Durchfahrtshöhe nicht Beschildert, beträgt aber nur 3,40m, ist das zulässig?

Habe mit einem LKW ( 3,5m hoch ) in einer Innestadt den Anbau / Erker eines Gebäudes, der in die Fahrbahn ragt, bechädigt.
Der Anbau ist in 3,40m höhe, die Durchfahrtshöhe ist aber nicht beschildert, auch keine Fahrbahnmarkierung oder eine Warnbarke warnt vor dem Hinderniss.
Bis jetzt war ich der Meinung, dass Durchfahtshöhen, die weniger wie 4,0m betragen, entsprechend beschildert werden müssen, sodass man als nicht Ortskundiger auf dieses Hinderniss aufmerksam gemacht wird, bevor man in diese Straße einfährt, bzw das Hinderniss selbst beschildert werden muss.

Wie ist in diesem Fall die rechtslage ?

wäre schön, wenn mir da jemand helfen könnte, danke!

gruß  ruvi

Google mal, da gibt es einige Artikel und Urteile über solche Fälle (z.B. Tankstellendächer, Parkgarageneinfahrten etc.).

Danke, hilft aber nicht wirklich

Hallo!

Irgend etwas an der Geschichte stimmt doch nicht, oder ?

In der Vergangenheit ist da nie ein LKW an die Fassade gekommen. Warum nicht ?

Weil die da nicht einfahren dürfen (Schild übersehen ?) oder weil man doch anders gefahren ist als vorgesehen, nämlich über den Fußweg gekommen oder wer weiß sonst wie.

Wenn es über der Straße plus ein gewisser Sicherheitsstreifen links und rechts dazu nicht die vollen 4 m hat, dann müsste die Gemeinde rechtzeitig vorher Schilder aufstellen bzw. die Durchfahrt f. LKW allgemein untersagen.

Gut, wäre denkbar Schild wurde übersehen oder vergessen aufzustellen.

Aber müsste man dann nicht mehr Schäden in Vergangenheit erwarten, die die Gemeinde aufgeweckt hätten ?

MfG
duck313

1 Like

Hallo,

ist es tatsächlich so, dass ein Erker in die Fahrbahn einer öffentlichen Straße herein ragte?

Wobei selbst dann eine Haftung des Straßenbaulastträgers fraglich wäre.
Ich kenne viele Fußgängerzonen, die für Lieferverkehr ausdrücklich zu bestimmten Zeiten freigegeben sind, aber wo nirgends auf die dort vielfältig vorhandenen Schilder / Reklamen hingewiesen wird.
Es kommt wohl auf den Einzelfall an.
Wenn eine Durchgangsstraße so ein Hindernis hat, dann würde mich das wundern.

Danke für die Antwort, es ist eine öffentliche Durchgangsstraße, keine Fußgängerzone !

Gruß Ruvi

Hallo,

Danke für die Antwort, es ist eine öffentliche Durchgangsstraße, keine Fußgängerzone !

Öffentlich für alle? Ich würde auch annehmen, dass da schon öfter etwas passiert wäre, so dass da allein der Besitzer des Erkers schon mal bei der entsprechenden Stelle vorgesprochen und eine Lösung gesucht hätte. Außerdem wird man sowas sicher nicht ohne weiteres baugenehmigt bekommen. Wenn es natürlich ein neuer Schwarzbau ist, könnte die ganze Geschichte wieder ganz anders aussehen. man wird also die konkreten Örtlichkeiten/Umstände kennen müssen.
Möglicherweise muss ein LKW-Fahrer in (vielleicht noch historischer) Wohnbebauung von sich aus damit rechnen und erkennen, dass es enger werden kann.
Hier mal ein Urteil, wo es annähernd um einen solchen Fall ging. Deutlich wird erstmal, dass es wohl mindestens auf eine Teilschuld hinauslaufen dürfte.
Grüße

Eine Fahrbahn ohne Fahrbahnmarkierung gibt es nicht, dann ist das eine Verkehrsfläche wie eine Fußgängerzone. Und da ist der Fahrer schuld, wenn es Vordächer, Reklametafeln oder Erker abfährt (siehe einschlägige Urteile).