Dürfen Sicherheitskräfte der Bahn schwarzfahrer fest nehmen

Ich bin manchmal an großen Bahnhöfen unterwegs und bin oft irritiert über die Sicherheitskräfte der Bahn das diese teilweise Handschellen und Schlagstöcke tragen und frage mich oft dürfen die mich eigentlich fest halten.

Ein beispiel wäre wenn ich schwarzfahren würde und ein Bahnmitarbeiter mich auffordert meine Identität zu bescheinigen bin ich diesen Personen gegenüber verpflichtet meine Identität zu bescheinigen?

Wenn nicht kann ich doch eigentlich einfach die Frahrgast begleiterin ignorieren und meine Fahrt vortsetzen.

Falls ich diesen meine Identität nicht bescheinige werden diese aber Versuchen die Polizie zu informieren das ich schwrz fahren wenn ich einfach weggehen würde werden die Bahnmittarbeiter versuchen mich aufzuhalten und hier meine frage dürfen die das ist schwarzfahren eine straftat und dürfen sie mich im rahmen einer jederman festnahme festnehmen? Ich dachte immer das ausschließlich die Polizie in unserem land diese hoheit besitzt.

ich bin selber kein jurist deswegen entschuldige ich mich schon fals ich die frage nicht korrekt gestellt habe ich hoffe meine frage ist aber klar geworden.

Ich bin manchmal an großen Bahnhöfen unterwegs und bin oft
irritiert über die Sicherheitskräfte der Bahn das diese
teilweise Handschellen und Schlagstöcke tragen und frage mich
oft dürfen die mich eigentlich fest halten.

Die Ausstattung dient dem Selbstschutz und soll eine gewisse Autorität vermitteln. Ist aber im Grunde ein Bluff.
Nach §127 dürfen diese Leute jemanden genau so festnehmen wie jeder andere Hinz und Kunz auf der Straße auch.(Rahmenbedingungen überprüfen). Die typischen verdächtigen sind Sachbeschädigung, Diebstahl, Körperverletzung und Erschleichung von Leistungen(Schwarzfahren) .

Ein beispiel wäre wenn ich schwarzfahren würde und ein
Bahnmitarbeiter mich auffordert meine Identität zu
bescheinigen bin ich diesen Personen gegenüber verpflichtet
meine Identität zu bescheinigen?

Nein, aber so lange die Identität nicht festgestellt wurde kann die Person ggf. gemäß §127 StPO bis zum eintreffen der Polizei vorläufig festgenommen werden.

Falls ich diesen meine Identität nicht bescheinige werden
diese aber Versuchen die Polizie zu informieren das ich schwrz
fahren wenn ich einfach weggehen würde werden die
Bahnmittarbeiter versuchen mich aufzuhalten und hier meine
frage dürfen die das ist schwarzfahren eine straftat und
dürfen sie mich im rahmen einer jederman festnahme festnehmen?

Ja

Ich dachte immer das ausschließlich die Polizie in unserem
land diese hoheit besitzt.

Falsch gedacht. Dafür gibt es den Jedermannsparagraphen ja.

Hallo!

Schwarzfahren ist eine Straftat,siehe hier :http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

Das Sicherheitspersonal in Bahnhöfen nimmt das Hausrecht (der Bahn z.B.) wahr,es kann Personen vom Gelände verweisen. Zum Eigenschutz tragen sie auch Schlagstock und Handschellen.
Denn Randalierer dürfen natürlich zur Eigensicherung gefesselt werden,bis die Polizei eintrifft und sich ihrer annimmt.

Kontrolleure sind aber nicht so ausgestattet. Sie haben andere Aufgaben.
Man muss  gegenüber den Kontrolleuren die Fahrkarte vorweisen. Hat man keine und will auch nicht gleich vor Ort das „erhöhte Fahrgeld“ von z.B. 40 € zahlen,dann will man die Personalien.
Die muss man rechtlich nicht rausrücken(schön dumm,wer es aber nicht macht!),dann ist Fahrt zu Ende und alle meist 3-4 Kontrolleure steigen mit dem Fahrgast aus. Polizei wird gerufen,bis dahin versucht man den Fahrgast am Weggehen zu hindern,eher mit Worten und passiv mit „umzingeln“.
Sicherlich wird keiner einem wegsprintenden Schwarzfahrer hinterherlaufen.

