Habe mit einem LKW ( 3,5m hoch ) in einer Innestadt den Anbau / Erker eines Gebäudes, der in die Fahrbahn ragt, bechädigt.
Der Anbau ist in 3,40m höhe, die Durchfahrtshöhe ist aber nicht beschildert, auch keine Fahrbahnmarkierung oder eine Warnbarke warnt vor dem Hinderniss.
Bis jetzt war ich der Meinung, dass Durchfahtshöhen, die weniger wie 4,0m betragen, entsprechend beschildert werden müssen, sodass man als nicht Ortskundiger auf dieses Hinderniss aufmerksam gemacht wird, bevor man in diese Straße einfährt, bzw das Hinderniss selbst beschildert werden muss.
Wie ist in diesem Fall die rechtslage ?
wäre schön, wenn mir da jemand helfen könnte, danke!
gruß ruvi