Durchgangsverkehr in einer Anliegerstrasse

Hallo,

gesetzt der Fall, jemand wohnt in einer (durch Verkehrszeichen ausgewiesene) sog. „Anliegerstrasse“. Dort spielen auch Kinder (jed. keine Spielstrasse). Von vielen Autofahrern wird die Anliegerstrasse als Abkürzung (zur Hauptroute) benutzt. Da die Strasse sehr steil und in einem schlechten Zustand (löchrige Teerdecke und Split) ist, haben einige Anwohner Angst davor, dass ein Fahrzeug eines Tages Unheil anrichten könnte. Die Anwohner selbst fahren alle „vernünftig“ (ca. 30 km/h), da sie die Strassenverhältnisse halt kennen.
Welche Möglichkeiten (und vor allem in der jur. richtigen Reihenfolge) haben die Anwohner um den „Durchgangsverkehr“ raus zu halten/einzudämmen?

Dankeschön schon mal für die Antworten und Gruß
-Ralf-

Beschwerde bei der Gemeinde oder Stadt. Die kommen dann mit Hipos zum absahnen

Johannes

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Hallo,

mir ist nicht ganz klar mit welchem Zeichen die Strasse als „Anliegerstrasse“ gekennzeichnet ist. Ist es das Schild „Verbot für alle KFZ/Anlieger frei“ also Rund, weißer Kreis mit rotem Rand ?

Gruß

Matthias

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Hallo Ralf!

Ich denke mal, du meinst Zeichen 305 StVO (das ist weißes rundes Schild mit rotem Rand) mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“. Hier ist es ein Problem der Überwachung dieses Verkehrszeichens. Optimal wäre es, wenn die zuständige Polizeidienststelle gelegentlich dort Kontrollen durchführen würde. Der Verstoß gegen Z. 305 kostet übrigens 15 Euro.

Sollten Kontrollen der Polizei nicht möglich sein, könnte der Anwohner auch selbst zur Tat schreiten und die Verkehrssünder notieren. Wenn er folgende Angaben festhalten würde, wärs optimal: Örtlichkeit, Fahrtrichtung, Datum, Uhrzeit, amtl. Kennzeichen, Fahrzeugtyp, kurze Fahrerbeschreibung (z. B. männl/weibl, Haare, ungefähres Alter, Brille, Bart…). Der Anwohner könnte diese Liste zur Polizei bringen und die Verkehrssünder würden dann zur Kasse gebeten. Jedoch müsste sich der Anwohner als Zeuge zur Verfügung stellen, notfalls bis zur Gerichtsverhandlung.

Für verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen wäre die Gemeinde oder Stadt zuständig. Z. B. wenns reines Wohngebiet und keine Durchgangsstraße ist, wäre die Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs (Spielstraße) möglich, begleitet von Bepflanzung mit Bäumen, Anhebung der Fahrbahndecke auf einigen Metern usw.; oder auch die Einrichtung eine „Zone 30“. Um dem Anliegen der Anwohner Nachdruck zu verleihen, könnte eine Unterschriftensammlung angebracht sein.

Viele Grüße

Walter

Hallo,

Sollten Kontrollen der Polizei nicht möglich sein, könnte der
Anwohner auch selbst zur Tat schreiten und die Verkehrssünder
notieren. Wenn er folgende Angaben festhalten würde, wärs
optimal: Örtlichkeit, Fahrtrichtung, Datum, Uhrzeit, amtl.
Kennzeichen, Fahrzeugtyp, kurze Fahrerbeschreibung (z. B.
männl/weibl, Haare, ungefähres Alter, Brille, Bart…). Der
Anwohner könnte diese Liste zur Polizei bringen und die
Verkehrssünder würden dann zur Kasse gebeten. Jedoch müsste
sich der Anwohner als Zeuge zur Verfügung stellen, notfalls
bis zur Gerichtsverhandlung.

Sehr gute Idee.
Wenn der Anwohner dann damit fertig ist, kann er weiter ermitteln.
z.B. alle Autos die in der Stadt parken auf Verkehrstüchtigkeit und TÜV-Termin überprüfen und melden.
Ehemänner überwachen, Seitensprünge fotografieren und der Frau melden.
Gaststätten und Baustellen auf Schwarzarbeiter hin untersuchen. In Supermärkten abgelaufene Lebensmittel suchen und sofort die Lebensmittelüberwachung anrufen.

Es gibt viel zu tun !!!

