Durch Pflege von Angehörigen RV - kann ich riestern?

Hallo !

Eine hypothetische Frage : angenommen „man“ ( auch Frau und Diverse * gilt auch für den nachfolgenden Text ) hatte bisher einen 450,- Euro-Job und dazu noch die Pflege eines Angehörigen.
Vom Minijob werden RV-Beiträge bezahlt. Zusätzlich zahlt noch die Pflegekasse in die RV.

Angenommen : der Minijob fällt weg. Die Pflege bleibt und zahlt in die RV-Kasse.
Kann man darüber dann noch „riestern“ ?

Eine Voraussetzung für Riester ist ja die Einzahlung in die gesetzliche RV - oder ?

Vielen Dank im voraus für Eure Antwort !

Guten Tag leodade,
mich wundert, dass Sie noch keine Antwort auf Ihre Frage hier bekommen haben.
Nach Ihrer Schilderung pflegen Sie einen Angehörigen. Nach meiner Einschätzung hängt die
Zulagenberechtigung an der Frage, ob Sie Ihre Pflegeleistung erwerbsmäßig erbringen, also ob
Sie dafür Geld bekommen. Wenn Sie ehrenamtlich die Leistung erbringen und die Pflegekasse dafür im Rahmen der Höchstsätze Beiträge an die Rentenversicherung abführt, sind Sie nach den Bestimmungen des sogenannten Ri.-Vertragswesens unmittelbar zulagenberechtigt.
Aber ob berechtigt oder nicht, Sie können einen bestehenden Vertrag dennoch als Alleinzahler
weiterführen. Ob das bei Ihrem Vertrag eine gute Idee ist, kann ich nicht beantworten. Eine offene Frage, die unabhängig vom Vorstehenden zur mittelbaren Zulagenberechtigung führen kann, ist Ihr familienrechtlicher Status. Wenn Sie mit einer unmittelbar zulagenberechtigten Person verheiratet sind, sind Sie ebenso zulagenberechtigt.

Falsche Frage. Es geht nicht ums können, sondern ums sollen. Und die Antwort lautet:
AUF KEINEN FALL!

Abgesehen davon, dass sich die Riesterrente an sich schon nicht lohnt solltest du mal daran denken, dass die Riesterrente bei der Berechnung von Sozialhilfe angerechnet wird. Und mit einem 450€-Job wirst du niemals eine Rente bekommen, die oberhalb davon liegt.

Das bedeutet: jeder Euro, den du einzahlst, ist völlig für die Katz. Den steckt sich der Staat in die Tasche und du bekommst exakt gar nichts dafür zurück.

Sprich mal (das ist kostenlos) mit einem Rentenberater (der ist neutral) über deine Situation.

Man möge mich korrigieren, wenn ich hier falsch liege. Immerhin bin ich nur Laie auf diesem Gebiet.

Hallo leodade,

wenn ein Angehöriger gepflegt wird (mind. 14 Stunden in der Woche) dann besteht unmittelbare Förderberechtigung.
Siehe: https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Lohnt-sich-Riester/Staatliche-Foerderung-fuer-Sie/staatliche-foerderung-fuer-sie_node.html

@anon2160089

Man möge mich korrigieren, wenn ich hier falsch liege. Immerhin bin ich nur Laie auf diesem Gebiet.

Eine pauschale Aussage wie „AUF KEINEN FALL!“ ist schlichtweg falsch und hilft dem Fragenden sicherlich nicht weiter. Ob Riester Sinn macht oder nicht, kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Das wird auch ein neutraler Rentenberater bestätigen.

Dann kannst du mir einen Fall konstruieren, bei dem meine Aussage falsch ist? Wie kommt man an eine Rente über Sozialhilfeniveau, wenn man nur beim 450€-Job freiwillig versichert ist?
Oder wird Riester dabei später nicht angerechnet?

wer weiß schon ob das mit dem 450,- € Job das ganze Arbeitsleben andauert, oder später einmal einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen wird. Oder vielleicht eine solche früher schon mal stattfand. Darum: Wenn nicht ausreichende Informationen bekannt sind, sind pauschale Aussagen einfach nicht hilfreich.