Durch versagende Befestigung von Balkon herabfallender Gegenstand

N’Abend,

nachdem sich heute einer unserer Blumenkästen vom Balkon gestürzt hat (Es kam niemand außer der Kasten selbst zu schaden.), warf sich mir folgende hypothetische Frage auf:

Wenn jemand zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen wäre und von dem Kasten erschlagen worden wäre, wer würde dann auf welche Art zur Rechenschaft gezogen werden? Es kommen zwei Wohnungsmieter in Frage. Man nehme an, beide hätten zusammen den Blumenkasten ans Balkongeländer gehängt.
Das Anbringen von Blumenkästen an der Außenseite von Balkonbrüstungen ist ja an sich nichts weltfremdes.
Durch starke Windböen wird nun der Kasten aus seinen Befestigungen gerissen und stürzt ab.

Persönliches Pech des Erschlagenen? Fahrlässige Tötung?
Aber am „Delikt“ waren ja die beiden Blumenkasten-Aufhängenden bestenfalls mittelbar beteiligt.

Ich gehe davon aus, eine Haftpflichtversicherung würde das Ereignis regulieren, aber kann den beiden strafrechtlich etwas vorgeworfen werden?

Gespannte Grüße von
Marius

Grüss Dich, Marius,

dieser Fall ging bereits in den 30er Jahren durch die Presse - damals jedoch in Form einer stacheligen Succulente. Der Fall wurde gar so berühmt, dass ihn eine Combo vertont hat: https://www.youtube.com/watch?v=I1-wfrmbwtI

In der innigsten Hoffnung, dass dies zur Wahrheitsfindung beitragen möge!

wink

Petzi

Hi,

der Verursacher haftet. Da „der Wind“ nicht haftbar gemacht werden kann ist es eben derjenige der den Blumenkasten auf dem Balkon installiert hat. Da auch die Absicht mit dem Blumenkasten jemanden zu töten ausscheidet meldet man den Fall seiner Privathaftpflicht und die reguliert den. Strafrechtlich ist da nichts, nur zivilrechtlich - und das übernimmt die PHV.

Gruss
K