Um dem Anliegen der Anwohner Nachdruck zu verleihen, könnte
eine Unterschriftensammlung angebracht sein.

Das wäre wichtig.
Zu beachten ist, alle Nachbarn die nicht unterschreiben wollen, sofort aus er Gemeinschaft auszuschließen.
Hier herrscht noch recht und Ordnung!!!

Viele Grüße

Michael

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Sch…idee

Sollten Kontrollen der Polizei nicht möglich sein, könnte der
Anwohner auch selbst zur Tat schreiten und die Verkehrssünder
notieren. Wenn er folgende Angaben festhalten würde, wärs
optimal: Örtlichkeit, Fahrtrichtung, Datum, Uhrzeit, amtl.
Kennzeichen, Fahrzeugtyp, kurze Fahrerbeschreibung (z. B.
männl/weibl, Haare, ungefähres Alter, Brille, Bart…). Der
Anwohner könnte diese Liste zur Polizei bringen und die
Verkehrssünder würden dann zur Kasse gebeten. Jedoch müsste
sich der Anwohner als Zeuge zur Verfügung stellen, notfalls
bis zur Gerichtsverhandlung.

Halt !

Hierdurch werden alle Personen denunziert. Da die Benutzung der Strasse durch Anlieger gestattet ist, dürfte ein Großteil der Anzeigen unberechtigt sein. Und der Begriff „Anlieger“ beschränkt sich nicht ausschließlich auf Anwohner, sondern auf alle, die ein berechtigtes Interesse haben diese Strasse zu benutzen (Oma besuchen, in einem dort ansässigen Geschäft einkaufen etc.).

Gruß

Matthias

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Hallo Ralf!

Ich denke mal, du meinst Zeichen 305 StVO (das ist weißes
rundes Schild mit rotem Rand) mit Zusatzzeichen „Anlieger
frei“. Hier ist es ein Problem der Überwachung dieses
Verkehrszeichens. Optimal wäre es, wenn die zuständige
Polizeidienststelle gelegentlich dort Kontrollen durchführen
würde. Der Verstoß gegen Z. 305 kostet übrigens 15 Euro.

Sollten Kontrollen der Polizei nicht möglich sein, könnte der
Anwohner auch selbst zur Tat schreiten und die Verkehrssünder
notieren. Wenn er folgende Angaben festhalten würde, wärs
optimal: Örtlichkeit, Fahrtrichtung, Datum, Uhrzeit, amtl.
Kennzeichen, Fahrzeugtyp, kurze Fahrerbeschreibung (z. B.
männl/weibl, Haare, ungefähres Alter, Brille, Bart…). Der
Anwohner könnte diese Liste zur Polizei bringen und die
Verkehrssünder würden dann zur Kasse gebeten. Jedoch müsste
sich der Anwohner als Zeuge zur Verfügung stellen, notfalls
bis zur Gerichtsverhandlung.

Hallo Walter,
ich glaube Ralf meint das Z 250 mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“.
Diese Beschilderung ist effektiv kaum zu kontrollieren, da jeder, der bei einer Kontrolle nicht ganz naiv ist, irgendein „Anliegen“ glaubhaft vorbringen kann (z.B. abholen eines Anwohners).
Eine Owi-Anzeige eines Anwohners dürfte dann erst recht in Leere laufen.
Gruß vom Dachs

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Stimmt, es ist Z. 250. Natürlich, inwiefern nachweisbar ist, ob es sich nicht um einen Anlieger handelt, ist fraglich. Es kommt dabei auch auf die Strecke an, z. B. ob sie überschaubar ist und es offensichtlich war, dass sie als Abkürzung benutzt wurde. Aber es wurde nach Gegenmaßnahmen gefragt und die beschriebene ist halt eine Möglichkeit. Wobei dies aber keine Empfehlung sein soll, dies so zu praktizieren!!

Gruß, Walter

Hallo,

ich würde das Gespräch mit den Stadtverantwortlichen suchen und vielleicht ja mal die Autos zählen, die NICHT Anlieger sind, also definitiv durchfahren.

Vielleicht kann man das ja dann zur „Spielstraße“ machen, also Z325 ansetzen. Dann gilt aber nur Schrittgeschwindigkeit. Diese soll aber von 5-7km/h etwas heraufgesetzt werden, der Gesetzgeber arbeitet daran.

Somit wird die Strecke unattraktiv, wenn ein paar Mal abkassiert wurde.

gruß

dennis