Nur sie dürften es m.E. nach schon. Schließlich steht die Erschleichung von Leistungen im Raum. Ein Ladendetektiv darf ja auch eine Person festhalten,von der er annimmt,sie habe etwas gestohlen und eingesteckt. Den Rest macht Polizei.

MfG
duck313

Vielen dank hab viel dazu gelernt

noch eine Ergänzung:

Auch die Bundespolizei könnte auf dem Bahngelände tätig sein.

Gruß Merger

Abend,

Die Ausstattung dient dem Selbstschutz und soll eine gewisse
Autorität vermitteln. Ist aber im Grunde ein Bluff.

sagt wer?

was verstehst Du unter einem Bluff?
Das Sie es nur zur Gaudi tragen / das Sie es nicht benützen dürfen ???

Grüße RS99

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Hi,

Kontrolleure sind aber nicht so ausgestattet. Sie haben andere
Aufgaben.
Man muss  gegenüber den Kontrolleuren die Fahrkarte vorweisen.
Hat man keine und will auch nicht gleich vor Ort das „erhöhte
Fahrgeld“ von z.B. 40 € zahlen,dann will man die Personalien.

Umgekehrt: Erst rückt man die Personalien raus (man ist lt. den Beförderungsbedingungen dazu verpflichtet), dann erhält man das EBE.

Sonst würde man Mehrfachtätern nicht so leicht auf die Spur kommen. Wenn man schon mal erwischt wurde, wird bei Eingabe der Personalien in das Mobile Terminal dies gleich angezeigt.

Gruß S

Warum nicht??
Darf die Polizei das auf Bahnanlagen: Meines Wissens: Nein.
Es sind Hoheitsrechte der Bahn!
Diese enden an der Grundstücksgrenze.
Die Bahnpolizei ist befugt die Person bis zur Grundstücksgrenze wie auch immer zu führen. Dort beginnen die Hoheitsrechte der Polizei.
So war es mal. Ist es heute anders??
Danke für die neue Diskussion,
Werner

Es sind Hoheitsrechte der Bahn!

Watt?
http://de.wikipedia.org/wiki/Hoheit_%28Staatsrecht%29

Warum nicht??
Darf die Polizei das auf Bahnanlagen: Meines Wissens: Nein.
Es sind Hoheitsrechte der Bahn!

? - Du meinst im Eigentum von Deutschland (Bund)

Diese enden an der Grundstücksgrenze.
Die Bahnpolizei ist befugt die Person bis zur
Grundstücksgrenze wie auch immer zu führen.

Es gibt schon lange keine Bahnpolizei mehr !
Heute handelt es sich um die Bundespolizei !

Dort beginnen die
Hoheitsrechte der Polizei.

Hm… also ist deiner Meinung nach die Bundespolizei keine richtige Polizei ?
Oder meinst Du jetzt die Landespolizei ?

So war es mal.

Wann ? Und wem hilft deine Antwort ?

Gruß Merger

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Hallo,

die Bundespolizei könnte nicht…sondern sie ist

Kraft Gesetzes auf dem Gebiet der Bahnanlagen zuständig

siehe dazu:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/BJNR2979…

>§ 3 Bahnpolizei
>(1) Die Bundespolizei hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der >Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung >abzuwehren, die

Hallo,

Hallo,

die Bundespolizei könnte nicht…sondern sie ist

Kraft Gesetzes auf dem Gebiet der Bahnanlagen zuständig

Sie muss aber nicht. Die Bahn AG hat noch weitere zivile Sicherheitskräfte (Arbeitnehmer der Bahn AG) für Kontrollen im Einsatz.

Gruß Merger

owt

ah so
muss die Polizei auch Ladendiebstahl verhindern? Und Einbrüche? Und Banküberfälle? Und Geldtransporter beschützen? Gibt es deshalb keine Ladendetektive und kein privates Sicherheitspersonal?

Worüber redete Ihr hier eigentlich?

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Dass Du Probleme mit dem lesen hast ist bekannt !

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