dürfen unendschuldigte fehlstunden auf das Ab.Z. ?

Letzten Sommer 2010 in NRW, habe ich meine Fachoberschulreife erworben. Mir wurde gesagt, ab sofort kommen die nicht endschuldigten Stunden auf das Abschlusszeugnis.
Jetzt sagte ein Bekannter von mir, der allerdings seinen Abschluss diesen Sommer erwoben hat, dass er keine unedsschuldigten Stunden auf seinem Zeugnis bekam, weil dies hier in NRW wieder abgeschafft worden ist.

ich möchte wissen, in wie weit dies stimmt und ob man nicht dagegen angehen kann, nur weil ich „ein Jahr zu früh“ meine Fachoberschulreife erhielt.

Danke, für Antworten :smile:

LG Aurinka Le Soleil

Letzten Sommer 2010 in NRW, habe ich meine Fachoberschulreife
erworben.

Du meinst vermutlich Fach hoch schulreife?

Jetzt sagte ein Bekannter von mir, der allerdings seinen
Abschluss diesen Sommer erwoben hat, dass er keine
unedsschuldigten Stunden auf seinem Zeugnis bekam, weil dies
hier in NRW wieder abgeschafft worden ist.

Das Gesetz wurde zuletzt geändert am 5. April 2011, siehe
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Ges…, § 49 Zeugnisse,Bescheinigungen über die Schullaufbahn:

Die Aufnahme der Fehlzeiten und der Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten entfällt bei Abschluss- und Abgangszeugnissen.

und http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Fra…

ob man nicht
dagegen angehen kann, nur weil ich „ein Jahr zu früh“ meine
Fachoberschulreife erhielt.

Ob es da eine juristische Möglichkeit gibt, weiß ich nicht, aber ich halte es für unwahrscheinlich.

Gruß
Kreszenz

Es gibt da einen ganz einfachen Trick:
Erst gar keine unentschuldigten Fehlstunden sammeln.