Mir wurden Kosten für Dienstleistungen, die ich weder beantragt noch genutzt habe, von meinem Konto abgebucht. Auf meine Bitte hin mir per schriftlicher Rechnung offenzulegen um was es sich bei diesen Dienstleistungen handelt wurde mir mitgeteilt daß man mir diese schriftliche(n) Rechnung(en) dann in Rechnung stellen werde (laut deren AGB die mir aber nicht zugesandt wurden). Dürfen mir diese Rechnungen, auch wenn es in deren AGB steht, trotzdem berechnet werden? Weiterhin habe ich entschieden die Einzugsermächtigung, die ich alleine für mir bekannte Kosten und Beträge erteilt habe, zu entziehen - daher muß ich, wenn die o. a. Dienstleistungen (tatsächlich) gerechtfertigt sind, die Überweisung selbst vornehmen wozu ich mit dem Bus zu meinem Geldinstitut fahren muß - darf ich in diesem Fall die Fahrkosten in Abzug bringen weil ich kein Auto besitze, und auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bin? Wenn mir hier jemand tatkräftig unter die Arme greifen würde wäre ich ihm sehr dankbar!
vierfreunde