N’Abend,
nachdem sich heute einer unserer Blumenkästen vom Balkon gestürzt hat (Es kam niemand außer der Kasten selbst zu schaden.), warf sich mir folgende hypothetische Frage auf:
Wenn jemand zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen wäre und von dem Kasten erschlagen worden wäre, wer würde dann auf welche Art zur Rechenschaft gezogen werden? Es kommen zwei Wohnungsmieter in Frage. Man nehme an, beide hätten zusammen den Blumenkasten ans Balkongeländer gehängt.
Das Anbringen von Blumenkästen an der Außenseite von Balkonbrüstungen ist ja an sich nichts weltfremdes.
Durch starke Windböen wird nun der Kasten aus seinen Befestigungen gerissen und stürzt ab.
Persönliches Pech des Erschlagenen? Fahrlässige Tötung?
Aber am „Delikt“ waren ja die beiden Blumenkasten-Aufhängenden bestenfalls mittelbar beteiligt.
Ich gehe davon aus, eine Haftpflichtversicherung würde das Ereignis regulieren, aber kann den beiden strafrechtlich etwas vorgeworfen werden?
Gespannte Grüße von
Marius