Dürfen Polizisten nur gleichgeschl abtasten?

Angeblich dürfen Polizeibeamte nur Männer und Beamtinnen nur Frauen abtasten / durchsuchen, um sexuelle Belästigung zu vermeiden. Das würde bedeuten, das ein einzelner Beamter somit nur Männer näher kontrollieren könnte. Stimmt das?

Und wenn ja, hätte man z.B. als homosexueller Mann somit Anspruch auf eine Kontrolle durch eine Beamtin?

grundsätzlich ist es so, dass körp. durchsuchen und abtasten nur „gleichgeschlechtlich“ vorgenommen wird.
in gefahrenlagen oder bei dringender zeitl. not oä kann davon aus nachvollziehbaren gründen auch abgewichen werden, um größeren schaden oder gefahren zu vermeiden.
das thema homox. männer ist wohl kaum allgemein geregelt, weiß ich jdfs nicht…
ich pers. als polizist würde mich auf eine solche argumentation nicht einlassen, weil das wahrsch. auch zeitlich gar nicht ginge

gruss

gruss

Hallo,
grundsätzlich dürfen Polizist(inn)en nur gleichgeschlechtlich durchsuchen. Ausnahme wäre hier das Bestehen einer Gefahr, z.B. der Bewaffnung des andersgeschlechtlichen Gegenübers. Dann wäre hier ein grobes Abtasten möglich. Die sexuelle Orientierung hat da leider nichts mit dem Geschlecht zu tun. Man müsste ja damit auch die Beamtin mit der Sache konfrontieren…
Gruß

Hallo Phoenix,

da ich weder allgemeinjuristische noch spezielle Flughafensicherheitskenntnisse habe, kann ich dir darauf keine wissend Antwort geben. Die Regelung, dass Männer Männer und Frauen Frauen abtasten, soll aber sicherlich verhindern, dass das Abtasten als sexuelle Belästigung empfunden wird. Daraus würde logischerweise folgen, dass ein homosexueller Mann durchaus darum bitten kann, von einer Frau abgetastet zu werden. Aber wer weiß, ob er das dann nicht schriftlich niederlegen muss und ob sich überhaupt eine Frau findet, die einen Mann abtasten will.

Schöne Grüße,

Thomas

Hallo Phoenix,

genau so ist das richtig! Natürlich gibt es die Ausnahme bei Gefahr für Leib oder Leben oder einer terroristischen Gefahr. Dann darf auch ein Beamter eine Frau Durchsuchen und umgekehrt.

Wenn ich als Polizist zB. eine weibliche Ladendiebin hab, muss ich zur Not eine Kollegin anfordern, da hilft es auch nicht wenn die Dame sich zB. freiwillig von mir von mir durchsuchen lassen würde, dass hätte für den durchsuchenden Beamten folgen. Und genau deswegen ist es auch nicht möglich, zu äußern man sei Homosexuell und möchte vom anderen Geschlecht durchsucht werden.

Stell dir mal vor man würde einfach bedeuten man sei Homosexuell nur um sich von einer Beamtin durchsuchen zu lasen, dieses „aussuchen“ würde dann einfach zu weit gehen, den der Beamte vor Ort hat nicht die Möglichkeit die sexuelle Bestimmung der Probanten zu überprüfen.
Desweiteren kann man auch von keiner Frau verlangen den Mann in den Schritt zu fassen auch wenn dieser Homosexuell ist. Bedeutet auch wenn vor mir zwei ganz offensichtlich Homosexuelle Personen sind werden diese von Männern durchsucht.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Erstmal danke an alle für die guten Antworten!

Denke auch dass es zu weit ginge, wenn man sich durch ein sexuelles Bekenntnis einer Polizeikontrolle entziehen könnte. Aber wenn es nach meinem Geschmack geht, gehen auch die Kontrollmöglichkeiten bei Drogenverdacht (Analuntersuchung etc…) zu weit.

Insofern wunderts mich, dass man Polizeibeamten und (nackten) Verdächtigen Analuntersuchungen zumutet, andererseits aber so vergleichsweise zimperlich ist und ein Abtasten angezogener Personen allein aufgrund des unterschiedlichen Geschlechts zu unterlassen wäre.

Naja nun so ganz richtig ist das nicht.
Eine körperliche Durchsuchung ist ja auch an gesetzliche Grundlagen gebunden. Und eine Einsichtnahme des Analbereiches unterliegt strengeren Vorschriften als der des mal „Abtastens“. Ich könnte dir jetzt die Berliner Gesetze raussuchen, aber da Polizei Ländersache ist würde dir das nicht viel weiterhelfen. Aber das sieht in jedem Land gleich aus steht nur woanders :wink:

Wenn du also in einer Kontrolle den verdacht hast hier " einfach nur mal so den Bücker mit Hose runter " machen zu müssen oder es gar Schickane war. Dienstnummer verlangen und Beschwerde schreiben.
Ganz ehrlich, ich habe für Leute die meinen die können sich anderen so gegenüber Verhalten nur weil sie eine Uniform tragen kein Verständnis. Wenn es gerechtfertigt ist keine Frage, dann zieht er ich aus bis auf die Unterhose und macht die beine breit. Aber diese Prodzedur bei jedem Verdächtigen durchzuführen, wäre ja als ob ich bei einer normalen Verkehrskontrolle den Arzt gleich dabei habe und sage: " Schönen guten Tag, den Arm einmal heraus wir nehmen Ihnen Blut ab!"

