Hallo, wir wohnen an einer stark befahrenen Kreisstraße (letzte offizielle Verkehrszählung 14.200 Fahrzeuge/ Tag, davon ca. 9% Schwerlastverkehr). Die Forderung der Anwohner nach einem Durchfahrtverbot für LKW wurde bislang von allen Behörden (Stadt, Kreis und Straßenverkehrsbehörde) abgelehnt. Begründet wurde diese Ablehnung mit der überregionalen Bedeutung der Straße.
Meine Fragen: Gibt es tatsächlich eine rechtliche Grundlage auf deren Basis ein Durchfahrtverbot für LKW nicht durchsetzbar ist? Oder muss die Kreisstraße „entwidmet“ werden? Gibt es irgendwelche Möglichkeiten über EU-Recht?
Ergänzend kann ich noch sagen, dass eine alternative Strecke über eine Bundesstraße bzw. Autobahn gibt, die lt. google maps 5,8 km länger ist und bei wenig Verkehr gleich viel Zeit in Anspruch nimmt.
Wir freuen uns über alle Antworten, auch wenn sie vielleicht nicht in unserem Sinne sind. Vielen Dank im voraus!!!
Hallo,
also immer diese Kommunen, bauen die doch über Nacht plötzlich und unerwartet solche
Straßen bauen.
Außerdem kann die Zahlenangabe nicht stimmen.
14.000 Fahrzeuge pro Tag sind bei einer Kreisstraße höchst ungewöhnlich, das ist eher einer Wert wie er der Bundesstraße 1 hier im Revier entspricht.
Die Frage muss wohl lauten, auf welcher Basis ist ein Lkw-Verbot durchsetzbar?
Die Stadt muss ein Netz mit Durchfahrtstaßen bereithalten. Nur unter gewissen Voraussetzungen können Stadtteile für den Lkw-Verkehr als Lkw-Verbotszone ausgewiesen werden. Das scheint bei dieser Straße wohl nicht der Fall zu sein.
Nun möchte ich noch zu bedenken geben, wenn 1278 Lkw eine Umleitung 5,8km fahren müssen sind das 7412km Mehrkilometer pro Tag, zusätzlich fallen bei der AB auch noch Mautgebühren an. Dann sind andere Anwohner vom Verkehr betroffen. Das sind Argumente die auch zählen.
Um die Anwohner zu beruhigen und eine subjektive Entlastung zu erreichen, wird auch an solchen Stellen gerne eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h angeordnet. Persönlich sehe ich da eher eine Belastung als eine Entlastung. Leiser sind die Lkw auch nicht wirklich, dafür hört man sie länger. Und wenn die Ausweichstrecke trotz 5,8km mehr gleich schnell sein sollte, müsste auf der Kreisstraße schon jetzt langsamer gefahren werden.
So sehr ich Verständnis dafür habe. Ein reines Lkw-Verbot bringt keine spürbare Entlastung, dafür ist das restliche Verkehrsaufkommen zu hoch, was wieder zeigt das es eine sehr wichtige Durchgangsstraße ist. Was wiederum die Argumentation der Behörden stützt.
Muss sie nicht. Vielmehr ist es so, dass sie bei Kreis-, Landes- und Bundesstraßen eben nicht selbstständig entscheiden kann bzw. die jeweilige Behörde den Hut auf hat. Wenn diese Straße nun z.B. als Ortsdurchfahrt gewidmet ist, dann kann die Gemeinde da nicht einfach ein LKW-Verbot verhängen. Das muss dann durch die jeweilige Behörde erfolgen. In NRW legen das z.B. der Landkreis (oder die kreisfreie Stadt direkt) im Einvernehmen mit der Gemeinde und der Bezirksregierung fest. Wenn das also mal so festgelegt ist, kann die Gemeinde allein keine weiteren Beschränkungen mehr verhängen. Kann natürlich in jedem Bundesland anders geregelt sein.
Nein, da gilt das Sankt-Florian-Prinzip nach dem geheimen dritten Zusatzartikel der Verfassung.
Klingt für mich plausibel, da ja auf Autobahnen im Allgemeinen schneller gefahren werden kann und darf. Ich nehme mal an, dass LKW in der Gemeinde maximal 50 und außerhalb maximal 60 km/h fahren dürfen, wobei die Durchschnittsgeschwindigkeit jeweils noch niedriger ist.
Aber wenn es über die längere Strecke auch nicht schneller geht, wird auch kein Unternehmer freiwillig die damit verbundenen Mehrkosten übernehmen, noch dazu, wenn es nur schneller ist, wenn wenig Verkehr herrscht. Die meisten LKW fahren naturgemäß, wenn viel Verkehr herrscht. Oft sind sie gar die Ursache für viel Verkehr.
Also wird man sich da bei einer einmal gewidmeten und eingestuften Straße am ehesten bei seinem Land- oder Bundestagsabgeordneten für eine Umgehungsstraße stark machen müssen. Die Erfolgsaussichten sehe ich allerdings angesichts der wohl schon vorhandenen eher als niedrig an.
Letztlich gibt es nunmal in Deutschland nunmal auch Straßenverkehr, weil es Menschen gibt und weil sehr viele auch damit beschäftigt sind, den Wohlstand in diesem Lande zu erwirtschaften. Der gehört also irgendwie dazu und fällt in aller Regel auch nicht vom Himmel.
Grüße
Wie kannst Du behaupten, dass die Zahl nicht stimmen kann? 14.200 gibt der Kreis selbst an dies sind die aktuellsten Werte, die vorliegen und der Kreis rechnet mit weiteren Steigerungen - leider!
Es geht nicht um ein reines LKW-Verbot. Lieferanten, Anlieger sollen die Straße schon nutzen dürfen - es geht um den Durchgangsverkehr. Und du hast natürlich Recht, das restliche Verkehrsaufkommen ist auch sehr hoch.
Da kann ich Dir zustimmen - Tempo 30 ist nicht die Lösung.
Andere Anwohner wären nicht betroffen - bei der Umgehung handelt sich um eine BAB und eine Bundesstraße ohne Bebauung. Was den Durchgangsverkehr angeht halte ich diese höhere Entfernung durchaus für angemessen.
Hallo,
ganz einfach, schau mal in die offziellen Statistiken.
Bei 14.000 Fahrzeugen kann es sich nicht um eine Kreisstraße handeln.
Kann ich mir auch nur schwierig vorstellen. Hier mal der Link zur Straßenverkehrszentrale BaWü. Dort kann man sich bis runter zum Niveau Kreisstraße Verkehrszählungen für 2014 ansehen. 14.200 Fahrzeuge schaffen da nur ganz wenige Kreisstraßen. Und bei denen, die es schaffen, hat es sicher gute Gründe. Da würden Umleitungen eben auch nur noch die Belastung auf diesen Straßen erhöhen.
Wäre also mal interessant, wie die 14.200 zustande gekommen sind und wo das ist.
Grüße
Es handelt sich um die K5 im Kreis Heinsberg (NRW) - und die Werte stammen aus der Verkehrszählung 2015. Bei der K5 handelt sich dabei um eine „Abkürzung“ Richtung NL, die ca. 1,4 km durch den Ort führt.