und den Ort benennen und den Beamten beschreiben können, wenn Du den Namen nicht hast. Dann müsstest Du die zuständige Dienstelle ermitteln. Der Aufwand steht vermutlich in keinem Verhältnis zum Ergebnis.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Das hört sich für mich einfach nur nach RACHE und gekränktem Stolz an. Wegen solchen Kleinigkeiten sind die Gerichte verstopft und es kostet den Steuerzahler unnötig Geld.

Im ländlichen Österreich ist das duzen normaler als in der Stadt.

Zumal das duzen allgemein nicht mehr so angesehen wird wie früher. Nur die Bessergestellten, Möchtegerne und Mächtigen sehen das als respektlos an - das wird aber irgendwann auch vorbei sein.

Es gibt wichtigere Dinge im Leben.
Mein Tipp:
Kurz ärgern - ein oder zwei Nächte darüber schlafen - das alte Jahr hinter sich lassen und auf das neue Jahr freuen.

Gruß - Michel

Also ich habe heute mit der zuständigen polizeiinspektion in Schärding telefoniert und der vorgesetzte des beamten meinte, dass dies für diesen sehr wohl ein nachspiel haben wird, da ich äußerte, damit an die öffentlichkeit zu gehen um die loyalität der Österreichischen Beamten gegenüber deutschland zu untermauern.

dessweiteren kostet es in österreich einen bürger, der einen beamten Duzt 600 €. Sein vorgesetzter äußerte gegenüber mir, dass auf den beamten die selbe strafe zukommen wird, und ich auch nocheinmal schriftlich informiert werden UND der beamte sich bei mir persönlich entschuldigen zu müssen.

Und da sage nochmal einer, gegen beamte kommt man nicht an… auch wenn man es nur mit der drohung schaffe, die sache den medien zu übergeben…

Hallo,
niemand darf jemanden einfach duzen, wenn er/sie das nicht will. Weder in Österreich noch in Deutschland Leider ist es schon so, dass es in Österreich genauso viele dumme Leute mit Vorurteilen gibt wie in Deutschland. Und diese Menschen benehmen sich nun einmal schlecht. Hier und dort. Wenn Sie den Namen des Österreichischen Polizeibeamten erfragt haben, dann könnten Sie eine Dienstaufsichtbeschwerde an seine vorgesetzte Dienststelle schreiben. Adresse bekommt man wahrscheinlich im Internet. Wenn der Name nicht bekannt ist, kann man das auch tun, unter exakter Angabe der Uhrzeit und des Kontrollorts und des Aussehens des Beamten. Man kann die Sache natürlich verschärfen, indem man eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet wegebn Beleidigung und, ganz wichtig, einen Strafantrag stellt. Damit man wenigstens irgendwann die Mitteilung erhält, dass Verfahren wegen Nichtigkeit eingestellt worden ist. Mehr verspreche ich mir nicht davon. Aber man kann es ja probieren. Wenigstens erfährt der Beamte dann, dass es da jemanden gibt, der sich das Verhalten nicht gefallen lasen wollte und muss eine Stellungsnahme schreiben.
Guten Rutsch

Hallo,

In Deutschland wäre es wohl keine Beleidigung und somit wären rechtliche Schritte eher erfolglos

Sorry, aber für Österreich bin ich nicht zuständig :frowning:
Aber auch mir hätte ein solches Verhalten (egal, ob in Österreich oder hier in Deutschland oder sonstwo) nicht gefallen. ICH würde mich in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde über dieses Verhalten bei der zuständigen Dienststelle (und wenn nicht bekannt, dann gleich an den „Big Boss“) beschweren…
Hoffe, es hilft etwas.

Ansonsten wünsche ich (Allen) einen guten und gesunden Rutsch in ein erfolgreiches Neues Jahr!

Auch wenn ich die Dienstvorschriften der Polizei Östereich nicht kenne, ist es ein Gebot der Höflichkeit, andere, insbesondere wenn sie dies ausdrücklich nicht wollen, nicht zu duzen.

Man kann bei der zuständigen Polizeidienststelle in Österreich Dienstaufsichtsbeschwerde erheben.

Der Beamte hat sich hoffentlich mit Namen und Dienststelle vorgestellt,

Nun ja andere Länder andere Sitten^^
Ich würds nicht böse nehmen, finde ich persönlich viel sozialer als das ständige Sie.

Hallo,

Soweit ich weiß darf ein Polizist schon duzen, da das ‚sie‘ nur eine Höflichkeitsform ist und nirgends vorgeschrieben ist. Man kann ihn also nicht bestrafen weil er nur unfreundlich ist. Solltest du dich allerdings beleidigt gefühlt haben, gerade in Bezug auf dein Auto, könntest du ihn anzeigen, da die Beleidigung eine Straftat gem §185 StGB ist. Davon würde ich dir allerdings abraten, da eine solche Anzeige meist eingestellt wird und selbst wenn es vor Gericht kommt lohnt die mögliche Strafe den Aufwand nicht.

Liebe Grüße

Das mit dem Duzen geht schon denke ich, aber der ganze Rest war hoechst unprofessionell. Sollten sie den Namen des Beamten und dessen Dienststelle wissen wuerde ich genau dorthin wenden, gegebenenfalls die naechsthoehere Stufe (die ich leider nicht kenne) einschalten