Artikel 21 PAG

Durchsuchung von Personen

(1) Die Polizei kann, außer in Fällen des Art. 13 Abs. 2 Satz 4 eine Person durchsuchen, wenn

  1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen,

  2. sie sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,

  3. sie sich an einem der in Art. 13 Abs. 1 Nrn. 2 oder 5 genannten Orten aufhält

oder

  1. sie sich in einem Objekt im Sinn des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen.

(2) Die Polizei kann eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll oder die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten werden kann, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Explosionsmitteln durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Polizeibeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

(3) Personen dürfen nur von Personen gleichen Geschlechts oder Ärzten durchsucht werden; dies gilt nicht, wenn die sofortige Durchsuchung zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

Hallo,

grundsätzlich dürfen Polizeibeamte nur gleichgeschlechtlich durchsuchen. Die Ausnahme ist, wenn es zur Eigensicherung zwingend erforderlich ist, zumindest den Körper des polizeilichen Gegenübers nach Waffen abzutasten. Dies gilt aber auch nur, wenn keine gleichgeschlechtliche Durchsuchung möglich und die Durchsuchung zwingend erforderlich ist, um den Beamten zu schützen. Ansonsten ist der Betroffene zu fesseln und zu fixieren, bis „geeignete“ Kollegen/Kolleginnen eintreffen.
Homosexuelle habe kein Anrecht auf die Durchsuchung durch das andere Geschlecht. Die Homosexualität wäre auch schlecht vor Ort beweis- und überprüfbar.

Gruß

Ja und nein.
Ja Polizisten sollen grundsätzlich nur gleichgeschlechtliche Personen durchsuchen. Aber es gibt, wie immer im Leben, auch Ausnahmen von dieser Regel. Und zwar dürfte z.B. ein männlicher Polizist auch eine Frau durchsuchen, wenn dies zur Eigensicherung/Gefahrenabwehr unverzüglich notwendig ist. Also z.B. wenn ein Frau einen bewaffneten Überfall verübt und gestellt wird. Dann ist es unumgänglich zumindest die Waffe sofort zu finden. Einfach um die unmittelbare Gefahr die von einer Solchen ausgeht zu bannen. Ist die Waffe gefunden, dann haben alle anderen Maßnahmen (Suche nach Papieren, Diebesgut) Zeit und man wird auf eine Beamtin warten oder die Person ins Revier verbringen.
Die Frage nach dem Homosexuellen ist gut. Ich für mich würde hier trotzdem Männer von einem Mann durchsuchen lassen. Darüber hinaus sollten Durchsuchungen möglichst immer von mind. 2 Beamten gemacht werden. Zum einen aus Gründen des Eigenschutzes, zum anderen, um spätere Anzeigen wegen sexueller Belästigung vorzubeugen. Darüber hinaus sollte man, um die Würde der Person zu wahren (Grundgesetz) gründlichere Durchsuchungen, bei denen man ja auch Sachen ausziehen lässt, immer abseits der Öffentlichkeit durchführen. Einen Ladendieb im Kassenbereich auszuziehen würde wohl später beim Richter auf wenig Verständnis stoßen. Unberührt davon sind wieder Durchsuchungen zur Eigensicherung. Ich kann mit einem möglichen bewaffneten Täter natürlich nicht erst eine stille Ecke suchen. Der wird am Ort der Festnahme sofort nach Waffen/gefährlichen Gegenständen durchsucht, gesichert (Handfessel) und dann verbracht.

Hallo!

Es gibt tatsächlich den Grundsatz der Gleichgeschlechtlichkeit bei einer Durchsuchung. Aber kein Grundsatz ohne Ausnahme. Bei Gefahr im Verzug kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Würde bedeuten wenn es in einer akuten Situation zum Schutz des Beamten/der Beamtin oder einer dritten Person dient dürfte auch eine Frau einen Mann durchsuchen.
Ein Beispiel:
Nachdem eine Person eine Waffe oder einen sonstigen gefährlichen Gegenstand gegen eine Polizeibeamtin gezogen hat, diese allein ist und den Angreifer überwältigen konnte, dürfte sie ihn sogleich nach weiteren Waffen durchsuchen.

Soweit mir bekannt ist gibt es bei Homosexuellen keine Ausnahme von diesem Grundsatz. Wäre im Einsatzfall auch schwer nachzuprüfen wie die sexuelle Gesinnung des zu Durchsuchenden tatsächlich ist.

kann leider nicht helfen