Duplette ? Alg2 Vorderung nach Erstellung einer Duplette im jobcenter!

Ich habe eine forderung vom jobcenter über das Hauptzollamt erhalten mit dem hinweiß das ich am jobcenter informatinen dazu erhalte! NEGATIV!!
Eine Angestelle des jobcenters versichterte mir das keine forderung vom jbcenter an mich gestellt wurden!! 14 Tage später 2. Termin weil die forderung immernoch besteht! : Zittat: Sie haben 2 Kundennummern! „DUPLETTE“??? Bitte hilfe bei diesem Thema Der Abteilungsleiter konte mir auch nicht weiterhelfen… Vieleicht jemand mit Juristichen und Rechtschafenden Wissen!!

da mich auch kein postalischer mahnbescheid erreichte

Ps.: Hauptforderung: 160,85 € (2013)
Geldbuse ohne Mahnbescheid : 1050 €
Geldbuse ohne Mahnbescheid : 1050 €

  • Post und bearbeitungsgebüren
    Gesamtforderung : 2371,30 € (2017)

Vielen dank für hoffendlich hilfreich informationen

Hallo,
hast du den Brief beim Jobcenter vorgelegt?
Wenn der echt ist sollte auch eine Telefonnummer drauf stehen wo man rückfragen kann, mindestens ein Aktenzeichen.
Also anrufen und um Klärung bitten.
Die Geldbuße sieht mir auch sehr merkwürdig aus.

Gruß
Bernd

Ich hatte bis jetzt 2 termine und alle angestellten sagten mir das sie mir nicht helfen können. in 7 tagen habe Ich erneut einen termin beim Abteilungsleiter ich hoffe das diesesmal die „papierakte“ vorliegt das war bei termin 2 nicht möglich da ich erst 14 tage vorher nach dieser fragte!!! Scheiß Technik!!!

Hallo,

gehässige Frage: was hat das Jobcenter schriftlich geantwortet, nachdem Du der Forderung (unter angebe der Vorgangssnummer) schriftlich (!) widersprochen hast?

Manche Dinge werden nicht aus der Welt geschafft, wenn man mit einem Berater spricht.

Grüße