Hallo Phoenix,
genau so ist das richtig! Natürlich gibt es die Ausnahme bei Gefahr für Leib oder Leben oder einer terroristischen Gefahr. Dann darf auch ein Beamter eine Frau Durchsuchen und umgekehrt.
Wenn ich als Polizist zB. eine weibliche Ladendiebin hab, muss ich zur Not eine Kollegin anfordern, da hilft es auch nicht wenn die Dame sich zB. freiwillig von mir von mir durchsuchen lassen würde, dass hätte für den durchsuchenden Beamten folgen. Und genau deswegen ist es auch nicht möglich, zu äußern man sei Homosexuell und möchte vom anderen Geschlecht durchsucht werden.
Stell dir mal vor man würde einfach bedeuten man sei Homosexuell nur um sich von einer Beamtin durchsuchen zu lasen, dieses „aussuchen“ würde dann einfach zu weit gehen, den der Beamte vor Ort hat nicht die Möglichkeit die sexuelle Bestimmung der Probanten zu überprüfen.
Desweiteren kann man auch von keiner Frau verlangen den Mann in den Schritt zu fassen auch wenn dieser Homosexuell ist. Bedeutet auch wenn vor mir zwei ganz offensichtlich Homosexuelle Personen sind werden diese von Männern durchsucht.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.